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Ist ein solcher Vergleich historiographisch zulässig?

Liebe Leserinnen und Leser,

wir fragen uns nicht mehr, ob dieser Vergleich inhaltlich zulässig ist, sondern ob es Sinn macht, historiographisch so vorzugehen.

Wir freuen uns auf Ihre Kommentare hierzu

dankend

Dr. phil. Milena Rampoldi
Redaktion von ProMosaik e.V.