General

ProMosaik interviewt Hartmut Wolters von Väteraufbruch für Kinder


Liebe
Leserinnen und Leser,
heute
Abend möchte ich Ihnen ein Interview mit Herrn Hartmut Wolters, dem Vorstandsvorsitzenden
des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“. Die Fragen unserer Redaktion finde ich
sehr wichtig, um aufzuzeigen, wie ungerecht ein pseudofeministischer Ansatz
ist, der die Väter völlig aus dem Leben des Kindes ausschließt, nachdem er sie
emanzipiert und eingebunden hat.
Den
Verein „Väteraufbruch für Kinder“ gibt es seit 1988. Er kämpft für die Väter
und ihre Rechte und für die Gleichberechtigung der geschiedenen Ehepartner. Die
Väter möchten nicht nur zahlen, sondern am Leben des Kindes teilhaben.
Ein
Kind braucht beide Eltern, unabhängig davon, ob diese verheiratet, getrennt
lebend oder geschieden sind. Das ist auch die Ansicht der Redaktion von
ProMosaik e.V.
Männer
sollen als Erziehungsberechtigte in der Gesellschaft mehr Anerkennung erlangen.
Wichtig
ist, einzusehen, dass es nicht darum geht, dass jemand gegen den anderen
arbeitet, sondern um das Wohl des Kindes.
Der
Vater gehört zum Leben des Kindes und muss sich keineswegs zurückziehen und einfach
Ruhe geben. Dies ist eine wichtige Botschaft des Vereins „Väteraufbruch für
Kinder“ in seinen Selbsthilfegruppen. Diese Botschaft muss auch in die
Gesellschaft. Daher finde ich die Worte von Herrn Wolters so wichtig. Es bedarf
eines allgemeinen, gesellschaftlichen Wandels.
Väter
können nicht einfach so aus dem Leben der Kinder hinausgedrängt werden, denn
das erzeugt ein unauffüllbares Vakuum in der Psyche des Kindes.  
Herr
Wolters äußert sich zum Umgangsrecht wie folgt:
Das
Einmaleins des Umgangsrechts lautet also, Du bekommst nur so viel Umgang, wie
die Mutter zulässt.
Und
genau das muss sich ändern. Das Kind braucht den Vater gleich wie es die Mutter
braucht.
Der
Weg ist noch lang und steil, denn die Väter hängen hinsichtlich ihrer Rechte
einfach den Müttern hinterher. Und die Politik befasst sich mit den
Väterrechten auch nur, wenn jemand sich beklagt.
Vieles
hat der Verein bundesweit schon erreicht, aber es braucht noch viel
Bewusstseinsbildung, damit die Unrechte der Väter endlich Geschichte werden.
ProMosaik
e.V. setzt sich für eine Gleichberechtigung der Geschlechter und für die Würdigung
ihrer unterschiedlichen Stärken und Eigenschaften ein.
Es
gibt keine Mütterrechte ohne Vaterrechte.
Das
Kind hat das Recht auf beide Eltern.
Wir
freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Kommentare zu diesem wunderschönen Interview.
Wir möchten Herrn Wolters nochmal herzlichst für seine Zeit danken.
Dankend
Dr.
phil. Milena Rampoldi und Aygun Uzunlar
ProMosaik
e.V.

1.        
Was bezwecken Sie mit Ihrem Verein “Väteraufbruch für Kinder”? Welche sind Ihre
Hauptziele und warum?
Mit
der Emanzipationsbewegung und dem Drang der Frauen, ihren Ehemann mehr in den Haushalt
einzubinden und an der Erziehung der Kinder zu beteiligen, haben sich auch die
Männer emanzipiert. Immer mehr Väter wollen für das Kind ein gleichwertiger
Elternteil sein, auch nach der Trennung. In vielen Jugendämtern und
Familiengerichten herrscht aber bis heute die Meinung vor, dass der Mann
arbeiten und Geld verdienen muss, damit er Barunterhalt zahlen kann. Die
meisten Väter zahlen gerne und freiwillig ihren Unterhalt, haben aber das
Gefühl, dass sie auf Kosten ihrer Beziehung zum Kind aus der Familie verdrängt
werden, wenn das Paar sich trennt. 1988 gründeten Väter, die hilflos nach
Unterstützung suchten, mehr für ihre Kinder da zu sein, den Verein
Väteraufbruch für Kinder e.V. Es bestand ein enormes Wissensdefizit in der
Gesellschaft, was Väter machen können, um auch nach der Trennung Vater zu
bleiben, so dass sich schnell im ganzen Land Selbsthilfegruppen bildeten. Aus
einer Selbsthilfegruppe in Köln ist dann 1997 der Verein Väteraufbruch für
Kinder Kreisverein Köln e.V. entstanden. Mit einer eigenen Registernummer im
Kölner Vereinsregister erhoffte man sich mehr Anerkennung in der lokalen
Politik und Familienberatung.
Der
Grundpfeiler unseres Denkens ist das Motto “Allen Kindern beide
Eltern” und unsere Selbsthilfegruppe, die zweimal im Monat stattfindet.
Ziel ist es, Väter und Mütter zusammenzubringen und ihnen bei der Umsetzung
einer gleichwertigen Elternschaft zu unterstützen. Die meisten Väter, die sich
an uns wenden, werden von der Mutter daran gehindert, so dass der Eindruck
entsteht, wir würden “gegen die Frauen” arbeiten. Das ist aber nicht
richtig, sondern es liegt in der Natur der Sache, dass der Vater sich behaupten
muss, wenn die Mutter gegen ihn arbeitet. Wir haben aber auch Väter im Verein,
die im Einvernehmen mit der Mutter ihre Ziele verwirklichen, wie sie ihrer
Vaterrolle gerecht werden. Wir müssen auch ab und an Väter ausbremsen, die
tatsächlich danach trachten, der Mutter ihres Kindes zu schaden. Alle diese
Väter sind bei uns willkommen, denn sie alle brauchen Beratung, die sie von den
Jugendämtern und Familienberatungen nicht bekommen. Väter werden nur über ihre
Pflichten informiert. Wir ergänzen diese einseitige Beratung, indem wir sie
auch über ihre Rechte und die Rechte des Kindes aufklären.
2.        
Warum fühlen sich die Väter in der Gesellschaft nicht verstanden? Mit welchen
Hauptproblemen haben die Väter Ihrer Erfahrung nach zu kämpfen?
In
der Gesellschaft werden diejenigen Väter nicht verstanden, die einen schweren
Stand in ihrer Rolle als Vater haben und von der Mutter des Kindes bekämpft
werden. Familie, Freunde und sogar Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen empfehlen
Vätern in diesem Fall viel zu oft und viel zu schnell, sich zurück zu ziehen
und erst mal “Ruhe” einkehren zu lassen. Ein Vater, der sein Kind
liebt und weiß, wie es ihn vermisst, kann das nicht. Er weiß, dass das Kind
keine Ruhe hat, wenn der Vater fehlt. Das Kind fällt in ein emotionales Vakuum,
wenn der Vater plötzlich verschwunden ist. Deswegen führt der gängige Tipp, die
Mutter des Kindes oder das Kind “in Ruhe zu lassen”, zu einem Gefühl
der Ohnmacht und Verzweiflung. Der Vater fühlt sich unverstanden, denn er
möchte nicht als “Störenfried” angesehen werden. Er findet nicht,
dass er das Kind oder die Mutter “nicht in Ruhe lässt”, wenn er
möglichst viel Zeit mit seinem Kind verbringen möchte. Er findet, dass er nicht
in Ruhe gelassen wird, wenn er ständig in seinen Kontaktbemühungen bekämpft
wird. Männer wollen einfach nur Papa sein, ob das der Mutter passt oder nicht.
Es geht um das Kind und nicht um die Bedürfnisse der Mutter, den Vater
“loszuwerden”. Viele Väter sind enttäuscht von ihrem Freundeskreis
und der eigenen Familie, suchen professionelle Hilfe und wenden sich an eine
Familienberatungsstelle, das Jugendamt und einen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Besorgt stellen viele Väter dann fest, dass ihnen dort häufig die gleichen
Tipps gegeben werden. Man liest aber fast täglich in der Zeitung, dass der
Vater wichtig ist für die Entwicklung des Kindes und ist maßlos enttäuscht,
wenn dann selbst die Professionen abwinken und nicht helfen können, die
Ausgrenzung des Vaters aus dem Leben und Alltag seines Kindes durch die Mutter
zu stoppen. Diese Anspannung löst sich oft bei uns in der Selbsthilfegruppe.
Sobald die Väter nach ihrem verzweifelten Kampf gegen Windmühlen spüren, dass
sie hier endlich angenommen und verstanden werden, brechen viele Väter
schluchzend in Tränen aus. “Die verzweifelte Suche nach Hilfe hat endlich
ein Ende”, sagte mir mal ein in Tränen aufgelöster Vater.
3.        
Gibt es ein Einmaleins  “des Umgangsrechts“? Sollten die Behörden eine
sogenannte Checkliste erstellen, um einen problemlosen Kindesumgang zu
ermöglichen?
Das
ist eine sehr interessante Frage, ja, das gibt es. In den Jugendämtern wird oft
behauptet, dass jeder Fall individuell zu bewerten ist und man immer auf die
Dynamik des Einzelfalls blicken muss. Mit dieser Begründung werden auch
wissenschaftliche Erkenntnisse vom Tisch gefegt, weil sie angeblich auf den
Einzelfall nicht passen. Dennoch gibt es auch heute noch zahlreiche Mitarbeiter
der Jugendämter, die solange an dem Fall arbeiten, bis der Vater seine Kinder
nur noch alle zwei Wochen am Wochenende und die Hälfte der Ferien sieht. Mehr
Mitwirkung des Vaters ist nicht erwünscht.
Väter
wenden sich auch an uns, weil sie die Kinder hälftig betreuen möchte, also eine
Woche bei Mama und eine Woche beim Papa. Sie beklagen sich, dass der zuständige
Sachbearbeiter vom Jugendamt oder von der Familienberatungsstelle abblockt und
dem Vater antwortet, vom Wechselmodell würde er nichts halten. In diesen Fällen
wird uns im Verein bewusst, dass diese Menschen überhaupt nicht bereit sind,
die Individualität des Einzelfalls zu berücksichtigen. Denn das setzt voraus,
dass man sich zunächst ergebnisoffen mit den Wünschen und Bedürfnissen des
Vaters auseinandersetzt und eine Meinung der Mutter einholt. Das geschieht aber
in diesen Fällen nicht, und über die Häufung der Fälle können wir aus
Vereinssicht manchmal auch den konkreten Mitarbeiter identifizieren, der eine
ideologische Gesinnung vertritt. Wir haben unsere Ansprechpartner beim
Jugendamt und Familiengericht Köln, wo wir solche Auffälligkeiten einbringen
können, und werden dort auch ernst genommen.
Wenn
dann Väter erleben, dass die Mutter gegen den Kontakt des Vaters zu dem Kind
arbeitet, dann werden sie in der Regel auch eine Einschränkung ihres
Umgangsrechts in Kauf nehmen müssen, obwohl sie vielleicht dem Kind ein
wichtiger Ansprechpartner sind und sich das Kind möglicherweise sogar
persönlich gegen die Einschränkung des Umgangs wehrt. Das geht so weit, dass
unbescholtene Väter begleiteten Umgang wahrnehmen müssen, weil die Mutter
keiner anderen Regelung zustimmt oder sogar komplett vom Umgang ausgeschlossen
werden, ohne dass sie sich etwas Nennenswertes zu Schulden kommen lassen. Ein
Vater aus unserem Verein musste sein Haus aufgeben, weil er sich die Kosten
nicht mehr leisten konnte. Das reichte für die Mutter aus, dem Kind einzureden,
der Vater würde das Kind nicht mehr lieben und einfach von der Familie
wegziehen. Er sieht seine Tochter seit drei Jahren nicht mehr. Ein anderer
Vater reist immer aus Berlin an, um sein Kind zu sich nach Hause zu holen. Die
Mutter hat dem Kind solange eingeredet, dass die weite Zugfahrt zu viel für das
Kind ist, bis das Kind das selber glaubte und den Kontakt zum Vater abbrach.
Das
Einmaleins des Umgangsrechts lautet also, Du bekommst nur so viel Umgang, wie
die Mutter zulässt. Dagegen wehren sich Väter, die selber entscheiden möchten,
wie viel Zeit sie mit ihrem Kind verbringen. Die Checkliste für einen
gelungenen Umgang sollte also alle Ressourcen enthalten, die beide Elternteile
gewinnbringend für ihr Kind einbringen können und daran ausgerichtet sollte die
Betreuung durch beide Elternteile zuverlässig für das Kind aufgeteilt werden.
Es geht aber angeblich immer um “Verletzungen” und “nicht
aufgearbeitete Enttäuschungen”. Daran darf das Kindeswohl nicht gemessen
werden, dass ein Kind auf den zweiten Elternteil verzichten muss, solange der
betreuende Elternteil sich noch in seiner Verletzung und in nicht aufgelösten
Enttäuschungen befindet. Es gibt Mütter, die halten ihr Leben lang an diesen
Enttäuschungen und Verletzungen fest, weil sie wissen, dass sie so ihre Bindung
zum Kind erhalten. Damit wird der psychische und emotionale Kindesmissbrauch
staatlich gefördert. 
4.        
Der getrennte oder geschiedene Vater ist oft der Kindesmutter juristisch
unterlegen. Wie kann man diese für die Väter immer noch ungünstige Sachlage mit
einem Rechtsstaat wie Deutschland vereinbaren, in dem angeblich alle
gleichberechtigt sein sollten?
Im
Wege der Emanzipationsbewegung nahm der Anteil alleinerziehender Väter um mehr
als 50% deutlich ab. Lebten in den 70er Jahren noch 12% der Kinder bei ihrem
alleinerziehenden Vater, sind es heute nur noch 5%. Statt dessen wird der
Ausbau von Kinderkrippen und Ganztagsbetreuungen gefordert. Ich würde die
Forderung anders formulieren, denn die Ganztagsbetreuung ist eigentlich nur
notwendig, wenn weder Vater noch Mutter das Kind betreuen können. Viele Väter,
die sich in unserem Verein engagieren, sind Frührentner, arbeitslos oder leben
von Sozialhilfe. Auch viele Selbstständige könnten sich die Zeit so einteilen,
dass sie die Nachmittagsbetreuung übernehmen könnten. Auch sind viele Väter
bereit, Teilzeit zu arbeiten, bekommen aber weder eine Teilzeitstelle angeboten
noch sind die Mütter bereit, auf einen Teil des Kindesunterhalts zu verzichten.
Das Kind bräuchte also keine Nachmittagsbetreuung, wenn man es zum Vater lassen
würde. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass die Gesetze in Deutschland
familienfeindlich sind. Schon von Beginn an wurde in der Emanzipationsbewegung
nur wahrgenommen, dass Frauen angeblich benachteiligt sind, weil sie nicht
arbeiten gehen können. Aber auch Männer sind benachteiligt, weil sie arbeiten gehen
müssen und sich nicht für eine Rolle als Hausmann entscheiden dürfen. Das haben
die Männer verschlafen. Sie hätten sich von Anfang an über die eigene
Benachteiligung empören müssen. Nun hinken sie hinterher und versuchen
verzweifelt, das Ruder rumzureißen. Die Politik reagiert erst, wenn man eine
Benachteiligung benennt und sich darüber beklagt. Das holen die Männer,
insbesondere die Väter, nun nach.
5.        
Was haben Sie seit 1988 erreicht? Können Sie uns die Haupterrungenschaften
Ihres Vereins kurz darstellen?
Die
wichtigste Errungenschaft des Vereins ist es, das Thema der benachteiligten
Väter immer wieder in die Öffentlichkeit zu bringen. Es gibt viele kleine
Gruppen und Vereine, die sich Vätern widmen, die nach der Trennung den Kontakt zu
ihren Kindern nicht aufgeben möchten. Aber nur der Väteraufbruch für Kinder ist
bundesweit organisiert und somit Anlaufstelle für viele tausend Väter im Jahr,
die sich mit Gleichgesinnten solidarisieren möchten. Diese Infrastruktur
besteht nun durchgängig seit über 25 Jahren und wird immer weiter ausgebreitet.
Neben den Selbsthilfegruppen wurde die Öffentlichkeit auch über Veranstaltungen
wie den Väterkongress, den Familienkongress und die Fachtagung über den
aktuellen Stand aus Wissenschaft und Recht aufgeklärt. Daraus haben sich
zahlreiche Änderungen ergeben, auch Gesetzesänderungen. Im Fall Görgülü
begleitete der Verein einen Vater auf dem Weg durch die Instanzen bis hoch zum
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Vater war nicht verheiratet und
hatte somit kein Sorgerecht. Die Mutter gab das Kind gegen den Willen des
Vaters zur Adoption frei, der Vater wehrte sich dagegen. Er war erfolglos, weil
ihm aus den deutschen Gesetzbüchern kein Recht zustand, die Adoption zu
verhindern und sich selber um das Kind zu kümmern. Die deutschen Gerichte
scherten sich bis dahin nicht um die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte. Erst durch den Fall Görgülü wurde Deutschland
verurteilt, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
in Deutschland umzusetzen. Dieser Fall lieferte im Jahr 2004 den Grundstein
dafür, auf Europabasis die deutschen Gesetze zu verändern. Deutschland wurde
wegen Verletzung von Menschenrechten zu 15.000 Euro Strafe verurteilt. Dennoch
hat es weitere 9 Jahre und mehrere Klagen beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gebraucht, bis nun endlich seit 2013 der Vater auch ein Recht
hat, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen, wenn er nicht mit der Mutter
verheiratet war. Vorher hatte der Vater kein Recht, das Sorgerecht gerichtlich
einzuklagen. Dieses Recht ist aber in solchen Extremfällen, wenn die Mutter
versucht, dem Vater das Kind wegzunehmen, wichtig, und nicht nur dann. Für eine
gleichberechtige Elternschaft brauchen wir das gemeinsame Sorgerecht von Geburt
an für beide Elternteile als Grundsatz.

6.        
Wie leistet Ihr Verein Erste Hilfe und wie begleitet er die Väter in ihrem
Kampf um ihre Kinder?
Das
ist von Ort zu Ort unterschiedlich, weil dies sehr stark abhängig ist vom
persönlichen Engagement der Personen, die die Hilfen vor Ort anbieten. In
manchen Kreisvereinen arbeiten ausgebildete Juristen ehrenamtlich, in anderen
sind dies betroffene Väter, die keine juristische Ausbildung haben. Die Gruppe
kann von einem Sozialarbeiter geleitet werden oder von einem Maschinenbauer.
Deswegen unterscheiden sich die Angebote von Ort zu Ort. Unser wichtigstes
Instrument ist die Selbsthilfegruppe, in der sich betroffene Väter über ihre
Erfahrungen austauschen und ihr Wissen weiter geben. So wirkt das Prinzip des
Multiplikators. Ein Vater besucht ein Seminar oder einen Workshop und gibt sein
neu erworbenes Wissen an die anderen Väter in seiner Selbsthilfegruppe weiter.
Hier
in Köln sind wir in der Lage, auf eine Vielzahl von kompetenten Fachkräften
zurück zu greifen und haben eine Infrastruktur etabliert, die es uns ermöglich,
mit ehrenamtlichen Mitarbeitern eine Vielzahl von Hilfen anzubieten. Neben der
Selbsthilfegruppe, die zweimal im Monat stattfindet, bieten wir eine
wöchentliche telefonische Beratung an. Außerdem stehen für besonders dringende
Fälle die Handynummern von vier Beratern im Internet. Durch die Unterstützung
unseres Partnervereins Eltern für Kinder im Revier e.V. in Essen und den
Dipl.-Jur. Manfred Herrmann sind wir in der Lage, zehnmal im Jahr juristische
Workshops durchzuführen, die sich an betroffene Väter richten, welche sich
juristisch fortbilden möchten. Einmal im Jahr führen wir eine Fachtagung im
Horionhaus des LVR durch, welche sich an die Professionen aus dem Wirkungskreis
der Familiengerichtsbarkeit richtet. Wir laden zu Fachvorträgen aus
Wissenschaft, Forschung und Recht ein und schließen damit die Lücke, die in der
allgemeinen Fortbildung besteht. Von Jugendämtern und den Landschaftsverbänden
werden nämlich kaum Fortbildungen angeboten, die die Rolle der Väter aus der
subjektiven Sicht von Vätern berücksichtigen.
Unsere
Fortbildungsveranstaltungen für betroffene Väter und für die Professionen
werden von Teilnehmern aus ganz Deutschland besucht. Auch Frauen nehmen unsere
Angebote wahr, denn nicht nur Väter leben getrennt von ihren Kindern, auch
Müttern kann es passieren, dass ihnen ihr Kind weg genommen wird oder es zum
Vater wechselt. Dann brauchen die betroffenen Mütter die gleiche Hilfe wie
unsere Väter. Hin und wieder stoßen auch wir an die Grenzen unserer
Belastbarkeit. Deswegen suchen wir ehrenamtliche Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen, die unsere Arbeit unterstützen und bei den Veranstaltungen
mitwirken. Dabei geht es nicht nur um fachkompetente Unterstützung unserer
Mitglieder. Für die Workshops beispielsweise hilft es uns sehr, wenn wir
jemanden haben, der beim Workshop dabei ist und Kaffee kocht. Die Teilnahme an
den Workshops ist für Helfer kostenlos. Leider bekommen wir kaum städtische
oder staatliche finanzielle Unterstützung. Während Träger der freien
Jugendhilfe teilweise bis zu 80% ihrer Kosten von den Behörden erstattet
bekommen, müssen wir unsere Kosten stark in Grenzen halten, weil uns nur die
Mitgliedsbeiträge zur Verfügung stehen. Daher sind wir auch dankbar für jede
Spende. 

7.        
Was muss sich in der Frauenwelt ändern
Da
unsere Arbeit auf Väter und betroffene Mütter hinwirkt, kann ich nicht generell
sagen, was sich in der Frauenwelt schlechthin ändern muss. Es ist aus unserer
Sicht jedenfalls nicht mehr zeitgemäß, dem Vater vorzuwerfen, er würde sich
nicht um die Kinder kümmern. Jeder Vater antwortet mir auf diesen Vorwurf,
“ich würde mich gerne mehr um die Kinder kümmern, aber…” An diesem
“aber” muss die Gesellschaft arbeiten. Es gibt unzählige Hindernisse
für Väter, die es für Mütter nicht gibt, wenn es um die Pflege, Betreuung und
Erziehung der Kinder geht. Ein Vater ging mal mit seinem Kind zum
Babyschwimmen. Die Mütter konnten mit ihm nichts anfangen und selbst der
Bademeister sagte, einen Mann hätten sie schon seit Jahren nicht mehr dabei
gehabt. Es gab keine Umkleide für Väter. Es gibt Frauenparkplätze, deren Sinn
ich bis heute nicht verstanden habe. Unsere Väter fürchten sich im Parkhaus
genauso wie Frauen davor, von unheimlichen Gestalten heimgesucht zu werden. Das
Argument, Männer können sich besser wehren, lasse ich nicht gelten, denn das
würde ja bedeuten, wer sich wehren kann, wird vom Staat nicht mehr geschützt.
Es gibt immer noch keinen Männergesundheitsbericht, weshalb niemand weiß, warum
Männer im Durchschnitt 5 Jahre kürzer leben als Frauen. Depressionen werden bei
Frauen früh erkannt, weil sie schon in jungen Jahren zum Frauenarzt gehen und
dieser für das Erkennen depressiver Krankheitsbilder ausgebildet ist. Junge Männer
gehen allenfalls mal zum Zahnarzt. Männer sind in erhöhtem Maße
suizidgefährdet, sind von Arbeitsunfällen und Langzeitfolgen ihrer beruflichen
Tätigkeit betroffen. Bei Erhebungen zur häuslichen Gewalt werden Männer gar
nicht gefragt, ob sie schon einmal vom Partner geschlagen wurden. Es werden
einfach nur Frauen befragt, so als ob es keine männlichen Opfer von häuslicher
Gewalt gäbe. Die meisten Gefängnisinsassen sind ohne Vater groß geworden. Es
gibt keine Selbstverteidigungskurse für Männer und keine Antiaggressionstrainings
für Frauen. Das Familiengericht Köln hat uns bereits angekündigt, Frauen zum
Antiaggressionstraining schicken zu wollen, wenn dieses Angebot in Köln
geschaffen wird. Frauen dürfen aggressiv und ängstlich sein, Männer müssen
angstfreie Helden und sanftmütige Indianer sein. Dieses Klischee ist eigentlich
seit Jahrzehnten aus der Gesellschaft ausgemerzt, dennoch handeln die
Initiatoren dieser Angebote und Einrichtungen nach diesem Muster. Die Ursache
dafür liegt beim Staat. Klischeebehaftete und ideologische Angebote, die sich
nach diesem Muster richten, werden staatlich gefördert. Wer sich nicht nach
diesen Klischees richtet, geht leer aus. Der Staat sorgt dafür, das längst
vergangene Rollenverteilungen künstlich aufrecht erhalten bleiben. Viele Frauen
sehen das auch so, weshalb der Anteil an weiblichen Mitgliedern auch bei uns im
Verein bei ca. 10% liegt. Dies sind Großmütter, neue Lebensgefährtinnen des
Vaters, betroffene Mütter und Frauen, die ansonsten unsere Arbeit gutheißen.
Wir haben auch Mütter im Verein, die sich von uns beraten lassen, wie sie das
Verhältnis des Kindes zu seinem Vater erhalten und ausbauen können. Es wird
künftig eine Frauenquote für verschiedene Arbeitsbereiche geben. In
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen gibt es aber fast nur Frauen, ebenso
in den Pflegeberufen. Eine Frauenquote bei der Müllabfuhr und im Bergbau sowie
eine Männerquote in Kindergärten und Grundschulen würde deutlich mehr bringen.
Hartmut
Wolters
Vorstandsvorsitzender