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Wird Deutschland gegen die Westsahara beim Gerichtshof der EU intervenieren?




Western Sahara Resource Watch






Marokkanische
Medien berichten, dass Deutschland einer der wenigen
EU-Mitgliedsstaaten ist, der im Sinne Marokkos beabsichtigt, auf das
Verfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einzuwirken. Dabei wird
der Gerichtshof ersucht, seine Entscheidung zu revidieren, das
Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko für das Gebiet der besetzten
Westsahara auszusetzen.



 

Der Gerichtshof hatte im Dezember 2015
in einem Urteil das Freihandelsabkommen der EU und Marokko für
Landwirtschafts- und Fischereiprodukte für nichtig erklärt, insofern es
auf die Westsahara Anwendung findet. In dem Urteil stellt das Gericht
klar, “dass die Westsahara nicht Bestandteil der anerkannten
internationalen Grenzen [Marokkos] ist (Punkt 232), dass das Königreich
Marokko kein Mandat der UN oder anderer internationaler Körperschaften
zur Verwaltung [der Westsahara] besitzt (Punkt 233) und dass die
Gebietshoheit des Königsreichs Marokko über die Westsahara von der EU
und ihren Mitgliedsstaaten oder allgemeiner von der UNO nicht anerkannt
werden (Punkt 241).

Angesichts der wütenden Reaktion Marokkos, das damit drohte, jedwede Zusammenarbeit mit der EU einzustellen, entschied sich der Rat der EU, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Nun scheint Deutschland unter den sehr wenigen Mitgliedsstaaten der EU
zu sein, die neben dem Rat im Berufungsverfahren intervenieren werden,
um – im Sinne von Marokkos Position – den Gerichtshof zu überzeugen,
seine Entscheidung zurückzunehmen.

Die Informationen über die Beteiligung Deutschland in dieser Angelegenheit wurde in marokkanischen Medien
angedeutet. Am 25.05.16 haben zwei Mitglieder des EU-Parlaments in
einem Brief an die deutsche Regierung nachgefragt, ob diese Behauptungen
der marakkonischen Presse der Wahrheit entsprechen.

“Deutschland hat […] stets die Bemühungen der Vereinten Nationen in
der Westsahara unterstützt, welche eine Lösung des Konflikts auf
Grunlage des Rechts auf Selbstbestimmung des Sahraui Volkes anstrebt.
Infolgedessen finden wir die oben genanten Anschuldigungen der
marokkanischen Medien extrem überraschend”, schrieben die
EU-Abgeordneten.

Marokkanische Medien haben angedeutet, dass Spanien, Frankreich,
Portugal und Belgien beim Gerichtshof intervenieren werden. Einige
dieser Informationen wurde auch von  Africa Intelligence bestätigt.

Das Agrar-Handesabkommen zwischen der EU und Marokko, wie die
Vereinbarung häufig genannt wird, trat im Oktober 2012 in Kraft.
Aufgrund der vagen territorialen Bezeichnungen hat das Abkommen nicht
nur die Einfuhr erhöhter Mengen an Früchten, Gemüse und
Fischereiprodukten aus Marokko in die EU ermöglicht, sondern auch aus
Gebieten der Westsahara, die Marokko seit 1975 illegal besetzt.





WSRW hat dokumentiert,
dass Waren aus den besetzten Gebieten der Westsahara in die EU
exportiert wurden. Durch die Gewährung von Zollsenkungen im Rahmen des
Abkommens für Produkte, die auch von außerhalb Marokkos kommen, vertritt
die EU eine völlig andere Position als die USA oder die vier europäischen Staaten, die Mitglied der EFTA sind. Schweden und die Niederlande haben auch vertreten, dass das EU-Handesabkommen, das vom  EUGH geprüft wurde, keine Waren aus der Westsahara einbeziehen kann.

Die UNO versucht in der Westsahara einen Frieden zwischen Marokko und
dem Volk der Westsahara zu vermittlen, aber Marokko hat sowohl dem
UN-Sondergesandten nach dem Generalsekretär die Einreise in die
Westsahara verweigert.

Die EU scheint einen sehr unterschiedlichen Umgang mit den Besetzungen
der palästinensischen Gebiete, der Krim und der Westsahara zu haben.
Dies war die Aussage in einem Bericht des Policy Department des EU
Parlaments 2015 mit dem Titel: “Occupation/annexation of a territory: Respect for international law and human rights and consistent EU policy”. Dieser unterschiedliche Umgang scheint auch in einigen EU-Mitgliedsstaaten der Fall zu sein.

Die EU gewann 2012 den Friedensnobelpreis.