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Israel muss sich an die UN-Kinderrechtskonvention halten!


von Wiebke Diehl, Wissenschaftliche
Mitarbeiterin,Annette Groth, MdB, Fraktion DIE LINKE im
Bundestag, Menschenrechtspolitische
Sprecherin, Januar 2017.
 

„Für mich ist es absolut nicht nachvollziehbar, wie ein
Staat Kinder für Jahre ins Gefängnis sperren kann und sich dann noch mit seiner
angeblich schillernden Demokratie brüstet“, erklärt die
menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Annette Groth,
anlässlich der Verurteilung der beiden dreizehnjährigen Palästinenser Shadi
Farah und Ahmad Zaatari zu je zwei Jahren Haft ohne Anrechnung des bereits
abgesessenen Jahres. Annette Groth: „Ich frage mich, wie die internationale
Gemeinschaft es zulassen kann, dass zwei Kinder für eine so lange Zeit hinter
Gitter wandern, obwohl die Militärstaatsanwaltschaft keine stichhaltigen
Beweise für die Schuld der beiden vorlegen konnte. Aussagen von Soldat*innen
und Siedler*innen sowie ein unter Folter erzwungenes und wieder
zurückgenommenes »Geständnis« von Shadi Farah bildeten die Grundlage des
Prozesses, der entgegen internationaler Bestimmungen und zum Schaden des
Kindeswohls ein Jahr lang immer weiter verschoben wurde. Anstatt die beiden aus
Mangel an Beweisen freizusprechen und auch ihr Alter in die Überlegungen mit
einzubeziehen, hat der Richter nahezu der Forderung des Militärstaatsanwalts
entsprochen, der 3 ½ Jahre gefordert hatte – mit dem bereits abgesessenen Jahr
werden die beiden drei Jahre ihrer Kindheit im Gefängnis verbringen.“ Annette
Groth weiter:
„Die israelische Regierung und die israelischen
Sicherheitsbehörden verstoßen in ihrem Vorgehen sowohl gegen israelisches als
auch gegen internationales Recht. Die UN-Kinderrechtskonvention, die Israel
ratifiziert hat, verbietet Folter und Misshandlung genau wie das israelische
Recht. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass »keinem Kind die Freiheit
rechtswidrig oder willkürlich entzogen [werden darf]. Festnahme,
Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit
dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit
angewendet werden.» Die israelischen Behörden halten sich hieran genauso wenig
wie an die Vorgabe, Kindern umgehend einen Rechtsbeistand und eine unabhängige
Überprüfung der Haft zuzugestehen.“
Annette Groth:
„Dass Shadi Farah und Ahmad Zaatari auch ihre weitere Haft
in einer israelischen Jugend-Haftanstalt verbringen werden, kann kaum ein Trost
sein. Für ihre Familien bedeutet es vor allem viel weitere Wege zu ihren Söhnen
und vor allem Kosten, die auch das Rote Kreuz nicht übernimmt – eben weil es
sich nicht um eine reguläre Haftanstalt handelt. Die Familien wissen nicht, wie
sie diese immensen Kosten weiter tragen sollen. Und so könnten Shadi Farah und
Ahmad Zaatari um ein weiteres international verbrieftes Kinderrecht gebracht
werden, sofern sich keine finanzielle Unterstützung für die Familien findet: um
das Recht eines Kindes auf regelmäßigen Kontakt zu seinen Eltern.“