General

terre des hommes: Appell an Abgeordnete des Bundestages: Keine Zustimmung zum Asylpaket II

Kinderrechte nicht im Handstreich außer Kraft
setzen!

Osnabrück,
8. Februar 2016
– Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes
appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Recht auf
Familiennachzug für unbegleitete Flüchtlingskinder nicht einzuschränken. »Eine
Aussetzung des Familiennachzuges für Flüchtlingskinder wäre ein schwerer
Verstoß gegen das Kindeswohl gemäß der UN-Kinderrechtskonvention. Deren
Schutzbestimmungen dürfen nicht im Handstreich außer Kraft gesetzt werden«,
erklärte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Wir
appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, dem Asylpaket II in der
eingebrachten Form nicht zuzustimmen.« 


Die
Zusammenführung von Familien schafft für Kinder Sicherheit und hilft ihnen,
ihre schlimmen Erlebnisse von Krieg und Flucht zu verarbeiten. »Den Kindern und
damit den Schwächsten der Gesellschaft diese Form von Geborgenheit nehmen zu
wollen, ist ein zynischer und einem Land wie Deutschland unwürdiger Angriff auf
die Menschenrechte von Kindern«, so Albert Recknagel. Zudem ist der
Familiennachzug entgegen verbreiteten Vorurteilen kein Massenphänomen, sondern
betraf im letzten Jahr  lediglich 442 Kinder. 


terre
des hommes schützt und betreut gemeinsam mit den europäischen terre des
hommes-Schwesterorganisationen weltweit 400.000 Flüchtlingskinder, etwa im
Nahen und Mittleren Osten und in Aufnahmelagern in Sizilien. In Deutschland
fördert terre des hommes psychosoziale Hilfen in Erstaufnahmeeinrichtungen für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und finanziert Traumatherapien sowie
Sprachkurse und Integrationshilfe in Schulen und Kindergärten. Darüber hinaus
sind in 30 Städten und Gemeinden ehrenamtliche terre des hommes-Mitglieder
aktiv in der Flüchtlingshilfe, so zum Beispiel in Berlin, Hamburg, Hagen,
Aachen, München, Weiden, Oberhausen, Siegen, Dortmund und Bremen.