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Landgericht Potsdam – Bewährungsstrafe für Brandanschlag auf bewohntes Flüchtlingsheim


Von MiGAZIN,
27. November 2017. Versuchter Mord, versuchte schwere Brandstiftung und
Sachbeschädigung – ein 21-Jähriger wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung
verurteilt wegen Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft. Der
Täter soll jetzt gemeinnützige Arbeit leisten vorzugsweise in der
Flüchtlingshilfe.
Die Justizia © dierk schaefer auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG
Nach einem Brandanschlag auf eine
Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog ist ein 21-Jähriger wegen versuchten Mordes,
versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung zu zwei Jahren Haft
verurteilt worden. Die Jugendstrafe wurde auf fünf Jahre zur Bewährung
ausgesetzt. Der Mann, der bereits neun Monate in Untersuchungshaft verbracht
hat, müsse zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit „vorzugsweise in der Flüchtlingshilfe“
leisten, sagte der vorsitzende Richter Jörg Tiemann bei der Urteilsverkündung
am Donnerstag am Landgericht Potsdam. (Az.: 22 KLs 16/17)
Die Idee zu dem Anschlag sei vom rechtsextremen Vater
des Täters gekommen, der seinen Sohn zunächst zu einer Tankstelle geschickt
habe, um Benzin zu kaufen, und dann die beiden Molotow-Cocktails für den
Anschlag angefertigt habe, sagte Tiemann in der Urteilsbegründung. Der Sohn,
der bereits seit 2013 als Teilnehmer von NPD-Demonstrationen bei der Polizei bekannt
gewesen sei, habe die Tat gemeinsam mit einem weiteren jungen Mann sowohl aus
„dumpfem Ausländerhass“ als auch aus dem Wunsch begangen, den Vater zu
beeindrucken und von ihm anerkannt zu werden.
Anschlag auf bewohnte Flüchtlingsunterkunft
Bei dem Anschlag auf eine Unterkunft alleinreisender
minderjähriger Flüchtlinge im Oktober 2016 entstand ein Sachschaden in Höhe von
rund 1.500 Euro, Menschen kamen nicht zu Schaden. Einer der beiden gegen die
Unterkunft geworfenen Brandsätze setzte eine Gardine in Brand, das Feuer konnte
schnell unter Kontrolle gebracht werden. In dem Flüchtlingsheim lebten zur Zeit
des Anschlags 20 junge Flüchtlinge. Dass die Bewohner ausnahmslos durch
Kriegserfahrungen traumatisiert gewesen seien und der Anschlag bei ihnen Erinnerungen
an Kriegserlebnisse wecken würde, sei „dem Angeklagten gänzlich egal“ gewesen,
betonte Tiemann.
Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft
gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Der 21-Jährige hatte
zunächst angegeben, die Tat alleine begangen zu haben. Im Verlauf des
Verfahrens waren jedoch ein 19-jähriger mutmaßlicher Mittäter und der Vater des
21-Jährigen als möglicher Anstifter in den Blick gerückt. Gegen beide laufen
eigene Verfahren, der Vater sitzt seit einigen Wochen in Untersuchungshaft. (epd/mig)