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Meinungsfreiheit nicht für Flüchtlinge?

Von DIE LINKE. Bayern, 8. November 2015, veröffentlicht auf scharf-links.de

Am Rande der Demonstration gegen das Abschiebelager
vom 7. November vor der Max-Immelmann-Kaserne bei Ingolstadt ereignete
sich ein bezeichnender Vorfall: Ein Geflüchteter bat eine
Demonstrationsteilnehmerin, ihm einen Flugzettel zu geben. Er wolle sich
über die Demonstration informieren. Kaum, dass er den Flyer in der Hand
hatte, kam eine Traube aggressiv auftretender Security-Mitarbeiter und
rissen dem Geflüchteten den Flyer mit Gewalt aus der Hand. Sie
erklärten, dass sie nicht dulden würden, dass „Insassen“ des Lagers
Informationsmaterial bekämen, erklärte einer der martialisch
auftretenden Männer in schwarzen Uniformen und bedrohte die
Flugblattverteilerin. Wenn sie nicht sofort vom Zaun des Lagers
verschwinde, werde man sie wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei
anzeigen. 
Dazu erklärte die Ingolstädter Bundestagsabgeordnete
Eva Bulling-Schröter und Landessprecherin der Linken. Bayern: „Hier
offenbart sich, wie weit der Abbau von Demokratie und Menschenrecht in
Bayern bereits fortgeschritten ist: Nicht nur, dass man Geflüchteten im
Abschiebelager das Recht auf einen fairen Asylprozess verwehrt, man
beraubt sie ihrer grundlegenden Rechte, sich politisch zu informieren.
Offenbar betrachtet Bayern und die vom Bezirk Oberbayern für das Lager
angestellten Security-Mitarbeiter, Geflüchtete als Menschen zweiter
Klasse, ohne politische oder sonstige Rechte. Man will Sonderlager
schaffen, in denen die Demokratie außer Kraft gesetzt ist. Dies erinnert
an die dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte.“
Insofern erscheint es immerhin stimmig, dass einige
Demonstrationsteilnehmer angaben, bei einigen Security-Mitarbeitern
Tätowierungen mit rechtsradikaler Symbolik entdeckt zu haben. „Der
verantwortliche Regierungsbezirk Oberbayern,“ so Bulling-Schröter
weiter, „und die Stadt Ingolstadt müssen sich angesichts derartige
Vorfälle schon fragen lassen, ob sie ihre Security-Mitarbeiter
sorgfältig auswählen und ob sie wenigstens grundlegende demokratische
und rechtsstaatliche Standards in dem Abschiebelager bewahren wollen.“