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Länder planen Zwangseinweisungen für Corona-Quarantänebrecher

von Tagesspiegel, 17. Januar 2021. Bußgelder und mehr: Mehrere Bundesländer wollen schärfer gegen hartnäckige Quarantäneverweigerer vorgehen.

Mehrere Bundesländer wollen laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ schärfer gegen hartnäckige Quarantäneverweigerer vorgehen. Neben hohen Bußgeldern droht bei Missachtung der geltenden Bestimmungen künftig im Extremfall die Zwangseinweisung in zentrale Sammelstellen, Kliniken oder Jugendarresanstalten. Bereits jetzt werde dies auf Grundlage richterlicher Anweisungen in Einzelfällen praktiziert.

In Baden-Württemberg sollen dem Bericht zufolge bald zentrale Einrichtungen für wiederholte Quarantänebrecher bereitstehen. “Diese Absonderungsplätze werden dauerhaft durch einen Wachdienst kontrolliert”, zitierte das Blatt einen Sprecher des Landessozialministeriums. Zwei Kliniken seien dafür ausgesucht worden.

Schleswig-Holstein wolle demnach Quarantänebrecher schon in den kommenden Wochen auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde unterbringen, hieß es unter Berufung auf den Landkreistag. Zuvor gebe es gewöhnlich als Warnung eine “Gefährderansprache” unter Beteiligung der Polizei.

Brandenburg will laut “WamS” eine Zentralstelle für Quarantänebrecher in einer Erstaufnahmeeinrichtung einrichten. Bislang würden Betroffene in einem Krankenhaus oder einer anderen “geeigneten Einrichtung” untergebracht, hieß es unter Berufung auf das Sozialministerium des Landes.

In Sachsen werde laut Sozialministerium derzeit “ein Unterbringungsobjekt” für solche Zwecke errichtet. Bisher würden hartnäckige Quarantänebrecher “in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft” untergebracht.

Auch Berlin schließt Zwangseinweisungen nicht aus

Bayerns Gesundheitsministerium teilte laut “BamS” mit, meist gelinge es, Bürger “durch nachdrückliche Belehrung” zum Einlenken zu bewegen und indem man auf “Zwangsabsonderung und Bußgeld” hinweise. Als letztes Mittel blieben Zwangseinweisungen in Kommunen, etwa in “abgeschlossene Krankenhäuser oder abgeschlossene Teile von Krankenhäusern”.