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Die berufliche Eingliederung der Menschen mit Behinderung

Von Amelia
Massetti, Il
Mitte
, 22. April 2017. Deutsche Übersetzung von Milena Rampoldi, ProMosaik.
In Deutschland gestaltet sich die berufliche Eingliederung der Menschen mit
Behinderung vollkommen anders als in Italien.
Nach dem
Schulabschluss erfolgt die fast automatische Einführung in die Werkstätten für
Menschen mit Behinderung. Diese sind in der Tat Fabriken, die Arbeiten
jeglicher Art ausführen und auf dem gesamten Einzugsgebiet des deutschen
Staates verbreitet sind. Hier werden die Menschen unterbezahlt.


Der Übergang erfolgt
durch Phasen der verschiedenen Werkstätten während der Schulzeit.
Die Schule selbst gibt je
nach den Fähigkeiten und Vorzügen der Person mit Behinderung und in Abhängigkeit
der Entfernung vom Wohnort an, in welcher Werkstatt die Probezeit erfolgt.
Auf jeden Fall wird der
Familie oder der Person mit Behinderung das Recht eingeräumt, eine andere
Struktur auszuwählen.
Während des Praktikums
erlässt die Werkstatt, nach drei Wochen, während deren die Eignungstests in
verschiedenen Bereichen der Werkstatt durchgeführt werden, eine Bescheinigung,
in der die Kompetenzen der Person angeführt werden.
Diese Bescheinigung ist
wichtig, um zu entscheiden, in welche Werkstatt die Person mit Behinderung
eingegliedert wird.
Die Bescheinigung wird
auch vom Arbeitsamt mit Spezialisierung im Bereich der Menschen mit Behinderung
ausgewertet. Diese Aspekte werden im Bereich der zukünftigen Entscheidung der
Person mit Behinderung berücksichtigt.
Nach dem Praktikum und
Schulabschluss (in einer inklusiven oder nicht-inklusiven Schule) hat der Junge
bzw. das Mädchen mit Behinderung die Möglichkeit, einige Übergangsphase
auszuführen (die höchstens drei Jahre dauern darf). Diese wird unabhängig von
Vereinen gestaltet, die unterstützende Gruppen organisieren, um die Autonomie
der Menschen mit Behinderung verstärken, indem sie versuchen, zusammen mit dem
Jugendlichen / dem Mädchen berufliche Eingliederungsmöglichkeiten zu überlegen.
Diese Übergangsphase wird
vom deutschen Sozialamt finanziert und nennt sich Eingliederungshilfe. Sie ist
eine Art von „finanzieller Unterstützung für die soziale Eingliederung“ von
Menschen mit Behinderung.
Auf diese Weise wird der
Verein finanziert, der die verschiedenen Praktikumsmöglichkeiten in den Firmen
organisiert, die die Menschen mit Behinderung potentiell eingliedern.
Finanziert werden dadurch auch die Assistenten, die die berufliche
Eingliederung und die wirtschaftliche Unterstützung des Jugendlichen / des Mädchens
anbieten.
Diese drei Jahre führen
in den meisten Fällen zu keinem Erfolg. Normalerweise findet sich kein
Unternehmen, das dazu bereit ist, die Person mit Behinderung aufzunehmen,
obwohl es in Deutschland ein Gesetz gibt, das die Unternehmen, je nach Größe,
zur Eingliederung der Personen mit Behinderung verpflichtet. Die Unternehmen
bezahlen lieber eine Steuer, um die Eingliederung nicht vorzunehmen und die
Verlangsamung der Produktionsprozesse und die Verantwortung, die sie auf sich
nehmen müssten, zu verhindern.
Nach dieser Phase besteht
die letzte Alternative für die Menschen mit Behinderung in der Eingliederung in
die Werkstatt, die am Ende der zwei Jahre nach einer Reihe von Probearbeiten im
Labor zusammen mit der Person festlegt, welche ihre besten Fähigkeiten sind und
wo sie am besten weiterarbeiten kann. Dann wird die Person mit Behinderung von
der Werkstatt offiziell angestellt.
Es gibt verschiedene
Arten von Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die in den Bereichen
Gartenbau, Metallurgie, Verpackungstechnik, Holzbearbeitung, Möbelbau,
Digitalisierung der Daten, Archivierung, Küche, Waschküche, Nähen, Tierpflege,
Recycling oder Motorenreinigung oder Reinigung anderer Materialien, Keramik,
kreative Werkstätten verschiedener Art, usw.
Der Hauptpunkt besteht
darin, dass die Personen mit Behinderung ein Leben lang in der Werkstatt
bleiben. Nur 2% schaffen eine wahre berufliche Eingliederung, obwohl sie einen
Beruf erlernt haben.
Was in diesem ganzen
System nicht funktioniert, ist, dass es zwar eine Beschäftigung für Menschen
mit Behinderung gewährleistet, aber diese Menschen nicht sozial eingliedert.
Somit müssen diese die berufliche Eingliederung in die Werkstatt als einzige
Alternative akzeptieren. In einigen Fällen kann sie auch anspornend sein und
gut aufgenommen werden, aber es bleiben zwei Hauptunterschiede, und zwar der
soziale Ausschluss und die Wirtschafsbeziehung. Alle Menschen mit Behinderung,
die in den Werkstätten tätig sind, erhalten keinen Lohn, sondern nur eine Art
von Unterstützung (die sogenannte Eingliederungshilfe), die deren Überleben
gewährleistet, aber gegen ihre Menschenwürde verstößt, da ihre Tätigkeit nicht
als Arbeit anerkannt wird, obwohl sie alle Regeln und Uhrzeiten einer Arbeit
wie alle anderen einhalten müssen.
Beim nächsten Treffen
werden wir mit Amelia Massetti und Elke Janning über die berufliche
Eingliederung und die Funktionsweise der Werkstätten in Deutschland sprechen.
Weitere Informationen zum Treffen finden Sie hier:
http://www.artemisiaprojekt.de/it/incontri/
Wann: Dienstag, den 25.
April 2017
Uhrzeit: von 18 bis 21
Uhr
Wo:  Arbeitskreis Neue Erziehung
e. V. (ANE)

Adresse: Hasenheide 54, (2. Hof – 2. Etage) 10967 Berlin
Wie Sie uns erreichen: U 7 Südstern