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OLG BRANDENBURG Acht Monate Haft für Tragen von KZ-Tattoo


Von MiGAZIN, 21.
April 2017
. Das öffentliche Zeigen eines KZ-Tattoos stellt eine
Volksverhetzung dar und ist strafbar. Das Oberlandesgericht Brandenburg
verurteilte einen NPD-Politiker jetzt zu acht Monaten Gefängnis.
Ein NPD-Politiker aus Brandenburg muss wegen eines KZ-Tattoos auf dem
Rücken für acht Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Brandenburg habe
ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Neuruppin vom November bestätigt,
sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am
Donnerstag. Das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte das Urteil und sprach
von einem wichtigen Signal.
Das öffentliche Zeigen des KZ-Tattoos über einen Zeitraum von zwei Stunden
in einem Erlebnisbad sei eine eindeutige Meinungsäußerung und erfülle den
Tatbestand der Volksverhetzung, sagte die Gerichtssprecherin. Bei dem Urteil
gehe es auch um die Verteidigung der Rechtsordnung.
NPD-Politiker sitzt im Kreistag
Der NPD-Politiker Marcel Zech, der für die rechtsextreme Partei unter
anderem im Kreistag des Landkreises Barnim sitzt, hatte im November 2015 in
einem Schwimmbad in Oranienburg ein Rücken-Tattoo gezeigt, auf dem die
Silhouette eines Konzentrationslagers zu sehen ist und dazu der Schriftzug
„Jedem das Seine“. Ein Besucher des Schwimmbades hatte das Tattoo fotografiert
und das Bild über die sozialen Netzwerke verbreitet.
Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte Zech daraufhin in erster Instanz im
Dezember 2015 in einem beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Haft, die auf
drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Tattoo verhöhnt Opfer
In einer Berufungsverhandlung erhöhte das Landgericht Neuruppin im
vergangenen November das Strafmaß wegen Volksverhetzung auf acht Monate ohne
Bewährung. Mit dem Tattoo billige Zech den Massenmord der Nazis, hieß es zur
Begründung. Eine erneute Revision des Urteils wurde vom Oberlandesgericht nun
verworfen. Zech selbst hatte vergangenes Jahr angekündigt, das Tattoo überstechen
lassen zu wollen.
Mit seinem Auschwitz-Tattoo habe
der NPD-Politiker Überlebende des Konzentrations- und Vernichtungslagers und
ihre ermordeten Angehörigen herabgewürdigt und verhöhnt, erklärte Exekutiv
Vizepräsident Christoph Heubner vom Internationale Auschwitz-Komitee. „Gerade
zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Bestätigung dieses Urteils angesichts der
Tatsache, dass die Überlebenden von Auschwitz immer öfter mit Verherrlichungen
als auch mit Relativierungen oder Leugnungen des Holocaust konfrontiert sind,
ein wichtiges Signal“, so Heubner. Dass der Täter eine Gefängnisstrafe verbüßen
werde, sei von großer Bedeutung. (epd/mig)