Deshalb muss Leihmutterschaft verboten bleiben
Von Barbara Marti, Infosperber,
15. Mai 2020.
15. Mai 2020.
Leihmutterschaft darf nicht legalisiert werden, fordern Fachfrauen. |
Leihmutterschaft ist ein Geschäft auf Kosten von Frauen, das mit der
Wahlfreiheit von Frauen nichts zu tun hat.
Wahlfreiheit von Frauen nichts zu tun hat.
Damit begründet ein Netzwerk deutschsprachiger Wissenschaftlerinnen,
Publizistinnen und Journalistinnen seine Forderung, geltende Verbote von
Leihmutterschaft und Eizellen-«Spenden» nicht aufzuweichen. Nur diese schützen
Frauen vor Ausbeutung und medizinischen Eingriffen, von denen sie keinen Nutzen
haben. Im Gegenteil: Die gesundheitlichen Risiken sind gross.
Publizistinnen und Journalistinnen seine Forderung, geltende Verbote von
Leihmutterschaft und Eizellen-«Spenden» nicht aufzuweichen. Nur diese schützen
Frauen vor Ausbeutung und medizinischen Eingriffen, von denen sie keinen Nutzen
haben. Im Gegenteil: Die gesundheitlichen Risiken sind gross.
Geschäft basiert auf Wohlstandsgefälle
In der Stellungnahme heisst es:
- Nur Frauen, die Geld brauchen, stellen ihren
Körper für die risikoreichen Eingriffe Leihmutterschaft und
Eizellen-«Spenden» zur Verfügung. «Das Wohlstandsgefälle zwischen Nord-
und Südeuropa, zwischen West- und Osteuropa sowie zwischen dem globalen
Norden und Süden, aber auch innerhalb der Gesellschaften bildet die Basis
für kommerzielle Eizell’spende’ und ‘Leihmutterschaft’.» - Leihmutterschaft und Eizellen-«Spenden» sind
medizinische Eingriffe, welche für die Betroffenen ohne gesundheitlichen
Nutzen sind. Im Gegenteil: Die Risiken sind gross. Leihmütter verzichten
zudem vertraglich auf das Kind und monatelang auf das Selbstbestimmungsrecht
über ihren Körper. Darüber bestimmen während der Schwangerschaft Ärzte und
Auftraggeber. Leihmutterschaft und Eizellen-«Spenden» seien «fremdnützige
Eingriffe», die juristisch eine Körperverletzung sein können, schreiben
die Fachfrauen: «Der Hinweis auf die Einwilligung bzw. informierte
Zustimmung der betroffenen Frauen reicht hier nicht aus, denn der
körperliche Eingriff dient nicht dazu, Leben zu retten oder Krankheiten zu
heilen.» - Menschen mit Kinderwunsch haben nicht das Recht,
dafür «auf die Körper Dritter» zuzugreifen, heisst es in der
Stellungnahme. «Die Reproduktionsfreiheit von Menschen mit unerfülltem
Kinderwunsch – gleich welcher sexuellen Orientierung – findet dort ihre
Grenze, wo Dritte geschädigt werden. Aus dem Begehren nach einem Kind kann
kein Anspruchsrecht auf ein ‘eigenes’ Kind abgeleitet werden.»
Verdeckte Kommerzialisierung
- «Uneigennützige», angeblich unbezahlte
Leihmutterschaft oder Eizellen-«Spenden» verhindern die Kommerzialisierung
nicht, wie die Praxis in anderen Ländern zeigt, schreiben die Fachfrauen.
Oft fliesse doch Geld: «Ohne wirtschaftliche Anreize finden sich in der
Praxis nur wenige Frauen, die zur Eizellabgabe bereit sind. Meistens gibt
es deswegen verdeckte Formen der Kommerzialisierung. Ob sie als ‘finanzielle
Anreize’ oder als ‘Aufwandsentschädigung’ bezeichnet werden, ist dabei
unerheblich.» Hinzu kommt: In Ländern, wo bezahlte Leihmutterschaft und
Eizellen-«Spenden» legal sind, ist die Bezahlung für Leihmütter und
Eizellen-«Spenderinnen» im Verhältnis zu den Kosten für die Auftraggeber
gering. Das grosse Geschäft machen die Fruchtbarkeitskliniken. - Eizellen sind ein rarer Rohstoff für die
Forschung. Diese lobbyiert deshalb seit Jahren für die Legalisierung der
Eizellen-«Spende», um Eizellen zu erhalten. «Diese Form von
Fremdnützigkeit ist ethisch ebenso problematisch wie die kritisierte
Aneignung von Körperstoffen Dritter zur Erfüllung persönlicher Wünsche
unter Ausnutzung von sozialen, ökonomischen und geopolitischen
Privilegien», heisst es in der Stellungnahme der Fachfrauen.
Legalisierung durch die Hintertüre
In Deutschland und in der Schweiz sind
Eizellen-«Spenden» und Leihmutterschaft verboten. Der Druck, solche Verbote
aufzuweichen, ist gross. So hat die deutsche Nationale Akademie der
Wissenschaften (Leopoldina) vorgeschlagen, Eizellen-«Spenden» zuzulassen und
Leihmutterschaft durch die Hintertüre zu legalisieren: Der Staat soll Paare als
Eltern eines Kindes anerkennen, die das Leihmutterschafts-Verbot umgehen und im
Ausland eine Leihmutter engagieren.
Eizellen-«Spenden» und Leihmutterschaft verboten. Der Druck, solche Verbote
aufzuweichen, ist gross. So hat die deutsche Nationale Akademie der
Wissenschaften (Leopoldina) vorgeschlagen, Eizellen-«Spenden» zuzulassen und
Leihmutterschaft durch die Hintertüre zu legalisieren: Der Staat soll Paare als
Eltern eines Kindes anerkennen, die das Leihmutterschafts-Verbot umgehen und im
Ausland eine Leihmutter engagieren.