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Zweifel im Fall Jalloh Haben Polizisten den Asylbewerber misshandelt und angezündet?


Von Migazin, 17. August 2017. Der Fall Oury Jalloh
steht vermutlich vor einer weiteren Wende. Ein Gutachten nährt Zweifel an der
offiziellen Darstellung, der Asylbewerber habe sich selbst angezündet. Jetzt
sollen die genauen Umstände des Todes geklärt werden. 

Während einer Kundgebung zum Tod von Oury Jalloh © Uwe Hiksch @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG
Der Fall des 2005 beim Brand in
einer Dessauer Polizeizelle zu Tode gekommenen Asylbewerbers Oury Jalloh steht
nach Informationen der Tageszeitung Die Welt möglicherweise vor einer
weiteren Wende. Wie die Zeitung berichtet, hätten gutachterliche Bewertungen zu
einem neuen Brandversuch Zweifel am bisher vermuteten Ablauf genährt. Die
Welt
beruft sich auf Justizkreise. Demnach sei unklar, ob der Mann aus
Sierra Leone tatsächlich an den Folgen des Brandes gestorben sein kann.
Der aus Sierra Leone stammende
Asylbewerber Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle
ums Leben gekommen. Er starb gefesselt an einer Matratze bei einem Brand in der
Gewahrsamszelle. 2008 waren in einem ersten Prozess zwei Polizisten in Dessau
freigesprochen worden. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gekippt
hatte, wurde ein Beamter 2012 vom Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger
Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine erneute Revision verwarf der BGH
2014. Jalloh soll die Matratze selbst mit einem Feuerzeug angezündet haben.
Polizisten im Verdacht
Die Welt schreibt, sollte
die neue Bewertung zutreffend sein, müsste ein Dritter die Matratze angezündet
haben. Das inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Halle anhängige
Todesermittlungsverfahren solle demnächst Aufschluss über die genauen Umstände
des Todes bringen und auch klären, ob möglicherweise Polizisten den
Asylbewerber erst misshandelt und dann angezündet haben könnten.
Die „Initiative im Gedenken an
Oury Jalloh“ zweifelt seit Jahren die bisherige These über den
Ablauf der tragischen Ereignisse an. Bestätigt fühlt sie sich unter anderem
durch ein von ihr selbst in Auftrag gegebenes Gutachten, wonach Jalloh den
Brand nicht selbst gelegt haben könne. Zur Rekonstruktion der Tatumstände hatte
die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im August 2016 einen neuen Brandversuch durchführen lassen. (epd/mig)