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Dem UN-Ausschuss gegen Folter zufolge gilt die Folter in Ägypten als „Praxis des Systems“


von Mada Masr, Tlaxcala, deutsche Übersetzung von Milena Rampoldi, ProMosaik. In seinem Jahresbericht, der bei der
Generalversammlung vorgestellt wurde, berichtet der UN-Ausschuss gegen Folter,
dass die Verstöße gegen die Menschenrechte in Ägypten eine Routinepraxis
darstellen. Der Bericht hat das Ergebnis einer fünfjährigen Untersuchung
präsentiert, die 2012 infolge der Anzeigen der Stiftung Al Karama begonnen
wurde.

Der Bericht erklärt, dass die
ägyptische Regierung diese Ergebnisse bereits im Juni 2016 kommentiert hatte.
Dabei erklärte sie sich nicht dazu in der Lage, auf die spezifischen
Anmerkungen des Ausschusses antworten zu können. Sie hatte aber auch die
Schlussfolgerung angeführt, nach der bestimmte Behauptungen kein Beweis für
eine „systematische Folter“ waren. 

Den Angaben zufolge nannte die
ägyptische Regierung diese Behauptungen unbegründet und haltlos. Sie erklärt
auf jeden Fall, einige Empfehlungen des Ausschusses annehmen zu wollen, die
aber schon umgesetzt worden waren.
Die Regierung hat aber auf
jeden Fall eine große Anzahl von Empfehlungen des Ausschusses zurückgewiesen,
inklusive derer, die für die Abschaffung der Isolationshaft sprechen und die
Einrichtung einer unabhängigen Stelle befürworten, um die mutmaßlichen
Folterfälle, die Zwangsverschleppungen, die Misshandlungen, die Begrenzung
des Einsatzes von Militärprozessen für nicht-zivile Fälle und die Abschaffung
der Jungfräulichkeits- und Analtests an den Häftlingen zu untersuchen. 
Der Bericht wurde wenige Tage
vor der UNO-Hauptversammlung in New York präsentiert. Abdelfattah Al Sisi
wird unter Kritikwellen hinsichtlich der Verstöße gegen die Menschenrechte
daran teilnehmen müssen. Schwere Vorwürfe finden sich im vor kurzem
veröffentlichten Bericht der Organisation Human Rights Watch, deren Webseite gleich danach gesperrt wurde.
Dem Begriff zufolge offenbaren
die Quellen desselben, dass die „die ägyptischen Streitkräfte, die ägyptische
Polizei und die ägyptischen Gefängniswärter systematisch foltern, um
diejenigen zu bestrafen, die sich auflehnen und seit 2013 auch die Mitglieder
und Unterstützer der Muslimbruderschaft, um sie zu zwingen, Geständnisse
abzugeben oder um Druck auf sie auszuüben, um andere Menschen in die Vergehen
zu involvieren, die man ihnen vorwirft.“
Der Ausschuss fügte hinzu: „Unsere
Quellen haben versichert, dass die Straffreiheit für Folter sehr verbreitet
ist und dass dieses Verhalten aufgrund des Nichtvorhandenseins einer
unabhängigen Ermittlungsstelle, die die Folteranzeigen untersucht, einer
übermäßigen Nutzung der Militärgerichte, des Fehlens regelmäßiger unabhängiger
Kontrollen in den Haftanstalten und aufgrund der unangemessenen
Unabhängigkeit und Kompetenz des Nationalen Rats für die Menschenrechte
erleichtert wird“.
Der Bericht weist auch darauf
hin, dass die Folter normalerweise einer willkürlichen Verhaftung folgt und
praktiziert wird, um Geständnisse zu erzwingen oder politische Häftlinge
einzuschüchtern oder zu bestrafen. Der Ausschuss wirft den Staatsanwälten,
Richtern und den Gefängnisleitungen vor, die Verstöße gegen die
Menschenrechte zu begünstigen, weil sie nicht in der Lage sind, „Folterpraktiken,
willkürliche Verhaftungen und Misshandlungen aufzuhalten und nicht auf die
Anzeigen reagieren.“
Der Bericht spricht auch von
der gewöhnlichen Praktik der Folter von Seiten der Sicherheitskräfte als von
einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und fordert die ägyptische
Regierung auf, die Folterer vor Gericht zu bringen.
Gemäß dem Bericht von HRW, wurden
die Opfer geschlagen, Elektroschocks unterzogen, in extremen
Belastungspositionen gehalten und oft mit den üblichen Foltermitteln
vergewaltigt. Das ägyptische Außenministerium hat den Bericht in einem Schreiben seines Sprechers
zurückgewiesen, in dem es heißt, der Bericht sei voller unwahrer Behauptungen.
Auch der Leiter des Nationalen
Rats für die Menschenrechte Mohammed Faek hat sich in einem Kommentar auf der Webseite der privaten
Zeitung Youm7 mit den folgenden Worten vom Bericht distanziert: „In den
ägyptischen Gefängnissen und Haftanstalten gibt es keine Folter“.