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Eklat bei OAS: Almagro legt sich mit Menschenrechtskommission an

Jan Marinko 31.08.2020
Almagro widersetzt sich der Unabhängigkeit, die der CIDH eigentlich zugesichert ist. Vielfache internationale Kritik.

Washington. Zwischen dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), Luis Almagro, und der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH) ist ein Streit entfacht. Almagro kündigte in dieser Woche an, die derzeitige Amtszeit von Paulo Abrão als Exekutivsekretär der Kommission nicht zu verlängern. Abrão war im Januar für eine zweite Amtszeit berufen worden. Bisher hatte die OAS die Auswahl der CIDH immer bestätigt und dieser nach ungeschriebenem Gesetz auch nicht widersprechen können.
Nun änderte Almagro dieses Vorgehen und stoppte die Ernennung ohne vorherige Rücksprache im letzten möglichen Moment. Der Schritt wird von Menschenrechtsgruppen weithin verurteilt. Die CIDH ließ verlautbaren, dass die einseitige Entscheidung des Generalsekretärs eine eklatante Missachtung ihrer Unabhängigkeit und Autonomie darstelle. Die Kommission ist ein autonomes Organ der OAS und wird auch als deren “Menschenrechtsarm” bezeichnet.
Die OAS verteidigte ihre Entscheidung in einer Pressemitteilung damit, “dass eine Wiederernennung des Exekutivsekretärs der CIDH aufgrund von Dutzenden Beschwerden funktionaler Art nicht möglich ist”. Almagro selbst erklärte, dass die Entscheidung auf eine “vertrauliche Beschwerde” der Ombudsperson der OAS, Neida Pérez, zurückgehe.
Der Leiter der Abteilung für Amerika von der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch, José Miguel Vivanco, forderte, dass “jede Unregelmäßigkeit nach den geltenden Garantien für ein ordnungsgemäßes Verfahren gründlich untersucht werden muss”. Die Entscheidung von Almagro stelle “einen ernsthaften Rückschlag in der Praxis der OAS dar und untergräbt die Autonomie der Kommission.”
Mark Weisbrot, Ko-Direktor des Zentrums für Wirtschafts- und Politikforschung (Center for Econmic and Policy Research-CEPR) sieht in dem Schritt einen “unverhohlenen politischen Schachzug”, der darauf abziele, Almagros Kontrolle auszuweiten und “die rechten Regierungen der Region zufrieden zu stellen”.
Almagro habe einen weiteren “Trump-ähnlichen Schritt” unternommen und eine Kommission untergraben, die als “dringend benötigter Wächter über die Menschenrechtsverletzungen der Trump-alliierten Regierungen in Bolivien, Kolumbien, Brasilien, Honduras, Ecuador und anderswo gedient” habe. Während Almagro sich nach Kräften bemüht habe, die Putsch-Regierung von Jeanine Añez in Bolivien zu unterstützen, sei die CIDH beiden ein Dorn im Auge gewesen, als sie die massiven Menschenrechtsverletzungen anprangerte, die von den Machthabern in Bolivien nach dem Sturz von Evo Morales begangen wurden, so Weisbrot weiter.
Die CIDH erklärte, dass sie “mit äußerster Besorgnis die Auslegung der Normen des Rechtsgutachtens, auf das der Generalsekretär seine Entscheidung stützt, beobachtet“ und “jede Art von Einmischung in die Ausübung ihres Mandats und insbesondere in ihre Befugnis, ihre Vertrauenspersonen zu wählen, zu erneuern und zu entlassen, ablehnt”.
Die Organisationen des Interamerikanischen Systems zum Schutz der Menschenrechte (SIDH) forderte, “dass die Empfehlungen, die sich aus dem Bericht des Ombudsmannes ergeben, unter Wahrung der vertraulichen Informationen der Beschwerdeführer veröffentlicht werden”.
Almagro wurde im März mit der starken Unterstützung der Trump-Administration für eine weitere fünfjährige Amtszeit als Generalsekretär der OAS gewählt.
Kürzlich erst hatte er sich “als ein Hauptunterstützer” der Bemühungen der Regierung Trump erwiesen, indem er sich dafür aussprach, Mauricio Claver-Carone an die Spitze der Interamerikanischen Entwicklungsbank zu setzen. Claver-Carone wäre der erste US-amerikanische Präsident der Bank. Die Regierungen Chiles, Mexikos und Argentiniens sowie zahlreiche Diplomaten fordern eine Verschiebung des Nominierungsprozesses bis nach den US-Wahlen im November.
Die CIDH, die aus der Charta der OAS hervorgegangen ist, besteht aus sieben unabhängigen Mitgliedern, die von der Generalversammlung der OAS gewählt werden. Ihr Exekutivsekretariat ist Teil des Generalsekretariats der OAS, wie in Artikel 40 der Interamerikanischen Menschenrechtskonvention festgelegt.