General

Deutschland beginnt mit der Konfiszierung von Wertgegenständen der Flüchtlinge; auch Dänemark verabschiedet zu diesem Zwecke ein neues Gesetz


Von Russia
Today, 22. Januar 2016, deutsche Übersetzung von Milena Rampoldi, ProMosaik e.V.
Die
süddeutschen Bundesländer konfiszieren die Wertgegenstände der Flüchtlinge, um
damit ihren Aufenthalt zu finanzieren, so die Behörden vor Ort. Dänemark ist im
Begriff, einen streitigen Gesetzesentwurf in diesem Sinne zu verabschieden, der
das Ziel verfolgt, die Rechte der Asylanten einzuschränken.
 
  
Eine
jesidische Flüchtlingsfamilie aus Irak weint, während sie am Meeresufer kurz
nach der Ankunft aus der türkischen Küste auf der nordöstlichen griechischen
Insel Lesbos, am Donnerstag, den 26. November 2015, Halt macht. (AP
Photo/Muhammed Muheisen)
Bargeld
und Wertgegenstände dürfen [von den Behörden] konfisziert werden, wenn sie den
Wert von €750 (US$810) überschreiten und die Person eine offene Rechnung hat
oder man davon ausgeht, dass sie eine offene Rechnung haben wird”,
so äußerte
sich der bayrische Innenminister am Donnerstag gegenüber der Bildzeitung.
Die
Landesregierung von Baden-Württemberg hat ein strikteres Verfahren eingeführt
und konfisziert Bargeld und Wertgegenstände schon ab €350 ($378).
Der
durchschnittliche Betrag per Person, der von den Behörden der süddeutschen
Bundesländer konfisziert wird, beläuft sich der Bild-Zeitung zufolge auf „vier
Beträge“.
Durch die
Konfiszierung des persönlichen Besitzes der Flüchtlinge setzen die Bundesländer
Bundesgesetze um, die von den Asylanten verlangen, vorher ihre eigenen
Ressourcen aufzubrauchen, bevor sie staatliche Hilfeleistungen in Anspruch
nehmen. 

 

„Wer hier
einen Asylantrag stellt, muss vorher sein eigenes Vermögen und seinen eigenen
Besitz aufbrauchen, bevor er Anspruch auf Hilfeleistungen hat“,
erklärte die Beauftragte der
Bundesregierung für die Integration, Aydan Özoguz, indem sie betonte, dass auch
der Familienschmuck zum Vermögen gehört.
Diese
Maßnahme wurde von der Abgeordneten von Die Linke Ulla Jelpke kritisiert, die
sich gegenüber dem Tagesspiegel wie folgt äußerte: „Diejenigen, die einen
Asylantrag stellen, üben ihre Grundrechte [gemäß der Deutschen Verfassung] aus.“
„Ein solches
Rechte darf, auch im Falle einer Abweisung, mit keinerlei Kosten verbunden sein“,
fügte sie
hinzu.
„Angst und Ausländerfeindlichkeit“ werden geschürt
In der
Zwischenzeit ist Dänemark im Begriff ein Gesetz zu verabschieden, das der
dänischen Regierung die Möglichkeit bieten würde, die Wertgegenstände der
Flüchtlinge zu konfiszieren. Die rechte Minderheitsregierung von Premierminister
Lars Lokke Rasmussen hat schon ausreichende Unterstützung für ihren
Gesetzesentwurf, der am 26. Januar im Parlament verabschiedet werden soll.
Das Gesetz,
das am Donnerstag endgültig verfasst wurde, würde den dänischen Behörden die
Möglichkeit bieten, das Bargeld der Flüchtlinge oberhalb der Grenze von 10.000 Kronen
($1.450) zu konfiszieren. Konfisziert werden dürfen auch zahlreiche private
Gegenstände, deren Wert auf diesen Betrag oder höher geschätzt werden. Eheringe
und andere Gegenstände von sentimentalem Wert seien hiervon ausgeschlossen.
Das Europaparlament
stimmte am Mittwoch die Forderung gegenüber Dänemark ab, einen offiziellen
Vertreter nach Brüssel zu senden, um den Plan des Landes zu erklären, nach dem
das Bargeld und die Wertgegenstände der Flüchtlinge konfisziert werden sollten,
so die dänischen Medien. Der dänische Integrationsminister Inger Stojberg
wiederholte jedoch mehrmals die folgende Erklärung: „Die Einwanderungspolitik
Dänemarks wird in Dänemark entschieden und nicht in Brüssel.“
Das Gesetz
würde auch die Familienzusammenführungen erschweren und die Wartezeiten für
Kriegsflüchtlinge verlängern, die erst die Möglichkeit hätten, nach 1-3 Jahren
die Familie zu holen – eine Maßnahme, die von Seiten des Leiters des Dänischen
Instituts für Menschenrechte heftig kritisiert wurde.
Der
Menschenrechtskommissar des Europarats in Straßburg, Nils Muiznieks, meinte zu
Beginn dieses Monats, dass die Angelegenheit der Familienzusammenführungen „Fragen
bezüglich der Kompatibilität mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
aufwirft, die das Recht schützt, das Familienleben eines Menschen zu respektieren.”
Das Gesetz würde
auch die schon strikten Anforderungen zwecks Erhalts eines ständigen Wohnsitzes
noch schwieriger gestalten.
Der
stellvertretende Leiter von Amnesty International, Gauri van Gulik, hat die
Gesetzgebung kritisiert, indem er behauptete, dass die Isolierung von
Flüchtlingen, die schon vom Krieg traumatisiert sind, eine „diskriminierende
Praxis ist.”
Das Gesetz
wurde auch vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
kritisiert, laut dem das Gesetz „Angst [und] Ausländerfeindlichkeit schüren
könnte.“
In seinem Januarbericht schlussfolgerte der Kommissar, dass
Dänemark im Falle der Verabschiedung des Gesetzes gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention, gegen die UN-Kinderrechtskonvention und gegen die
UN-Flüchtlingskonvention verstoße.
Scheinbar
von der Kritik unbeirrt, hat der dänische Premierminister Lars Løkke Rasmussen
vorgeschlagen, Dänemark werde eine Überarbeitung der UN-Flüchtlingskonvention
in Aussicht stellen, falls die Flüchtlingskrise „weiter anhalten oder sich
verschlechtern sollte.“
In Dänemark gingen
2015 21.000 Asylanträge ein. Nach Finnland, Österreich, Deutschland und
Schweden gilt Dänemark als eines der ersten EU-Zielländer für die Flüchtlinge.
Der Zustrom von
Asylbewerbern hat in manchen Regionen zu Spannungen geführt. Dänische Frauen berichten von
sexueller Belästigung durch Flüchtlinge in mindestens drei Städten.
Verschiedene
Nachtclubs haben strenge Zugangsregeln auferlegt, indem sie von
den Gästen verlangen, zu beweisen, dass sie der dänischen, deutschen oder
englischen Sprache mächtig sind.
Europa
befindet sich immer noch in der schlimmsten Flüchtlingskrise seit 1945. Man
erwartet 2016 einen weiteren Anstieg der Anzahl der Asylbewerber. 2015 wurden in
Europa mehr als 1 Million Flüchtlinge registriert. Die meisten von ihnen
stammen aus Syrien, wo ein Bürgerkrieg schon 250.000 Menschenleben gefordert
hat. Den Zahlen der Vereinten Nationen zufolge, wurden seit 2011 12 Millionen
Menschen vertrieben.