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Österreich: AMS-Algorithmus illegal

Aktive Arbeitslose 25. August 2020
Wenig überraschend hat die Datenschutzbehörde (DSB) in einem leider noch nicht veröffentlichten Bescheid den von Anbeginn an umstrittenen AMS-Algorithmus nach amtswegiger Prüfung als „Profiling“ bewertet, das einer konkreten gesetzlichen Grundlage bedarf die beim AMS nicht gegeben ist.

Das AMS behauptet, mit dem Algorithmus die Vermittlungschancen am „Arbeitsmarkt“ feststellen zu können und wollte die verfügbaren bzw. zwangsweise zugewiesenen AMS-Massnahmen davon abhängig machen, in welche Kategorie (nieder – mittel – hoch vermittelbar) der Algorithmus einen Menschen ablegt.
Obwohl das AMS laut Kurier bereits mindestens 1,8 Millionen Euro für den AMS-Algorithmus ausgegeben hat, habe das AMS nicht einmal eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäss Art. 35 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSB habe auch bemängelt, dass das AMS keine Vorkehrungen gegen eine “routinemässige Übernahme” der Ergebnisse durch den Berater getroffen habe und dass Betroffene kein Rechtsmittel gegen die Kategorisierung und deren Folgen hätten. Unklar ist, ob die DSB auch auf die Verwendung von sensiblen Daten über ethnische Herkunft und gesundheitlichen Zustand eingeht, die laut EU DSGVO grundsätzlich nicht für ein Profiling verwendet werden dürfen.
Freie Kurswahl statt Bevormundung und Entrechtung!
In der Diskussion um den AMS-Algorithmus wird leider meist übersehen, dass das AMS vom Gesetz her verpflichtet ist, grundsätzlich jede Verwendung der Versicherungs- und Steuergelder auf die Sinnhaftigkeit im Einzelfall zu begründen, gleichartige Fälle gleich zu behandeln und Diskriminierung von Arbeit Suchenden durch die Wirtschaft durch besondere Förderungen auszugleichen (§ 31 AMSG). Das AMS wollte also offenbar hier seine gesetzlichen Pflichten systematisch missachten.
In Österreich haben die Versicherungszahler*innen im Versicherungsfall Erwerbslosigkeit beim AMS immer noch kein Recht, eine Begründung für die Ablehnung eines Kursantrages vom AMS in Form eines Bescheides zu bekommen. In Deutschland hingegen haben Hartz-IV-Bezieher*innen seit 2004 mit dem „Bildungsgutschein“ ein Recht auf frei ausgesuchte Kurse – auch am freien Kursmarkt – im Rahmen der vom Jobcenter genehmigten Bildungsziele. Wenn das Jobcenter dem Antrag nicht ganz oder gar nicht statt gibt, muss es das in einem Bescheid begründen, der nach weiterer Überprüfung in einem Widerspruchsverfahren anschliessend auch beim Sozialgericht bekämpft werden kann.
Bei der nun gross angekündigten Aufstockung des Budgets für AMS-Kurse und -Massnahmen um 700 Millionen Euro fehlt aber jegliche inhaltliche Konkretisierung und vor allem auch die Garantie, dass wir Versicherte die Kurse bzw. Massnahmen auch selbst aussuchen können, was die allereinfachste Qualitätssicherung wäre. Selbst die AMS-interne Forschung ist in Studien zum Schluss gekommen, dass selbst gewählte Kurse als am sinnvollsten erlebt werden.
Arbeitsministerin Christine Aschbacher ist somit aufgerufen, endlich für eine rechtskonforme und sinnvolle Arbeit des AMS zu sorgen und die Verantwortlichen für die Jahre langen Rechtsbrüche zur Rechenschaft zu ziehen! Forderungen von Aktive Arbeitslose Österreich:
Sofortige Einstellung der entwürdigenden Kategorisierung von Versicherten durch den AMS-Algorithmus. Dieser schreibt in der bisheriger Machart die Diskriminierung durch die Wirtschaft den Opfern zu. Statt dessen soll der AMS-Algorithmus zu einem Monitoring der Diskriminierung Arbeit Suchender durch die Wirtschaft umprogrammiert werden und als freiwilliges, anonymes Tool den Arbeit Suchenden zur Verfügung stehen.
Stopp der Verschwendung von Versicherungs- und Steuergeldern durch AMS-Zwangsmassnahmen: Freie Kurswahl für die Versicherten der Arbeitslosenversicherung. Die von uns selbst mit bezahlten Versicherungsgelder sind nicht dazu da, eine aufgeblähte, zumeist Parteien und Sozialpartnern nahe stehende Kursindustrie mit ihren vielen Bullshitjobs für sinnlose und oft die Versicherten demütigenden Befürsorger*innen und Überwacher*innen (rechtswidrige Auslagerung von AMS-Aufgaben wie Arbeitsvermittlung und Überwachung der Arbeitswilligkeit) zu finanzieren.