Virus im Kopf: Genossin Köpping will Quarantäne-Verweigerer in Psychiatrien sperren
Verschiedene Autoren, Tlaxcala, 11. April 2020. Aus ihren Jugendjahren in der FDJ und der SED hat Genossin Petra Köpping offensichtlich etwas behalten: ein Virus im Gehirn, das man so zusammenfassen könnte: „Mit eiserner Hand zwingen wir die Menschheit zum Glück“. So lautete die Losung, die auf dem Tor des Gulag-Lagers auf den Solowki-Inseln hing, in der Sowjetunion. Wie sonst könnte man folgende Nachricht erklären, die in deutschen Medien kursiert?
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) erklärte in einen Statement, im Einzelfall sei Zwang nötig, um Anordnungen durchzusetzen. Foto Robert Michael/dpa
Wer sich in Sachsen der Anordnung häuslicher Quarantäne verweigert, kann seit Donnerstag in einer psychiatrischen Klinik festgesetzt werden. Das berichtete der MDR unter Berufung auf eine Anfrage beim Sozialministerium des Landes.
Demnach hat die Landesregierung in den psychiatrischen Kliniken Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch insgesamt 22 Zimmer freigeräumt, in denen etwaige Verweigerer festgesetzt werden sollen. Deren Bewachung solle die Polizei übernehmen.
“Es ist für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, dass die Menschen sich an die Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter halten“, zitiert der Sender die Sozialministerin des Landes, Petra Köpping (SPD).
„Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen. Dazu ist es möglich, diese Menschen mit einem richterlichen Beschluss in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses unterzubringen.”
Dieser Vorstoß wird gedeckt durch Paragraph 30 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Darin heißt es, wer entsprechenden Anordnungen nicht nachkomme oder bei wem basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass er ihnen nicht nachkommen werde, der sei „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“.
„Nur das absolute Ultima Ratio“
Auch der Leipziger Grünen-Politiker und Rechtsanwalt Jürgen Kasek spricht sich gegenüber dem MDR für diese Maßnahme aus, allerdings unter Vorbehalt: “Und ganz wichtig, das muss verhältnismäßig sein.“
Die zwangsweise Festsetzung sei eine „sehr stark grundrechtseinschneidende Maßnahme“: „Deshalb kann das nur das absolute Ultima Ratio sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.”
In Sachsen wurden dem Sender zufolge bisher mehrere Tausend Menschen in häusliche Quarantäne geschickt, darunter 3300 in Dresden und 2100 in Leipzig.