General

ProMosaik e.V. schließt sich der vollkommenen Verurteilung des IS an

Datum: 
27.09.2014

Anmerkung von Madrasah:

>>Das von uns übersetzte Rechtsgutachten “Offener Brief an
al-Baghdadi” stellt ein Beispiel einer innerislamischen Reaktion auf die
Verbrechen dar, die derzeit im Namen des Islam verübt werden. Die
Übersetzung bedeutet nicht, dass wir mit jedem einzelnen Satz in diesem
Schreiben einverstanden sind und diesen Brief in jeder Hinsicht für
richtig halten. Die Übersetzung derartiger Publikationen ist ein
Versuch, an einem Beispiel aufzuzeigen, wie stark und differenziert der
Widerstand gegen die Ideologie der ISIS ist, auch wenn wir uns nicht
unbedingt mit jedem Detail dieser Ausführung identifizieren. Man sollte
es als ein Dokument im Meinungsspektrum islamischer Gelehrsamkeit sehen,
nicht als die einzig gültige Rechtsauffassung des sunnitischen
Islam.<<

Offener Brief

An Dr. Ibrāhīm ʿAwwād al-Badrī

alias

„Abū Bakr al-Baġdādī“

und

An die Kämpfer und Anhänger des selbsternannten „Islamischen Staates“

Unterzeichnet von über 120 Gelehrten

Übersetzt von Muhammed F. Bayraktar

3. Ḏū l-Ḥiǧǧah 1435 / 27. September 2014

Erschienen auf

www.madrasah.de/.at

Kurzfassung

  1. Es ist im Islam verboten, ohne die dafür jeweils notwendige Bildung und Kenntnis zu haben, fatwā (Rechtsurteile)
    zu sprechen. Sogar diese Fatwās müssen der islamischen Rechtstheorie,
    wie sie in den klassischen Texten dargelegt wurde, folgen. Es ist
    ebenfalls verboten, einen Teil aus dem Koran oder eines Verses zu
    zitieren, ohne auf den gesamten Rest zu achten, was der Koran und die
    Hadithe über diese Angelegenheit lehren. Mit anderen Worten gibt es
    strikt subjektive und objektive Vorbedingungen für Fatwās. Bei der
    Sprechung einer Fatwā, unter Verwendung des Korans, können nicht „die
    Rosinen unter den Versen herausgepickt“ werden, ohne Berücksichtigung
    des gesamten Korans und der Hadithe.
  2. Es ist im Islam vollkommen verboten, Recht zu sprechen, wenn die Arabische Sprache nicht gemeistert wurde.
  3. Es ist im Islam verboten, Scharia Angelegenheiten zu stark zu
    vereinfachen und festgelegte islamische Wissenschaften zu missachten.
  4. Es ist im Islam [den Gelehrten] gestattet, Meinungsverschiedenheiten
    über bestimmte Angelegenheiten zu haben, außer in all jenen, welche als
    die Fundamente der Religion gelten, die allen Muslimen bekannt sein
    müssen.
  5. Es ist im Islam verboten, bei der Rechtsprechung die Wirklichkeit der Gegenwart zu missachten.
  6. Es ist im Islam verboten, Unschuldige zu töten.
  7. Es ist im Islam verboten, Sendboten, Botschafter und Diplomaten zu
    töten; somit ist es auch verboten, alle Journalisten und
    Entwicklungshelfer zu töten.
  8. Jihad ist im Islam ein Verteidigungskrieg. Er ist ohne die rechten
    Gründe, die rechten Ziele und ohne das rechte Benehmen verboten.
  9. Es ist im Islam verboten, die Menschen als Nichtmuslime zu bezeichnen, außer sie haben offenkundig den Unglauben kundgetan.
  10. Es ist im Islam verboten Christen und allen „Schriftbesitzern“ – in jeder erdenklichen Art – zu schaden oder zu missbrauchen.
  11. Es ist eine Pflicht, die Jesiden als Schriftbesitzer zu erachten.
  12. Die Wiedereinführung der Sklaverei ist im Islam verboten. Sie wurde durch universellen Konsens aufgehoben.
  13. Es ist im Islam verboten, die Menschen zur Konvertierung zu zwingen.
  14. Es ist im Islam verboten, Frauen ihre Rechte zu verwehren.
  15. Es ist im Islam verboten, Kindern ihre Rechte zu verwehren.
  16. Es ist im Islam verboten, rechtliche Bestrafungen sowie Körperstrafen (ḥudūd) ohne dem Folgen des korrekten Prozedere, welches Gerechtigkeit und Barmherzigkeit versichert, auszuführen.
  17. Es ist im Islam verboten, Menschen zu foltern.
  18. Es ist im Islam verboten, Tote zu entstellen.
  19. Es ist im Islam verboten, Gott – erhaben und makellos ist Er – böse Taten zuzuschreiben.
  20. Es ist im Islam verboten, die Gräber und Gedenkstätten der Propheten und Gefährten zu zerstören.
  21. Bewaffneter Aufstand ist im Islam in jeglicher Hinsicht verboten,
    außer bei offenkundigem Unglauben des Herrschers und bei Verbot des
    Gebets.
  22. Es ist im Islam verboten, ohne den Konsens aller Muslime ein Kalifat zu behaupten.
  23. Loyalität zur eigenen Nation ist im Islam gestattet.
  24. Nach dem Tod des Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – verpflichtet der Islam niemanden irgendwohin auszuwandern.

Im Namen Gottes, dem Allbarmherzigen, dem Allgütigen

Preis sei Gott, dem Herrn der Welten

Frieden und Segen seien auf dem Siegel der Propheten und Gesandten

Beim Zeitalter! Der Mensch befindet sich wahrlich in Verlust,
außer denjenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun und einander
die Wahrheit eindringlich empfehlen und einander die Standhaftigkeit
eindringlich empfehlen.

(al-ʿAṣr, 103:1-3)

 Offener Brief

An Dr. Ibrāhīm ʿAwwād al-Badrī, alias „Abu Bakr al-Baġdādī “,

An die Kämpfer und Anhänger des selbsternannten „Islamischen Staates“,

Der Friede und die Barmherzigkeit Gottes seien mit euch.

Während deiner Kanzel am 6. Ramaḍān 1435 AH (4. Juli 2014) sprachst
du, sinngemäß Abū Bakr al-Ṣiddīq – möge Allāh mit ihm zufrieden sein –
wiedergebend: „Wenn ihr meine Taten und meine Worte als wahr befindet,
unterstützt mich, und wenn ihr meine Taten und Worte als falsch
befindet, dann steht mir mit Rat zur Seite und begradigt mich.“

Das folgende Schreiben ist die Meinung der Gelehrten, kundgetan durch
die Medien. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sprach: „Religion ist [verbessernder] Ratschlag.“ [1]
Alles was im Verlauf des Schreibens erwähnt wird, stützt sich
vollständig auf die Aussagen und Handlungen der Anhänger des
„Islamischen Staates“, wie sie es selbst in den sozialen Medien
verkündet haben oder auf muslimischen Augenzeugenberichten und nicht auf
sonstigen Medien. Jegliche Bemühung wurde aufgenommen, um Fälschungen
auszuschließen und Missverständnisse zu vermeiden. Darüber hinaus
besteht alles, was hier gesagt wird, aus Zusammenfassungen in einfacher
Sprache, welche die Meinungen der überwältigenden Mehrheit der
sunnitischen Gelehrten im Laufe der islamischen Geschichte wiedergeben.

In einer seiner Reden[2]
sagte Abū Muḥammad al-ʿAdnānī: „Gott segne den Propheten Muhammed, der
mit dem Schwerte als Barmherzigkeit für die gesamte Menschheit gesandt
wurde.“[3]
Diese Aussage stellt eine Anhäufung an Verwirrungen und ein falsches
Paradigma dar und dennoch wird es oft von den Anhängern des „Islamischen
Staates“ wiederholt. Dabei sandte Gott den Propheten Muhammed – Frieden
und Segen seien auf ihm – als eine Barmherzigkeit für alle Welten: „…Und Wir haben dich nur als Barmherzigkeit für die Weltenbewohner gesandt.“
(al-Anbīyāʾ, 21:107) Dies ist die Wahrheit für alle Zeiten und für alle
Orte. Der Prophet wurde als eine Barmherzigkeit für alle Menschen, die
Tiere, die Pflanzen, die Himmel und die Geisterwesen (Ǧinn) gesandt. Kein Muslim widerspricht dem. Es ist eine allgemeine und bedingungslose Aussage des Korans selbst. Doch die Aussage: „gesandt mit dem Schwert“ ist
Teil eines Hadith, der für eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Ort
galt und seitdem nicht mehr. Daher ist es verboten, auf diese Art und
Weise den Koran und die Hadithe zu mischen, so wie es verboten ist, das
Allgemeine und das Spezifische und das Bedingte und das Unbedingte zu
vermischen.

So verschrieb Gott sich selbst Barmherzigkeit: „…Euer Herr hat Sich Selbst Barmherzigkeit vorgeschrieben…“ (al-Anʿām, 6:54). Gott selbst sagt gar, Seine Barmherzigkeit würde alles umfassen: „Meine Barmherzigkeit umfasst alles.…“ (al-Aʿrāf, 7:156). In einem authentischen Hadith sagt der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm: „Als
Gott die Schöpfung erschuf, schrieb Er an einem Ort über Seinem Thron:
‚Wahrlich, Meine Barmherzigkeit ist größer als Mein Zorn.‘“
[4]
Demgemäß ist es verboten „das Schwert“ – und somit Zorn und Härte – mit
Barmherzigkeit gleichzusetzen. Gleichermaßen ist es auch verboten, die
Idee der „Barmherzigkeit für die Welten“ der Aussage „gesandt mit dem
Schwert“ unterzuordnen, denn dies würde bedeuten, die Barmherzigkeit sei
vom Schwerte abhängig, was jedoch nicht wahr ist. Wie könnte ein
„Schwert“ Welten beeinflussen, in denen Schwerter keine Wirkung haben,
wie in den Himmeln, bei den Geisterwesen und Pflanzen? Das Sein des
Propheten Muhammed – Frieden und Segen seien auf ihm –  als
Barmherzigkeit für alle Welten kann keineswegs davon bedingt sein, dass
er das Schwert in die Hand nahm (zu einer bestimmten Zeit, aus einem
bestimmten Grund und in einem bestimmten Kontext). Dieser Punkt hier ist
nicht eine rein akademische Erörterung, sondern er entschleiert die
Grundlage all dessen, was noch kommt, da es nämlich fälschlicherweise
das Schwert mit göttlicher Barmherzigkeit gleichstellt.

  1. Rechtstheorie (uṣūl al-fiqh) und koranische Exegese

Die im Koran durch Gott und dem Propheten – Frieden und Segen
seien auf ihm – in den Hadithen festgesetzte Methodologie – basierend
auf der koranischen Exegese und dem Verständnis von Hadith und allgemein
der Angelegenheit innerhalb der Rechtstheorie – lautet: Alles, was zu
einer bestimmten Fragestellung offenbart wurde, muss in seiner
Gesamtheit betrachten werden. Der Fokus darf nicht auf einzelnen
Fragmenten liegen. Sodann wird Recht gesprochen – wenn jemand
qualifiziert ist – und zwar basierend auf allen vorhandenen
schriftlichen Quellen. Gott – Erhaben und Makellos ist Er – sagt: „Glaubt ihr denn an einen Teil der Schrift und verleugnet einen anderen?“ (al-Baqarah, 2:85); „Sie verdrehen den Sinn der Worte, und sie haben einen Teil von dem vergessen, womit sie ermahnt worden waren.“ (al-Māʾidah, 5:13); „…die den Qur’an (in einzelne Teile) zergliedert haben…“ (al-Ḥiǧr, 15:91).

Wenn alle relevanten Textstellen zusammengebracht sind, muss das „Allgemeine“ (ʿām) vom „Spezifischen“ (ḫāṣṣ) und das „Bedingte“ (muqayyad) vom „Unbedingten“ (muṭlaq) unterschieden werden. So müssen auch die eindeutigen Verse (muḥkam) getrennt werden von den mehrdeutigen (mutašābihat). Daraufhin müssen die Gründe und Umstände der Offenbarung (asbāb al-nuzūl)
für all diese Passagen und Verse, sowie alle anderen hermeneutischen
Bedingungen, welche die klassischen Gelehrten festgelegt haben,
verstanden werden. Daher ist es nicht gestattet, einen Vers oder einen
Teil eines Verses zu zitieren, ohne den gesamten Koran und
Korpus an Hadith, der in Bezug zu diesem Thema steht, zu verstehen und
zu beachten. Der Grund hierfür ist, dass alles im Koran die Wahrheit und
alles in den authentischen Hadithen des Propheten göttliche Inspiration
ist. Daher ist die geringste Missachtung einer Textstelle nicht
erlaubt. Es ist gar eine Pflicht, alle Texte soweit wie möglich in
Einklang zu bringen oder einen offensichtlichen Grund zu haben, warum
ein Text gegenüber einem anderen überwiegt. Dies ist was der Imām
al-Šāfiʿī in seinem ar-Risālah erklärt und worüber es einen universellen Konsens unter allen Gelehrten der Rechtstheorie (uṣūl) gibt.

Imām al-Ḥaramayn al-Ǧuwaynī sagt in seinem al-Burhān fī uṣūl al-fiqh:

„Bezüglich den Eigenschaften eines Muftis und den Disziplinen, die er meistern muss:

… Es ist eine Pflicht für den Mufti ein Gelehrter der Sprache zu
sein, denn die Scharia ist [auf] Arabisch… Es ist eine Pflicht, dass er
ein Gelehrter der Syntax und Morphologie ist… Es ist eine Pflicht, dass
er ein Gelehrter des Korans ist, denn der Koran ist die Grundlage aller
Regelungen… Wissen über die Aufhebung von Texten ist unverzichtbar und
die Wissenschaft der Grundlagen der Jurisprudenz (uṣūl) ist der
Eckstein der gesamten Angelegenheit… Er sollte auch die verschiedenen
Stufen der Beweise und Argumente kennen… und auch ihre Geschichte. [Er
sollte auch] die Wissenschaft der Hadith beherrschen, so dass er das
Authentische vom Schwachen, das Akzeptable vom Erlogenen trennen kann…
[Ebenfalls sollte er] die Jurisprudenz beherrschen… Ebenfalls ist
„rechtliche Intuition“ (fiqh al-nafs) notwendig und es ist das
Kapital einer Person, welche Recht spricht… die Gelehrten haben all dies
unter der Aussage zusammengefasst, dass der Mufti eine Person ist
„welche eigenständig alle Texte und Argumente für die Rechtsprechung“
kennt. „Texte“ bezieht sich auf das Meistern der Sprache, der
koranischen Exegese und des Hadith; während „Argumente“ das Meistern der
Rechtstheorie, die verschiedenen Arten des Analogiedenkens und die
„rechtliche Intuition“ (fiqh al-nafs) umfasst.“

Al-Ġazzālī sagte ähnliches in seinem al-Mustaṣfā (Band 1, S. 342), wie auch al-Suyūṭī in seinem al-Itqan fī ʿulūm al-qurʾān (B. 4, S. 213).

   2. Sprache

Wie oben beschrieben ist eines der wichtigsten Säulen der
Rechtstheorie, das Meistern der Arabischen Sprache. Das bedeutet, die
arabische Grammatik, den Syntax, die Morphologie, Rhetorik, Poesie,
Etymologie und die koranische Exegese zu meistern. Ohne dies zu
beherrschen sind Fehler wahrscheinlich, sogar unausweichlich. Die
Deklaration dessen, was ihr als „Kalifat“ bezeichnet, trägt den Titel:
„Dies ist Gottes Versprechen“. Die Person, welche diese Deklaration
verfasste, versuchte auf folgenden Vers hinzuweisen:

„Allah hat denjenigen von euch, die glauben und rechtschaffene
Werke tun, versprochen, dass Er sie ganz gewiss als Statthalter auf der
Erde einsetzen wird, so wie Er diejenigen, die vor ihnen waren, als
Statthalter einsetzte, dass Er für sie ihrer Religion, der Er für sie
zugestimmt hat, ganz gewiss eine feste Stellung verleihen wird, und dass
Er ihnen nach ihrer Angst (, in der sie gelebt haben,) statt dessen
ganz gewiss Sicherheit gewähren wird. Sie dienen Mir und gesellen Mir
nichts bei. Wer aber danach ungläubig ist, jene sind die (wahren)
Frevler.“
(al-Nūr, 24:55)

Es ist jedoch nicht gestattet, einen bestimmten Vers des Korans für
eine 1400 Jahre später geschehende Begebenheit nach ihrer Offenbarung
anzuführen. Wie kann Abū Muḥammad al-ʿAdnānī sagen, „Gottes Versprechen“
sei dieses sogenannte „Kalifat“? Sogar wenn wir annehmen würden, dies
sei korrekt, hätte er sagen müssen: „dies ist von Gottes Versprechen“. So gibt es noch einen weiteren sprachlichen Fehler, indem er das Wort istiḫlāf
(Nachfolgen) als angemessen sieht, um auf das sogenannten „Kalifat“ zu
verweisen. Der Beweis dafür, dass dies nicht die korrekte Verwendung des
Wortes sein kann, ist folgender Vers: „Er sagte: ‚Vielleicht wird
euer Herr euren Feind vernichten und euch zu Nachfolgern (yastaḫlifakum)
auf der Erde machen und dann schauen, wie ihr handelt.‘“
(al-Aʿrāf, 7:129) Nachfolgen (istiḫlāf)
bedeutet, dass sie sich nach anderen Menschen auf diesem Land
niedergelassen haben. Es bedeutet nicht, dass sie die Herrscher eines
bestimmten politischen Systems sind. Gemäß Ibn Taymīyah gibt es im Koran
keine Tautologie.[5] Es gibt einen Unterschied zwischen „ḫilāfah“ und „istiḫlāf“. At-Ṭabarī sagt in seiner Exegese (tafsīr) des Korans: „euch zu Nachfolgern (yastaḫlifakum) […]
machen: Das heißt, er wird euch nach ihrer Vernichtung zu Nachfolgern
auf diesem Land machen. So fürchtet weder sie noch andere Menschen.“[6] Dies beweist, dass istiḫlāf keine Bedeutung von Herrschaft trägt, sondern das Bewohnen eines Landes.

3. Vereinfachung

Es ist nicht gestattet, konstant von der „Vereinfachung“ von
Angelegenheiten zu sprechen oder nur die Rosinen unter den Koranversen
herauszupicken, ohne diese in ihrem Gesamtkontext zu begreifen. Es ist
nicht erlaubt zu sagen: „Der Islam ist einfach und der Prophet – Frieden
und Segen seien auf ihm – und die Gefährten lebten einfach, warum also
den Islam verkomplizieren?“ Dies ist genau das, was Abū al-Barāʾ
al-Hindī in seinem Online-Video im Juli 2014 sprach. In diesem Video
sagt er: „Öffne den Koran und rezitiert die Verse des Jihad und alles
wird klar… all diese Gelehrten sagen mir: „Dies ist eine rechtliche
Pflicht (farḍ), oder dies ist keine rechtliche Pflicht und dies ist
nicht die Zeit des Jihad“… vergiss alle und les den Koran und du wirst
wissen was Jihad ist.“

Die Menschen müssen begreifen, dass der Prophet – Frieden und Segen
seien auf ihm – und seine geehrten Gefährten so wenig materiellen Besitz
wie möglich hatten, keine komplizierten Technologien besaßen, jedoch in
ihrem Verständnis, in ihrer Rechtsprechung und Intellekt uns voraus
waren. Dennoch war nur eine kleine Zahl der Gefährten befugt, Recht zu
sprechen. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt im Koran: „…Sag: Sind etwa diejenigen, die wissen, und diejenigen, die nicht wissen, gleich?“ (al-Zumar, 39:9) Gott – Erhaben und Makellos ist Er – sagt auch: „So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr (es) nicht wisst.“ (al-Anbīyāʾ, 21:7) und: „Wenn
sie es jedoch vor den Gesandten und den Befehlshabern unter ihnen
brächten, würden es wahrlich diejenigen unter ihnen wissen, die es
herausfinden können.“
(al-Nisāʾ, 4:83). Daher ist die Jurisprudenz
keine einfache Angelegenheit und nicht jeder kann mit Autorität darüber
sprechen oder Recht sprechen. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt
im Koran: „Jedoch bedenken nur diejenigen, die Verstand besitzen.“ (al-Raʿd, 13:19) Und der Prophet Muhammed – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Wer auch immer über den Koran ohne Wissen spricht, soll seinen Platz im Höllenfeuer erwarten.“[7]
Es wird auch höchste Zeit das Schwadronieren darüber, dass „sie Männer
gewesen waren und wir auch Männer seien“ zu unterlassen, denn all jene,
die dies behaupten, haben nicht ansatzweise das Verständnis und
Unterscheidungsvermögen wie die geehrten Gefährten und die Imame der
frommen Altvorderen (al-Salaf al-Ṣāliḥ), auf die sie sich beziehen.

4. Meinungsverschiedenheiten

In Bezug auf die Meinungsverschiedenheiten gibt es zwei Kategorien:
schändliche und lobenswerte Meinungsverschiedenheit. Über die
schändliche sagt Gott – Erhaben und Makellos ist Er – im Koran: „Und
diejenigen, denen die Schrift gegeben wurde, haben sich nicht eher
gespalten, als bis der klare Beweis zu ihnen gekommen ist.“
(al-Bayyinah, 98:4). Die lobenswerte ist jene, von der Gott – Erhaben und Makellos ist Er – sagt: „Und so hat Allah mit Seiner Erlaubnis diejenigen, die glauben, zu der Wahrheit geleitet, über die sie uneinig waren.“ (al-Baqarah, 2:213) Dies ist die Ansicht des Imām al-Šāfiʿī, geäußert in seiner al-Risālah, die Ansicht der anderen drei Imame und die der Gelehrten seit über tausend Jahren.

Gibt es eine Meinungsverschiedenheit unter den ehrwürdigen Gelehrten,
so sollte die barmherzigere, d.h. die beste Meinung gewählt werden.
Härte sollte vermieden werden und auch die Idee, Härte sei das Maß für
Frömmigkeit. Gott – Erhaben und Makellos ist Er – spricht: „Und folgt dem Besten von dem, was zu euch von eurem Herrn (als Offenbarung) herabgesandt worden ist…“ (al-Zumar, 39:55) und: „Nimm den Überschuss, gebiete das allgemein Gute und wende dich von den Toren ab!“ (al-Aʿrāf, 7:199). Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt auch: „Die
auf das Wort hören und dann dem Besten davon folgen. Das sind
diejenigen, die Allah rechtleitet, und das sind diejenigen, die Verstand
besitzen.“
(al-Zumar, 39:18). In einem authentischen Hadith wird
überliefert, dass die ehrenhafte ʿĀʾišah – möge Allāh mit ihr zufrieden
sein – sagte: „Wann auch immer der Prophet die Wahl zwischen zwei Entscheidungen hatte, wählte er die leichtere von beiden.“[8]

Die schwerere Ansicht sollte nicht als die frommere, religiösere oder
aufrichtigere vor Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  erachtet
werden. Wahrlich, in der Strenge liegt Übertreibung und Extremismus.
Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt im Koran: „Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis…“ (al-Baqarah, 2:185). So sagt auch der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm: „Seid
nicht streng mit euch, auf dass Gott nicht streng mit euch ist. Ein
Volk war streng mit sich und daraufhin war Gott streng mit ihnen.“
[9]
Es liegt Illusion und Selbstgefälligkeit in Strenge, denn strengere
Menschen denken oftmals von sich selbst: „Ich bin streng. Jeder, der
nicht so streng ist, ist mangelhaft“, woraufhin sie denken: „Ich bin
höher als sie.“ Hierin liegt eine indirekte Zuschreibung einer
schlechten Absicht zu Gott, als hätte Gott den Koran offenbart, um die
Menschen unglücklich zu machen. Dabei sagt Gott – Erhaben und Makellos
ist Er: „Ṭa-Ha. Wir haben den Qur’an nicht auf dich (als Offenbarung) hinabgesandt, damit du unglücklich bist…“ (al-Ṭaha, 20:1-2).

Von hoher Bedeutung ist, dass die meisten Menschen, die innerhalb der Geschichte Muslime wurden, durch die herzliche Einladung (daʿwah al-ḥasanah) den Islam annahmen. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt: „Rufe
zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und streite
mit ihnen in bester Weise. Gewiss, dein Herr kennt sehr wohl, wer von
Seinem Weg abirrt, und Er kennt sehr wohl die Rechtgeleiteten.“
(al-Naḥl, 16:125) Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Seid sanft und vermeidet Gewalt und Kraftausdrücke.“[10]
Als sich der Islam politisch, von Zentralasien (Khorasan) nach
Nordafrika aufgrund der islamischen Eroberungen ausbreitete, waren die
meisten Einwohner dieser Länder noch jahrhundertlang Christen, bis sie
Stück für Stück durch die herzliche Einladung den Islam annahmen. Dies
geschah ohne Strenge und Zwang. Wahrlich, viele großen Länder und
gesamte Provinzen nahmen ohne Eroberung den Islam an. Dies geschah durch
Einladung (daʿwah), wie bei Indonesien, Malaysia, Ostafrika
und weiteren Gegenden. Somit ist Strenge weder das Maß für Frömmigkeit,
noch die Wahl bei der Verbreitung des Islams.

5. Praktische Jurisprudenz (fiqh al-wāqiʿ)

Mit „praktischer Jurisprudenz“ ist der Prozess gemeint, die
Regelungen der Scharia gemäß der Wirklichkeit und den Umständen, in
denen die Menschen leben, anzuwenden. Dies erreicht man durch Einsicht
in die Lebensrealität der Menschen und in ihre Probleme, Bemühungen,
Fähigkeiten und dem, was sie ausgesetzt sind. Praktische Jurisprudenz
beachtet die Texte, die in der Wirklichkeit, in der die Menschen sich
befinden, anwendbar sind. Sie beachtet die Zeit, in der sie leben und
die Pflichten, die zu einer späteren Zeit aufgeschoben werden können,
bis die Menschen fähig sind, diese auszuführen.

Imām al-Ġazzālī sagt: „Was zur Notwendigkeit gehört, so ist es nicht
auszuschließen, dass es durch den Iǧtihad ableitbar wäre, auch wenn es
keine spezifische Grundlage dafür gibt.“[11]

Ibn Qayyim al-Ǧawzīyah sagt: „Wahrlich, der Jurist muss die Neigungen
der Menschen zu Verschwörungen, zur Täuschung und zum Betrug neben
ihren Traditionen und Bräuchen verstehen. Rechtsprechungen (fatāwā)
verändern sich mit der Zeit, dem Ort, den Bräuchen und Umständen. All
dies ist von der Religion Gottes, wie es schon dargelegt wurde.“[12]

6. Das Töten Unschuldiger

Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  gebietet im Koran: „Und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund…“ (al-Isrāʾ, 17:33) und: „Sag:
Kommt her! Ich will euch verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr
sollt Ihm nichts beigesellen, und zu den Eltern gütig sein; und tötet
nicht eure Kinder aus Armut – Wir versorgen euch und auch sie; und
nähert euch nicht den Abscheulichkeiten, was von ihnen offen und was
verborgen ist; und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu
töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund! Dies hat Er euch anbefohlen,
auf dass ihr begreifen möget.“
(al-Anʿām, 6:151). Das Töten einer Seele – irgendeiner Seele – ist Ḥarām
(verboten und unantastbar im islamischen Recht) und gehört zu den
größten Sünden. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt im Koran: „Aus
diesem Grunde haben Wir den Kindern Isra’ils vorgeschrieben: Wer ein
menschliches Wesen tötet, ohne (dass es) einen Mord (begangen) oder auf
der Erde Unheil gestiftet (hat), so ist es, als ob er alle Menschen
getötet hätte. Und wer es am Leben erhält, so ist es’, als ob er alle
Menschen am Leben erhält. Unsere Gesandten sind bereits mit klaren
Beweisen zu ihnen gekommen. Danach aber sind viele von ihnen wahrlich
maßlos auf der Erde geblieben.“
(al-Māʾidah, 5:32) Ihr habt viele
Unschuldige getötet, die weder Soldaten noch bewaffnet waren, sondern
einfach deshalb, weil sie euren Ansichten widersprechen.[13]

7. Das Töten der Sendboten

Es ist wohl bekannt, dass alle Religionen das Töten von Sendboten
verbieten. Mit Sendboten sind jene Menschen gemeint, die von einer
Gruppe Menschen an eine andere mit einer edlen Aufgabe, wie Versöhnung,
ausgesandt wurden oder um eine Nachricht zu überbringen. Sendboten haben
eine spezielle Form der Unantastbarkeit. Ibn Masʿūd sagte: „Die Sunnah die anhält ist es, die Sendboten nicht zu töten.“[14]
Journalisten – wenn sie ehrlich und keine Spione sind – sind Sendboten
der Wahrheit, denn ihr Auftrag ist das Herausfinden der Wahrheit für die
Massen.

Ihr tötetet kaltblütig die Journalisten James Foley und Steven
Sotloff, obwohl Sotloffs Mutter euch anflehte und euch um Barmherzigkeit
anbettelte. Auch Entwicklungshelfer sind Sendboten der Barmherzigkeit
und Güte. Dennoch habt ihr den Helfer David Haines getötet. Was ihr
getan habt, ist zweifellos verboten (ḥarām).

8. Jihad

Alle Muslime sind sich über die großen Tugenden des Jihads bewusst. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt: „O
die ihr glaubt, was ist mit euch, dass, wenn zu euch gesagt wird:
„Rückt aus auf Allahs Weg!”, ihr euch schwer zur Erde sinken lasst?“
(al-Tawbah, 9:38) und: „Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter.“ (al-Baqarah, 2:190). Viele andere Verse bezeugen ebenfalls die Tugend des Jihad.

Imām Šāfiʿī, die anderen drei Imame, sowie zweifellos alle Gelehrten erachten den Jihad als eine kommunale Pflicht (farḍ al-kifāyah) und nicht als eine individuelle Pflicht (farḍ al-ʿayn), denn Gott – Erhaben und Makellos ist Er – spricht: „Allah hat den sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person Abmühenden einen Vorzug gegeben vor denen, die sitzen bleiben.“ (al-Nisāʾ, 4:95)

Das Wort Jihad ist ein islamischer Terminus, dessen Verwendung bei
bewaffneten Konflikten gegen andere Muslime inkorrekt ist. Dies ist ein
feststehendes, unerschütterliches Prinzip. Darüber hinaus sind sich alle
Gelehrten einig, dass der Jihad von der Erlaubnis der Eltern abhängt.
Der Beweis hierfür ist ein Mann, der zum Propheten – Frieden und Segen
seien auf ihm – kam und ihn um Erlaubnis zum Jihad bat. Der Prophet –
Frieden und Segen seien auf ihm – erkundigte sich bei ihm: „Leben deine Eltern?“, und der Mann bejahte. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – erklärte ihm: „Dann vollziehe den Jihad (die Abmühung) indem du ihnen dienst.“[15]

So gibt es auch im Islam zwei Formen des Jihad: den großen Jihad,
welcher der Jihad gegen die eigene Triebseele ist und den kleine Jihad,
welcher der Kampf gegen die äußeren Feinde ist. Bezüglich dem großen
Jihad sagte der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm: „Wir kehrten vom kleinen Jihad zum großen Jihad zurück.“[16]
Wenn ihr nun sagt, der Hadith sei schwach oder eine Fälschung, dann ist
die Antwort darauf, dass hierfür das Konzept im Koran selbst liegt: „So gehorche nicht den Ungläubigen und mühe dich damit gegen sie ab mit großem Einsatz (wörtlich: mit großem Jihad).“ (al-Furqān, 25:52) „Damit“ bezieht sich auf den Koran, der eine „Heilung für das, was in den Brüsten ist“ (Yūnus, 10:57) darstellt. Dies verstehen wir auch eindeutig aus dem Hadith des Propheten, der sagte: „Soll
ich euch von der allerbesten Tat berichten, der höchsten Form der
Frömmigkeit in den Augen des Herrn, die eure Stufen im Jenseits erhöhen
wird und besser ist als das Spenden von Gold und Papier und besser als
das Bewaffnen gegen den Feind und das Schlagen ihrer Nacken und deren
Schlagen eurer Nacken?“
Sie sagten: „Ja!“ Der Prophet sagte: „Das Gedenken Gottes.“[17]
Daher ist der große Jihad der Jihad gegen die Triebseele und die Waffe
in diesem Kampf ist das Gedenken Gottes und die Reinigung der Seele. So
legte Gott auch die Beziehung zwischen den beiden Jihads fest: „O
die ihr glaubt, wenn ihr auf eine Schar trefft, so steht fest und
gedenkt Gottes häufig, auf dass es euch wohl ergehen möge!“
(al-Anfāl,
8:45) Daher ist das feste Schreiten im kleinen Jihad abhängig vom
großen Jihad, welcher der Jihad gegen die Triebseele, durch das Gedenken
Gottes und die Reinigung der Seele, ist.

Jihad ist ein Weg zum Frieden, zur Sicherheit und zum Schutz und
nicht das Ziel in sich selbst. Dies geht klar aus den Worten Gottes
hervor: „Und kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt und
die Religion (allein) Allahs ist. Wenn sie jedoch aufhören, dann darf
es kein feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten.“
(al-Baqarah,
2:193) In deiner Rede am 4. Juli 2014 sagtest du: „Es gibt kein Leben
ohne Jihad.“ Vielleicht basierte dies auf der Exegese des Al-Qurtubī zu
dem Vers: „O die ihr glaubt, leistet Allah und dem Gesandten Folge, wenn er euch zu dem aufruft, was euch Leben gibt…“
(al-Anfāl, 8:24) Wahrer Jihad belebt die Herzen. Doch es kann ein Leben
ohne Jihad geben, denn die Muslime können in Umstände geraten, in denen
nicht zum Kampf gerufen wird oder er nicht notwendig ist. Die
Islamische Geschichte ist mit Beispielen hierfür gefüllt.

Tatsächlich ist es so, dass du und deine Kämpfer furchtlos seid und
ihr bereit seid euch mit der Absicht des Jihad zu opfern. Keine
aufrichtige Person, welche die Geschehen beobachtet – ob Freund oder
Feind – kann dies ablehnen. Jedoch ist der Jihad ohne legitime Gründe,
Ziele, Methode und Absicht kein Jihad, sondern vielmehr Kriegstreiberei
und Kriminalität.

8. Die Absicht hinter Jihad

Gott – Erhaben und Makellos ist Er – gebietet: „und dass es für den Menschen nichts anderes geben wird als das, worum er sich (selbst) bemüht…“
(al-Naǧm, 53:39) Eine prophetische Überlieferung von Abū Mūsā al-Ašʿarī
lautet, dass ein Mann zum Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm –
kam und ihn fragte: „Ein Mann kann aus Eifer, aus Mut oder aus Stolz
kämpfen. Welcher dieser Kämpfe ist auf dem Pfad Gottes?“ Der Prophet –
Frieden und Segen seien auf ihm – antwortete: „Ein jeder, der kämpft, damit das Wort Gottes höher ist, kämpft auf dem Pfad Gottes.“[18] Auch sprach der Prophet: „Der
erste, der am Tag des Gerichts gerichtet wird, ist derjenige, der als
Märtyrer stirbt. Er wird zu Gott vorgebracht und Gott wird ihn an all
Seine Wohltaten an ihn erinnern, welche er anerkennen wird. Er wird dann
gefragt: „Was hast du mit diesen Wohltaten gemacht?“ Der Mann wird
antworten: „Ich kämpfte um Deiner Willen bis ich starb.“ Er (d.h. Gott)
wird sagen: „Du lügst. Du kämpftest damit gesagt wird, du seiest mutig
und so wurde auch über dich gesprochen.“ Dann wird befohlen, dass er auf
seinem Gesicht geschliffen und in das Höllenfeuer geworfen wird….“
[19]

a) Der Grund für den Jihad

Der Grund für den Jihad ist das Kämpfen der Muslime gegen all jene,
die gegen sie kämpfen. Weder ist es das Kämpfen gegen friedlich
Gesinnte, noch gegen jene, die nicht gegen sie vorgegangen sind. Gottes
Worte zur Erlaubnis des Jihad lauten: „Erlaubnis (zum Kampf) ist
denjenigen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen ja Unrecht zugefügt
wurde – und Allah hat wahrlich die Macht, ihnen zu helfen -,
(ihnen),
die zu Unrecht aus ihren Wohnstätten vertrieben wurden, nur weil sie
sagen: Unser Herr ist Allah. Und wenn Allah nicht die einen Menschen
durch die anderen abgewehrt hätte, so wären fürwahr Mönchsklausen,
Kirchen, Bethäuser und Gebetsstätten zerstört worden, in denen Allahs
Name häufig genannt wird. Und Allah wird ganz gewiß denjenigen helfen,
die Ihm helfen. Allah ist wahrlich Stark und Allmächtig.“
(al-Ḥaǧǧ,
22:39-40). Daher ist der Jihad an das Fehlen von Sicherheit, das
Berauben der Freiheit der Religion oder dem Betrug sowie dem Vertreiben
aus dem eigenen Land geknüpft. Diese beiden Verse wurden offenbart,
nachdem der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – und seine
Gefährten dreizehn Jahre lang Folter, Mord und Verfolgung durch die
Hände der Götzendiener ausgesetzt waren. So gibt es keinen offensiven
und aggressiven Jihad, nur weil die Menschen einer anderen Religion
angehören oder eine andere Meinung vertreten. Dies ist die Ansicht des
Imām Abū Ḥanīfah, des Imām Mālik und Aḥmad und all der anderen
Gelehrten, Ibn Taymīyah eingeschlossen, mit der Ausnahme einiger
Gelehrten der šāfiʿītischen Schule.[20]

b) Das Ziel des Jihad

Gelehrte sind sich bezüglich dem Ziel des Jihad einig, denn Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagte: „Und
kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt und die Religion
(allein) Allahs ist. Wenn sie jedoch aufhören, dann darf es kein
feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten.“
(al-Baqarah, 2:193) Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Mir
wurde anbefohlen die Menschen zu bekämpfen, bis sie sagen: „Es gibt
keine Gottheiten außer Gott“, und wer daher sagt „Es gibt keine
Gottheiten außer Gott“, dessen Selbst und sein Besitz – außer jenes,
welches durch Gesetz erlaubt ist – ist geschützt und seine Rechenschaft
ist bei Gott.“
[21]

Dies ist das Ziel des Jihads, wenn gegen die Muslime Krieg geführt wird.
Diese Texte legen dar, wie der Sieg aussieht, wenn die Muslime
triumphieren und dass die Gründe für den Jihad nicht mit den Zielen des
Jihad durcheinander gebracht werden dürfen. Alle Gelehrten sind sich
hierüber einig. Der obige Hadith bezieht sich auf ein Geschehen in der
Vergangenheit und ist bedingt durch die Worte Gottes: „Er ist es,
Der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit
gesandt hat, um ihr die Oberhand über alle Religionen zu geben. Und
Allah genügt als Zeuge.“
(al-Fatḥ, 48:28)  Dies geschah auf der
Arabischen Halbinsel zur Zeit des Propheten – Frieden und Segen seien
auf ihm -, denn Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt: „und damit du die Mutter der Städte (umm al-qurā) und diejenigen rings umher (Wohnenden) warnst“ (al-Anʿām, 6:92) und: „O die ihr glaubt, kämpft gegen diejenigen, die in eurer Nähe sind von den Ungläubigen!“ (al-Tawbah, 9:123). Der geehrte Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Vertreibt die Götzendiener von der Arabischen Halbinsel!“[22] Wie sollte dies nicht geschehen sein, während doch Gott dem Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – versprochen hat: „Er
ist es, Der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der
Wahrheit gesandt hat, um ihr die Oberhand über alle Religionen zu geben,
auch wenn es den Götzendienern zuwider ist.“
(al-Ṣaff, 61:9) Damit
muss die Arabische Halbinsel gemeint sein, denn dies geschah zu
Lebzeiten des Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm. Wenn die
Befehlshaber des Jihad letztlich zu dem Schluss kommen, dass die
Waffenruhe das allerbeste für die Muslime ist, dann ist es ihnen
gestattet den Kampf zu beenden, auch wenn diese Ziele nicht erreicht
wurden, denn Gott – Erhaben und Makellos ist Er – gebietet: „Wenn sie jedoch aufhören, dann darf es kein feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten.“ (al-Baqarah, 2:193) Die Umstände und Geschehen bei dem Friedensvertrag von Ḥudaybīyah (ṣulḥ al-ḥudaybīyah) sind hierfür ein Beweis.

c) Das rechte Benehmen im Jihad

Das rechte Benehmen im Jihad wird in den Worten des Propheten Muhammed – Frieden und Segen seien auf ihm – zusammengefasst: „Führt den Krieg, doch seid nicht streng, seid nicht verräterisch, verstümmelt nicht und tötet keine Kinder…“[23] Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sprach auch bei der Eroberung von Mekka: „Jene
die Zuflucht suchen, dürfen nicht getötet, den Verletzten darf nicht
geschadet werden und wessen Tür geschlossen ist, der ist sicher.“
[24]
Gleichermaßen, als Abū Bakr al-Ṣiddīq – möge Allāh mit ihm zufrieden
sein – eine Armee in die Levante sandte, sprach er zu ihnen: „Ihr
werdet Menschen vorfinden, die sich in Klöstern ihren Gebeten widmen.
Lasst sie in ihren Gebeten. Ihr werdet aber auch solche finden, deren
Köpfe Sitz des Teufels sind (d.h. bewaffnete Diakonen[25]),
so schlaget ihnen die Köpfe ab. Doch tötet nicht die Alten und
Behinderten, die Frauen und Kinder. Zerstört keine Gebäude, schlagt
keine Bäume ab und vernichtet keine Vorratsspeicher ohne triftigen
Grund. Schlagt oder brennt keine Palmen ab und seid nicht verräterisch,
verstümmelt niemanden. Seid nicht feige und geht nicht auf Beutezug. Und
wahrlich, Gott wird jene unterstützen, die Ihn und Seinen Gesandten
unterstützen, während sie Ihn nicht sehen. Wahrlich, Gott ist der
Starke, der Allmächtige.“
[26]

Das Töten von Kriegsgefangenen ist nach islamischem Recht verboten.
Dennoch habt ihr viele Gefangene getötet, darunter die 1700 Gefangenen
des Camp Speicher in Tikrit im Juni 2014; die 200 Gefangenen des Schair (šāʿir) Gasfeldes im Juli 2014; die 700 Gefangenen des Schaitat (šaʿīṭāt) Stammes
in Dir al-Zuru (600 von ihnen waren unbewaffnete Zivilisten); die 250
Gefangenen im Ṭabqah Militärflugfeld in al-Raqqah im August 2014;
Kurdische und Libanesische Soldaten und viele unerwähnte, die nur Gott
weiß. Dies sind abscheuliche Kriegsverbrechen.

Wenn ihr behauptet, der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm –
habe einige Gefangenen in einigen Schlachten getötet, dann ist die
Antwort darauf, dass er nur die Exekution zweier Gefangene nach der
Schlacht von Badr anbefahl: ʿUqbah b. Abī Muʿayṭ und Naḍr b. al-Ḥāriṯ.
Diese beiden waren zwei Kriegsführer und Kriegsverbrecher und die
Hinrichtung von Kriegsverbrechern ist gestattet, wenn der Herrscher dies
befiehlt. Dies ist, was Saladin nach seiner Eroberung Jerusalems tat
und was die Alliierten während der Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten
Weltkrieg taten. Bei den über zehntausende Gefangene, die während der
Herrschaft des Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – in einer
Spanne von zehn Jahren und 29 Schlachten gemacht wurden, exekutierte er
nicht einen einzigen regulären Soldaten. Im Gegenteil, der Prophet –
Frieden und Segen seien auf ihm – befahl sogar, dass man sanftmütig mit
ihnen umgehe.[27] Der göttliche Entschluss bezüglich Gefangenen und Kriegsgefangenen lautet in Gottes Worten: „Danach (lasst sie) als Wohltat frei oder gegen Lösegeld…“
(Muḥammad, 47:4) Gott – Erhaben und Makellos ist Er – befahl, dass die
Kriegsgefangenen mit Respekt und Würde behandelt werden: „und sie geben – obwohl man sie liebt – Speise zu essen einem Armen, einer Waisen und einem Gefangenen.“
(al-Insan, 76:8) Wahrlich, die wahre Sunnah des Propheten – Frieden und
Segen seien auf ihm – bezüglich den Gefangenen ist Vergebung und
Freilassung, wie er es uns während der Eroberung Mekkas lehrte, als er –
Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Ich sage, wie mein Bruder
Josef einst sagte: ‚An diesem Tage soll es keine Vorwürfe gegen euch
geben!‘ So geht, denn ihr seid frei!“
[28]

Wenn wir letztlich zu dem wichtigsten Prinzip des Benehmens im Jihad
kommen, so lautet dieses, dass die Angreifer getötet, doch ihre Familien
und Zivilisten nicht absichtlich getötet werden dürfen. Wenn ihr nun
über die Geschehen fragt, in denen der Prophet – Frieden und Segen seien
auf ihm –über das Töten jener befragt wurde, die unbeteiligt neben dem
Schlachtfeld stehen und den Frauen, die mit den Götzendienern gemeinsam
getötet wurden, und er antwortete: „Sie gehören zu ihnen“[29],
so bezieht sich dieser Hadith auf das versehentliche Töten und ist
keineswegs ein Hinweis für das absichtliche Töten von Unschuldigen – wie
es bei Bombardements geschieht. Und die Worte Gottes – Erhaben und
Makellos ist Er: „… und sei hart gegen sie!“ (al-Tawbah, 9:73) und: „Sie sollen in euch Härte vorfinden.“ (al-Tawbah, 9:123), so beziehen sich beide Verse auf den Zustand während des Krieges und nicht auf den nach dem Krieg.

9. Muslime mit Unglauben beschuldigen (takfīr)

Einige Missverständnisse über takfīr sind das Resultat der
Übertreibungen einiger Salafi Gelehrten in diesem Thema und ihrem
Überschreiten der Ansichten IBN TAYMĪYAHS und IBN AL-QAYYIMS. Diese
beiden haben viele wichtige Aspekte erwähnt. Kurzgefasst kann man über takfīr folgendes sagen:

  1. Im Islam gilt vollkommen, dass jeder, der sagt: „Es gibt keine
    Gottheiten außer Gott und Muhammed ist der Gesandte Gottes“ ein Muslim
    ist und er nicht als ein Nichtmuslim bezeichnet werden darf. Gott –
    Erhaben und Makellos ist Er –  gebietet: „O die ihr glaubt, wenn ihr
    auf Allahs Weg umherreist, dann unterscheidet klar und sagt nicht zu
    einem, der euch Frieden anbietet: „Du bist nicht gläubig“, wobei ihr
    nach den Glücksgütern des diesseitigen Lebens trachtet. Doch bei Allah
    ist Gutes in Fülle. So wart ihr zuvor. Aber dann hat Allah euch eine
    Wohltat erwiesen. Unterscheidet also klar. Gewiss, Allah ist dessen, was
    ihr tut, Kundig.“
    (al-Nisāʾ, 4:94) Die Bedeutung der Worte „dann unterscheidet klar“
    lautet, es solle gefragt werden: „Seid ihr Muslime?“, und die Antwort
    sollte so hingenommen werden, wie sie einem geäußert wird, ohne diese zu
    hinterfragen oder den Glauben der Person in Frage zu stellen. Darüber
    hinaus sagte der Prophet Muḥammad – Frieden und Segen seien auf ihm: „Schande auf euch! Seht! Nachdem ich sterbe, kehrt nicht zum Unglauben zurück, indem ihr euch gegenseitig die Köpfe abschlägt.“[30] Ebenfalls sprach der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm: „…
    wer da also sagt: „Es gibt keine Gottheiten außer Gott“, dieser schützt
    sich und seinen Besitz mit Ausnahme dessen, was durch das Recht erlaubt
    ist. Seine Rechenschaft ist dann bei Gott.“
    [31] Ibn ʿUmar und die geehrte ʿĀʾišah sagten: „Die Leute der Qiblah als Nichtmuslime zu erklären ist nicht gestattet.“[32]
  2. Dieses Thema ist von größter Bedeutung, denn es wird als
    Rechtfertigung für das Vergießen muslimischen Blutes, das Antasten ihrer
    Würde und das Beschlagnahmen ihres Besitzes und ihrer Rechte
    missbraucht. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  gebietet: „Und
    wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, ewig
    darin zu bleiben. Und Allah zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm
    gewaltige Strafe.“
    (al-Nisāʾ, 4:93) So sagt auch der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm: „Wer auch immer zu seinem Bruder sagt: „Oh Ungläubiger!“, so wird diese Aussage wahrlich wahr sein für einen von beiden.“[33]
    Gott – Erhaben und Makellos ist Er – warnte eindringlich in strengen
    Worten davor, irgendeinen zu töten, der mit seinem Mund den Islam
    bezeugt: „…Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht
    gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten, so hat euch Allah keine
    Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).“
    (al-Nisāʾ, 4:90) Der Prophet warnte davor, die Menschen mit Götzenkult anzuklagen und das Schwert gegen sie zu erheben: „Die
    Person die ich für euch am allermeisten fürchte ist jene, die den Koran
    gelesen hat…  dann ihn abschüttelt und hinter sich wirft, sein Schwert
    gegen seinen Nachbarn erhebt und ihn mit Götzenkult beschuldigt.“
    [34]

Es ist nicht gestattet, irgendeinen Muslim zu töten (oder
irgendeinen Menschen), der unbewaffnet oder ein Zivilist ist. Usāmah b.
Zayd überliefert, dass er einen Mann tötete, der gesagt hat: „Es gibt
keine Gottheiten außer Gott“, und der Prophet – Frieden und Segen seien
auf ihm – fragte: „Er sagte: „Es gibt keine Gottheiten außer Gott“, und du hast ihn getötet?!“
Usāmah antwortete: „Oh Gesandter Gottes! Er sagte es nur aus Furcht vor
unseren Waffen.“ Woraufhin der Prophet – Frieden und Segen seien auf
ihm – erwiderte: „Hast du denn etwa in sein Herz gesehen, dass du wusstest, ob er dies wirklich so meinte oder nicht?!“[35]

Neulich erschien Shaker Wahib – der zu jener Zeit ein Angehöriger des
als damals Islamischer Staat im Irak und der Levante (ISIL) bekannten
Organisation war – in einem YouTube Video, in welchem er unbewaffnete
Zivilisten anhält, die von sich behaupten, Muslime zu sein. Er stellte
ihnen dann die Frage, wie viele Einheiten (rakʿah) bestimmte Gebete haben. Als sie die Frage falsch beantworteten, tötete er sie.[36] Dies ist absolut verboten im islamischen Recht und ein widerwärtiges Verbrechen.

Die Handlungen der Menschen sind an von ihren Absichten abhängig. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Handlungen sind gemäß ihrer Absichten und eine jede Person bekommt das, was sie beabsichtigt…“[37] Ebenfalls sagt Gott – Erhaben und Makellos ist Er: „Wenn
die Heuchler zu dir kommen, sagen sie: ‚Wir bezeugen, dass du wahrlich
Allahs Gesandter bist‘. Allah weiß, dass du fürwahr Sein Gesandter bist;
doch Allah bezeugt, dass die Heuchler wahrlich lügen.“

(al-Munāfiqūn, 63:1) Gott bezeichnet also die Worte der Heuchler in
Bezug auf die Botschaft des Propheten – und dies ist eine undiskutable
Tatsache – als Lüge. Ihre Absicht hinter diesen Worten ist nämlich die
Lüge, auch wenn die Worte in sich die Wahrheit sind. Es ist eine Lüge,
weil sie eine Wahrheit äußern, von der Gott weiß, dass sie diese in
ihren Herzen ablehnen. Dies bedeutet, dass der  Unglaube die Absicht des
Unglaubens benötigt und nicht lediglich unbewusste Worte oder Taten. Es
ist nicht gestattet, jemanden mit Unglauben zu bezichtigen, ohne den
Beweis dafür zu haben, dass er den Unglauben auch beabsichtigte. Es ist
auch nicht gestattet, einen Menschen als Nichtmuslim zu bezeichnen, ohne
sich über seine Absichten vergewissert zu haben. Es ist nämlich
möglich, dass diese Person gezwungen wurde, unwissend oder wahnsinnig
war, oder es lediglich anders meinte. Auch ist es möglich, dass er eine
bestimmte Angelegenheit missverstanden hat. Gott – Erhaben und Makellos
ist Er –  sagt: „Wer Allah verleugnet, nachdem er den Glauben
(angenommen) hatte – außer demjenigen, der gezwungen wird, während sein
Herz im Glauben Ruhe gefunden hat -, doch wer aber seine Brust dem
Unglauben auftut, über diejenigen kommt Zorn von Allah, und für sie wird
es gewaltige Strafe geben.“
(al-Naḥl, 16:106)

Es ist verboten, die Implikationen der Handlungen eines Menschen zu
interpretieren. Nur eine Person selbst darf ihre eigenen Handlungen
interpretieren – insbesondere, wenn es unter den Muslimen
Meinungsverschiedenheit über diese Handlung gibt. Andere Menschen
basierend auf bestimmten Angelegenheiten als Nichtmuslime zu bezeichnen,
ist nicht gestattet, wenn es eine Meinungsverschiedenheit in dieser
Angelegenheit gibt. Es ist verboten, eine gesamte Gruppe von Menschen
als Ungläubige zu bezeichnen. Unglaube ist eine individuelle
Angelegenheit, die sich auf Handlungen und Absichten bezieht. Gott –
Erhaben und Makellos ist Er – gebietet: „Und keine lasttragende (Seele) nimmt die Last einer anderen auf sich.“
(al-Zumar, 39:7) Letztlich ist es auch verboten Menschen, die nicht am
Glauben anderer Menschen zweifeln oder es ablehnen, bestimmte Menschen
als Nichtmuslime zu bezeichnen, mit Unglauben zu beschuldigen.

Grund für die Erörterung dieses Punktes in solcher Ausführlichkeit
ist eure Verteilung der Bücher des Muḥammad b. ʿAbd al-Wahhāb, direkt
nach eurer Ankunft in Mosul und Aleppo. Die Gelehrten – darunter auch
Ibn Taymīyah und Ibn al-Qayyim al-Ǧawzīyah – unterscheiden letztlich
zwischen der Handlung eines Nichtmuslims (kāfir) und der Bezichtigung einer Person mit Unglaube (kufr).
Sogar wenn eine Person eine Handlung begeht, die Elemente des
Unglaubens in sich trägt, erfordert dies nicht, dass diese Person mit
Unglauben beschuldigt wird. Dies aufgrund der dargelegten Gründe.
Al-Ḏahabī überliefert von seinem Lehrer Ibn Taymīyah, dass dieser zum
Ende seines Lebens sagte: „Ich bezeichne niemanden in der Ummah als Nichtmuslim… der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: ‚Ein jeder, der die rituelle Waschung bewahrt, ist ein Gläubiger‘, und somit ist ein jeder, der das Gebet mit der rituellen Waschung verrichtet, ein Gläubiger.“[38]

Folgendes ist ein entscheidender Punkt: der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Geheimer
Götzendienst (širk) ist, wenn eine Person sich zum Gebet erhebt und
sein Gebet für jemanden schmückt, der ihm dabei zusieht.“
[39] Die Augendienerei, die hier beschrieben wird, wird als „geheimer širk“ bezeichnet und auch „kleiner širk
genannt. Dieser kleine Götzendienst, dem einige Betende verfallen, wird
nicht als großer Götzendienst gewertet und kann nicht dazu führen, dass
eine Person mit Unglaube beschuldigt oder aus dem Islam ausgeschlossen
wird. Alle neben den Propheten und Gesandten beten Gott – Erhaben und
Makellos ist Er – gemäß ihren Fähigkeiten an und nicht wie es Gott –
Erhaben und Makellos ist Er –  gebührt. Gott sagt: „Sie schätzen Allah nicht ein, wie es Ihm gebührt…“ (al-Anʿām, 6:91) und: „Sie fragen dich nach dem Geist. Sag: Der Geist ist vom Befehl meines Herrn, euch aber ist vom Wissen gewiss nur wenig gegeben.“ (al-Isrāʾ, 17:85) Dennoch akzeptiert Gott diese Anbetung und die Menschen sind nicht fähig Gott zu begreifen, denn: „…Nichts ist Ihm gleich…“ (al-Šūrā, 42:11), und: „Die Blicke erfassen Ihn nicht, Er aber erfasst die Blicke…“
(al-Anʿām, 6:103) Nichts ist über Ihn – Erhaben und Makellos ist Er –
bekannt außer jenes, was Er von sich durch die Offenbarung (al-waḥy) gesagt oder Er dem Propheten mitgeteilt hat: „…der Herr des Thrones sendet den Geist von Seinem Befehl, wem von Seinen Dienern Er will…“
(Ġāfir, 40:15) Wie kann also irgendwer ein Schwert gegen einen anderen
heben, nur weil er oder sie glaubt, dass er Gott nicht anbete wie es
Seiner gebührt? Niemand betet Gott so an wie es Seiner gebührt, außer
durch Seine Erlaubnis. Ein weiterer wichtiger und grundlegender Punkt
ist, dass der Götzenkult (širk) unter den Arabern fraglich ist, da der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Der
Teufel hat die Hoffnung darauf verloren, dass all jene, die auf der
Arabischen Halbinsel beten, ihn anbeten werden. Er versucht jedoch
Zwietracht zwischen ihnen zu säen.“
[40]

10. Die Schriftbesitzer

Ihr gabt den arabischen Christen drei Optionen: die Kopfsteuer (ǧizyah),
das Schwert oder die Bekehrung zum Islam. Ihr färbtet ihre Häuser rot,
vernichtetet ihre Kirchen und in einigen Fällen raubtet ihr ihre Häuser
und ihren Besitz aus. Ihr tötetet einige von ihnen und führtet dazu,
dass viele von ihnen aus ihren Häusern ohne jeglichen Besitz flohen, nur
mit ihrem Leben und den Kleidern auf ihrem Leibe. Diese Christen waren
keine Kämpfer gegen den Islam oder seine Feinde, sondern sie sind
Freunde, Nachbarn und Mitbürger. Aus rechtlicher Sicht der Scharia
fallen sie alle unter einen alten vor 1400 Jahren geschlossenen Vertrag.
Die Gesetze des Jihad gelten für sie nicht. Einige ihrer Vorfahren
kämpften an der Seite der prophetischen Armee gegen die Byzantiner  und
waren seit jeher Bürger des medinensischen Staates. Andere von ihnen
standen unter dem Schutz von Verträgen die ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb, Ḫālid b.
al-Walid, die Umayyaden, Abbasiden, Osmanen und andere Reiche mit ihnen
schlossen. Sie sind keine Fremden in diesen Ländern, sondern die
Ureinwohner dieser Länder aus noch vorislamischer Zeit. Sie sind keine
Feinde, sondern Freunde. Die letzten 1400 Jahre verteidigten sie diese
Länder gegen die Kreuzzüge, die Kolonisierung, Israel und andere Feinde.
Wie nun könnt ihr diese wie Feinde behandeln? Gott gebietet doch im
Koran: „Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht
gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren
Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu
behandeln. Gewiss, Allah liebt die Gerechten.“
(al-Mumtaḥanah, 60:8)

Bezüglich der Kopfsteuer, so gibt es zwei Arten der Kopfsteuer im
islamischen Recht. Die erste Art der Kopfsteuer wird erhoben, während
die Untergebenen „gefügig sind“. Dies gilt für jene, die gegen den Islam kämpften, wie es aus den Worten Gottes hervorgeht: „Kämpft
gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den Jüngsten Tag
glauben und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten
haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen – von denjenigen,
denen die Schrift gegeben wurde -, bis sie den Tribut aus der Hand
entrichten und gefügig sind!“
(al-Tawbah, 9:29) Wie es aus einem
vorherigen Vers in dieser Sure hervorgeht, sind mit diesen Versen solche
gemeint, die vorher die Muslime angegriffen hatten: „Wollt ihr
nicht gegen Leute kämpfen, die ihre Eide gebrochen haben und vorhatten,
den Gesandten zu vertreiben, wobei sie zuerst gegen euch (mit
Feindseligkeiten) anfingen? Fürchtet ihr sie? Aber Allah hat ein
größeres Anrecht darauf, dass ihr Ihn fürchtet, wenn ihr gläubig seid.“
(al-Tawbah, 9:13)[41]
Die zweite Art der Kopfsteuer wird von jenen verlangt, welche keinen
Krieg gegen den Islam führen und es wird von ihnen anstelle der
Almosensteuer (zakāh) erhoben, welche die Muslime zu zahlen
verpflichtet sind. Die Almosensteuer ist höher als die Kopfsteuer. Dies
geschieht durch einen Vertrag und ohne Strenge und Härte. ʿUmar b.
al-Ḫaṭṭāb stimmte zu, dies als Almosen (ṣadaqah) zu bezeichnen.
Die Kopfsteuer wird dann dem Staat übergeben und unter den Bürgern
verteilt. Auch bedürftige christliche Bürger bekommen etwas, wie es zu
Zeiten des Kalifen ʿUmar – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – war.[42]

11. Jesiden

Ihr bekämpftet die Jesiden unter dem Banner des Jihad, doch weder
bekämpften sie euch, noch die Muslime. Ihr erachtet sie als Satanisten
und gabt ihnen die Wahl entweder getötet zu werden oder den Islam
anzunehmen. Ihr tötetet hunderte von ihnen und begrubt sie in
Massengräbern. Ihr führtet zu dem Tod und dem Leid hunderter anderer.
Wären die Amerikaner und Kurden nicht eingeschritten, dann wären
tausende ihrer Männer, Frauen, Kinder und Alten gestorben. All dies sind
abscheuliche Verbrechen. Aus islamrechtlicher Sicht sind diese Menschen
Magus, denn der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Behandelt sie wie die Schriftbesitzer.“[43] Daher sind sie Schriftbesitzer. Gott gebietet: „Gewiß,
diejenigen, die glauben, und diejenigen, die dem Judentum angehören,
und die Säbier und die Christen und die Magus und diejenigen, die
Götzendiener sind gewiß, Allah wird am Tag der Auferstehung zwischen
ihnen entscheiden; Allah ist ja über alles Zeuge.“
(al-Ḥaǧǧ, 22:17)
Sogar wenn ihr Zweifel darüber hegt, dass sie aus islamrechtlicher
Sicht Schriftbesitzer sind, zählten viele der frommen Altvorderen sie
als Magus aufgrund des vorher erwähnten Hadith. Die Umayyaden erachteten
sogar die Hindus und Buddhisten als ḏimmis (Schutzbefohlene).
Al-Qurtubī sagt: „Al-Awzāʿī sagte: ‚Die Kopfsteuer wird nur von all
jenen erhoben, die Götzen und Feuer anbeten, und von den Ungläubigen und
Agnostikern. ‘ Dies ist auch die Ansicht der Malikiten. Imām Māliks
Ansicht war es, dass die Kopfsteuer von allen Götzendienern und
Nichtmuslimen erhoben wird, seien es Araber oder nicht – außer von
Apostaten.“[44]

12. Sklaverei

Keiner der Gelehrten des Islams bestreitet, dass einer der Ziele des
Islams die Aufhebung der Sklaverei ist. Gott – Erhaben und Makellos ist
Er – sagt: „Und was läßt dich wissen, was der steile Passweg ist? (Es ist) die Freilassung eines Sklaven oder zu speisen am Tag der Hungersnot…“ (al-Balad, 90:12-14) und: „Sie (sollen) einen Sklaven befreien [als Sühne für ihre Tat], bevor sie beide einander berühren.“
(al-Mujādilah, 58:3). Die Sunnah des Propheten Muhammed – Frieden und
Segen seien auf ihm – war alle männlichen und weiblichen Sklaven in
seinem Besitz und die, die ihm übergeben wurden, die Freiheit zu
schenken.[45]
Seit über einem Jahrhundert haben sich alle Muslime, gar die gesamte
Welt, über die Kriminalität und das Verbot der Sklaverei geeinigt. Dies
stellt einen Meilenstein der Menschheitsgeschichte dar. Der Prophet –
Frieden und Segen seien auf ihm – sagte über die vorislamische
„Vereinigung der Tugendhaften“ (ḥilf al-fuḍūl) in der Zeit der Unwissenheit (ǧahilīyah): „Hätte man mich in der Zeit des Islams gefragt, daran teilzunehmen, so hätte ich teilgenommen.“[46]
Nach einem Jahrhundert muslimischen Konsens über das Verbot der
Sklaverei, missachtet ihr dies. Ihr nahmt Frauen als eure Konkubinen und
sätet somit Zwietracht und Verwirrung, Korruption und Unheil auf der
Erde. Ihr habt etwas wiederbelebt, was die Scharia unermüdlich
aufzulösen versuchte und seit einem Jahrhundert durch Konsens als
verboten erachtet. Wahrlich, alle muslimischen Länder in der Welt sind
Unterzeichner der Abkommen gegen Sklaverei. Gott – Erhaben und Makellos
ist Er – gebietet: „Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiss, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.“
(al-Isrāʾ, 17:34) Ihr tragt die Verantwortung für dieses große
Verbrechen und für all die Reaktionen, die dies gegen Muslime
hervorrufen kann.

13. Zwang und Nötigung

Gott sagt: „Du übst nicht die Oberherrschaft über sie aus“ (al-Ġāšiyah, 88:22) und: „Es gibt keinen Zwang im Glauben. (Der Weg der) Besonnenheit ist nunmehr klar unterschieden von (dem der) Verirrung“ (al-Baqarah, 2:256) und: „Und
wenn dein Herr wollte, würden fürwahr alle auf der Erde zusammen
gläubig werden. Willst du etwa die Menschen dazu zwingen, gläubig zu
werden?“
(Yūnus, 10:99) und: „(Es ist) die Wahrheit von eurem Herrn. Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein.“ (al-Kahf, 18:29) und: „Euch eure Religion und mir meine Religion.“ (al-Kāfirūn, 109:6).

Es ist bekannt, dass der Vers: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“,
nach der Eroberung Mekkas offenbart wurde. Daher kann niemand
behaupten, er sei abrogiert. Ihr habt Menschen zur Annahme des Islams
gezwungen, wie ihr auch Muslime zur Annahme eurer Ansichten gezwungen
habt. Ihr habt jeden unter eurer Herrschaft lebenden in allen
Angelegenheiten, ob kleine oder große, sogar in jenen, in denen niemand
zwischen dem Individuum und Gott steht, gezwungen. In al-Raqqa, Dir
al-Zuru und anderen Orten unter eurer Herrschaft, patrouillieren
bewaffnete Truppen, die sich selbst al-ḥisbah nennen und
befehlen Menschen Aufgaben, als wären sie von Gott erwählt Seine Befehle
durchzusetzen. Doch kein einziger der geehrten Gefährten tat dies. Dies
ist nicht das Anbefehlen des Guten und das Verbieten des Schändlichen;
es ist Zwang, Überfall und konstante, wahllose Einschüchterung. Wenn
Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  dies gewollt hätte, hätte Er sie
mit den kleinsten Details Seiner Religion verpflichtet. Gott sagt: „Wissen denn nicht diejenigen, die glauben, dass wenn Allah wollte, Er die Menschen wahrlich alle rechtleiten würde?“ (al-Raʿd, 13:31) und: „Wenn
Wir woll(t)en, könn(t)en Wir vom Himmel ein Zeichen auf sie
hinabsenden, so daß sich ihre Nacken dauernd davor unterwerfen
(würden).“
(al-Šuʿara, 26:4)

14. Frauen

Ihr behandelt Frauen wie Häftlinge und Gefangene. Sie kleiden sich
gemäß eurer Launen. Sie dürfen ihre Häuser nicht verlassen und dürfen
die Schule nicht besuchen. Trotz der Tatsache, dass der Prophet –
Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim“[47] und trotz der Tatsache, dass das erste offenbarte Wort im Koran „Lies!“
war. Weder dürfen sie arbeiten, noch ihren Unterhalt verdienen. Ihnen
ist es nicht gestattet, draußen frei herumzulaufen und sie werden in
Zwangsehen mit euren Kriegern verheiratet. Gott gebietet: „O ihr
Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen schuf,
und aus ihm schuf Er seine Gattin und ließ aus beiden viele Männer und
Frauen sich ausbreiten. Und fürchtet Allah, in Dessen (Namen) ihr
einander bittet, und die Verwandtschaftsbande. Gewiss, Allah ist Wächter
über euch.“
(al-Nisāʾ, 4:1) Und der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Behandelt die Frauen gut.“[48]

15. Kinder

Ihr habt Kinder an Schlachten und am Morden teilnehmen lassen. Manche
tragen Waffen und andere spielen mit den abgeschlagenen Köpfen eurer
Opfer. Einige Kinder wurden in das Feuer der Schlacht geworfen, töten
und werden getötet. In euren Schulen werden einige gefoltert und
gezwungen, eure Wünsche zu erfüllen und andere werden exekutiert. Gott
gebietet: „Was ist mit euch, dass ihr nicht auf Allahs Weg, und
(zwar) für die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern
kämpft, die sagen: ‚Unser Herr, bringe uns aus dieser Stadt heraus,
deren Bewohner ungerecht sind, und schaffe uns von Dir aus einen
Schutzherrn, und schaffe uns von Dir aus einen Helfer. “
(al-Nisāʾ, 4:75)

16. Ḥudūd (Körperstrafen)

Körperstrafen sind im Koran und den Hadithen festgelegt und sind
gemäß islamischen Recht zweifellose Pflichten. Dennoch werden sie nicht
ohne Klarstellung, Warnung, Ermahnung und Beweise angewandt. Sie werden
auch nicht auf brutale Art vollzogen. Der Prophet – Frieden und Segen
seien auf ihm – vermied die Anwendung der ḥudūd unter
bestimmten Umständen und es ist sehr wohl bekannt, dass ʿUmar b.
al-Ḫaṭṭāb während einer Hungersnot die Körperstrafen absetzte. In allen
Rechtsschulen folgen die Körperstrafen einem klaren Prozedere. Sie
müssen mit Barmherzigkeit vollzogen werden und ihre Bedingungen machen
es schwer, sie in der Wirklichkeit auszuführen. Darüber hinaus sollen
die Körperstrafen durch Zweifel und Verdacht abgewehrt werden, d.h.,
wenn es irgendwelche Zweifel gibt, dürfen die Körperstrafen nicht
angewandt werden. Ebenfalls werden die Körperstrafen nicht bei jenen
angewandt, die bedürftig und mittellos sind; es gibt keine Körperstrafen
für Frucht – und Gemüsediebe oder für das Klauen einer geringen Summe.
Ihr jedoch übereiltet in der Ausführung der Körperstrafen, während aber
gewissenhafter religiöser Eifer das Umsetzen der Körperstrafen als eines
der schwersten Angelegenheiten erachtet, die Beweise von hoher
Aussagekraft benötigen.

17. Folter

Eure Gefangenen und einige von jenen, die unter eurer Herrschaft
lebten, berichten, ihr würdet foltern und mit Schlägen die Menschen
terrorisieren. Ihr würdet morden und verschiedene Folterarten einsetzen,
darunter auch das Begraben bei lebendigem Leibe. Ihr habt Menschen mit
Messern enthauptet, welches einer der schlimmsten Formen der Folter und
im islamischen Recht absolut verboten ist. In den Massenmorden, die ihr
begangen habt – die verboten sind im islamischen Recht – haben eure
Soldaten sich lustig gemacht über jene, die getötet werden, indem sie zu
ihnen sagten, dass sie wie Schafe blökend getötet werden und dann
wurden sie auch wahrhaftig wie Schafe niedergemetzelt. Eure Soldaten
sind nicht nur mit dem Töten zufrieden, sondern sie benötigen auch noch
die Erniedrigung, das Entwürdigen und das Spotten. Gott – Erhaben und
Makellos ist Er –  gebietet: „O die ihr glaubt, die einen sollen nicht über die anderen spotten, vielleicht sind eben diese besser als sie.“ (al-Ḥuǧurāt, 49:11)

18. Verstümmelung

Ihr habt Leichnamen nicht nur verstümmelt, sondern ihr habt die
enthaupteten Köpfe eurer Opfer auf Pfählen und Stöcken präsentiert und
sie wie Bälle herumgetreten. Ihr strahltet dies für die gesamte Welt
aus. Dies tatet ihr während der Fußballweltmeisterschaft, einer
Sportart, die gemäß islamischen Prinzipien erlaubt ist und Menschen
dabei hilft, Stress abzubauen und ihre Probleme zu vergessen. Ihr
spottetet über Leichnamen und abgetrennte Köpfe und strahltet diese
Handlungen aus der Militärbasis, die ihr in Syrien übernommen habt, aus.
Ihr habt viel Munition geliefert für all jene, die den Islam als etwas
Barbarisches sehen wollen, indem ihr eure wahrhaft barbarischen
Handlungen, die ihr im Namen des Islams behauptet, ausgestrahlt habt.
Ihr habt der Welt eine Rute gegeben, mit der sie den Islam peitschen
können, während doch der Islam eurer Taten vollkommen unschuldig ist und
sie verbietet.

19. Gott im Namen der Demut Verbrechen zuschreiben

Nachdem ihr syrische Soldaten der 17. Division in Nordostsyrien an
Stacheldraht gebunden und ihre Köpfe mit Messern enthauptetet, strahltet
ihr ein Video im Internet aus. In diesem Video sagt ihr: „Wir sind eure
Brüder, die Soldaten des Islamischen Staates. Gott gewährte uns Seine
Gunst und Seinen Sieg, indem wir die 17. Division besiegten. Ein Sieg
und eine Gnade durch Gott. Wir suchen Zuflucht bei Gott vor unserer
Kraft und Macht. Wir suchen Zuflucht bei Gott vor unseren Waffen und
unserer Bereitschaft.“ Damit habt ihr diese abscheulichen Verbrechen
Gott zugeschrieben und tatet so, als ob dies eine Darstellung eurer
Demut vor Gott wäre, indem ihr behauptet, nicht ihr, sondern Gott habe
dies getan. Doch Gott sagt: „Und wenn sie eine Abscheulichkeit
begehen, sagen sie: ‚Wir haben unsere Väter darin (vorgefunden, und
Allah hat es uns geboten. ‘  Sag: Allah gebietet nicht Schändliches.
Wollt ihr (denn) über Allah sagen, was ihr nicht wisst?“
(al-Aʿrāf, 7:28)

20. Zerstörung der Gräber und Gedenkstätten der Propheten und Gefährten

Ihr habt Gräber der Propheten und Gefährten in die Luft gejagt und
vernichtet. Die Gelehrten sind sich uneinig bezüglich Gräbern. Dennoch
ist es nicht erlaubt, die Gräber der Propheten und Gefährten in die Luft
zu jagen und sie zu exhumieren, genauso wie es nicht erlaubt ist,
Traubenmäste mit der Annahme niederzubrennen, dass einige es für die
Herstellung von Wein benutzen. Gott gebietet: „Diejenigen, die in ihrer Angelegenheit siegten, sagten: ‚Wir werden uns über ihnen ganz gewiß eine Gebetsstätte einrichten.‘“ (al-Kahf, 18:21) und: „Nehmt Ibrahims Standort als Gebetsplatz!“ (al-Baqarah, 2:125) Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Ich
habe euch den Besuch der Gräber vorher verboten, doch es wurde Muhammed
die Erlaubnis gewährt, das Grab seiner Mutter zu besuchen. Daher
besucht nun die Gräber, denn sie erinnern an den Tod und das Jenseits.“
[49] Das Besuchen der Gräber erinnert die Menschen an den Tod und das Jenseits. Gott sagt im Koran: „Die Vermehrung lenkt euch ab, bis ihr die Friedhöfe besucht.“ (al-Takāṯur, 102:1-2)

Euer einstiger Anführer, Abū ʿUmar al-Baġdādī, sagte: „Unserer
Ansicht nach ist es eine Pflicht, alle Erscheinungen des Götzenkultes (širk) zu vernichten, zu entfernen und alles, was dorthin führt, zu verbieten. Dies ist aufgrund der Überlieferung im Ṣaḥīḥ des Muslim. Es überlieferte Abū al-Hiyāǧ al-Asadī: ʿAlī b. Abī Ṭālib – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – sagte zu mir: ‚Soll
ich dir denn nicht sagen, wozu er (der Prophet – Frieden und Segen
seien auf ihm -) mich ausgesandt hat? Er sandte mich aus, damit ich
nicht eine einzige Statue unzerstört, nicht ein einziges Grab, ohne es
mit dem Erdboden gleich zu machen, lasse.‘“
Sogar wenn das Gesagte
die Wahrheit ist, gilt es nicht für die Gräber der Propheten und
Gefährten, denn die Gefährten kamen zu einem Konsens bezüglich der
Bestattung des Propheten und seiner zwei Gefährten, Abū Bakr und ʿUmar,
die in einem Gebäude, welches an die Prophetenmoschee angegliedert ist,
bestattet wurden.

21. Das Rebellieren gegen die Herrscher

Es ist verboten, sich gegen den Herrscher aufzulehnen, der sich nicht
des offenkundigen und erklärten Unglaubens schuldigt macht (al-kufr al-bawwah),
d.h. einem Unglauben, den er selbst offen zugibt und bei dem alle
Muslime sich im Konsens befinden, dass diese Person ein Nichtmuslim ist –
oder weil er das Verrichten des Gebets verbietet. Der Beweis hierfür
liegt in den Worten Gottes: „O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch!“ (al-Nisāʾ, 4:59) Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte auch: „Hört und gehorcht, sogar wenn ein Abessinier, dessen Kopf einer Rosine gleicht, über euch die Herrschaft hat.“[50] Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte auch: „Der
beste eurer Herrscher ist derjenige den ihr liebt und der euch liebt,
der Gottes Segen über euch wünscht und über den ihr Gottes Segen
wünscht. Der schlimmste eurer Herrscher ist derjenige, den ihr hasst und
der euch hasst und der euch verflucht und den ihr verflucht.“
Es
wurde gefragt (von den Anwesenden): „Sollten wir uns dann nicht mit dem
Schwert gegen ihn auflehnen?“, und der Prophet sprach: „Nicht,
solange sie das Gebet unter euch verrichten. Wenn ihr dann in ihnen
etwas Abscheuliches seht, dann sollt ihr ihre Herrschaft verabscheuen,
aber ihr sollt nicht den Gehorsam meiden.“
[51] Der Herrscher, der verwerflich oder korrupt ist, muss von erwählten und qualifizierten Leuten, die im Namen der Ummah einen Kalifen wählen oder entlassen (ahl al-ḥāl wa al-ʿaqd) seines Amtes erhoben werden – wenn möglich – ohne Zwietracht (fitnah),
bewaffneten Widerstand oder Blutvergießen. Jedoch lehnt man sich nicht
gegen ihn auf. Es ist verboten, sich gegen einen Herrscher aufzulehnen,
auch wenn er die Scharia oder einen Teil von ihr nicht umsetzt. Gott
sagt: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ (al-Māʾidah, 5:44) und: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungerechten.“ (al-Māʾidah, 5:45) und: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Frevler.“ (al-Māʾidah, 5:47) Somit gibt es drei Stufen unter jenen, welche nicht mit der Scharia walten: Unglaube (kufr), Frevel (fisq) und Unrecht (ẓulm).
Wer auch immer verhindert, dass die Scharia vollkommen in einem
muslimischen Land angewandt wird, ist ein Ungläubiger, doch wer Teile
davon nicht umsetzt oder nur ihre höheren Ziele umsetzt, ist nur
Ungerecht oder ein Frevler. In einigen Ländern ist die Ausführung der
Scharia aufgrund der Herrschaft eingeschränkt, von der die nationale
Sicherheit abhängt. Dies ist gestattet. Kurzgefasst sagt Ibn ʿAbbās[52],
dass jeder, der die Scharia nicht einsetzt, ein frevlerischer
Ungerechter ist, aber kein Ungläubiger und dass die Auflehnung gegen ihn
verboten ist. Ibn ʿAbbās – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – sagte
bezüglich die Herrschaft mit anderen als Gottes Befehlen: „Unglaube ohne Unglaube“, und er sagte: „Es ist nicht Unglaube wie sie denken es sei Unglaube; es ist kein Unglaube, der einen aus dem Islam ausschließt.

22. Das Kalifat

Es gibt eine Meinungsübereinkunft unter den Gelehrten, dass das Kalifat eine Pflicht für die Ummah
ist. Die Ummah hat seit 1924 kein Kalifat mehr. Jedoch benötigt ein
neues Kalifat den Konsens der Muslime und nicht den Konsens einzelner,
die in einer kleinen Ecke der Welt leben. ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb sagte: „Wer
auch immer einem Menschen den Treueeid gibt, ohne sich mit den Muslimen
beraten zu haben, hat sich selbst betrogen und weder ihm noch dem Mann,
dem er den Treueeid gab, sollte gefolgt werden, denn beide haben ihr
Leben riskiert.“
[53] Das Bekanntgeben eines Kalifats ohne Konsens ist Zwietracht (fitnah),
denn es führt dazu, dass die Mehrheit der Muslime, die dieses Kalifat
nicht anerkennen, sich außerhalb des Kalifats befindet. Es führt auch
zur Erhebung mehrerer sich rivalisierende Kalifate und somit zu
Zwietracht und Spaltung unter den Muslimen. Der Anfang dieser Unruhen
begann, als die Sunni Imame Mosuls euch nicht den Treueeid leisteten und
ihr sie tötetet.

In deiner Rede zitiertest du den Gefährten Abū Bakr al-Ṣiddīq – möge Allāh mit ihm zufrieden sein: „Mir wurde Autorität über euch gegeben, obwohl ich nicht der beste unter euch bin.“ Dies wirft folgende Frage auf: Wer gab dir Autorität über die Ummah?
Deine eigene Gruppe? Wenn dies der Fall ist, dann hat eine Gruppe von
nicht mehr als einigen Tausend sich selbst als Herrscher über anderthalb
Milliarden Muslime erklärt. Diese Haltung basiert auf einem fatalem
Zirkelschluss, der da besagt: „Nur wir sind Muslime und wir entscheiden,
wer der Kalif ist. Wir haben einen gewählt. Wer also unseren Kalifen
nicht akzeptiert, ist kein Muslim.“ In diesem Fall ist der Kalif nichts
anderes als das Oberhaupt einer bestimmte Gruppe, welche mehr als 99%
der Muslime als Nichtmuslime ansieht. Wenn du andererseits jedoch die
anderthalb Milliarden, die sich selbst als Muslime ansehen, akzeptierst,
wie dann kannst du sie bezüglich deines so genannten „Kalifats“ nicht
zu Rate ziehen (šura)? Daher gibt es nur zwei
Schlussfolgerungen: entweder behauptest du, dass sie Muslime sind und
sie dich nicht als ihren Kalifen erwählt haben – womit du kein Kalif
bist – oder, dass du sie nicht als Muslime anerkennst, wodurch eine
kleine Gruppe von Muslimen bleibt, die keinen Kalifen benötigen. Warum
wird also dieses Wort „Kalif“ dann überhaupt verwendet? Die Wahrheit
ist, dass das Kalifat durch einen Konsens der muslimischen Länder
entstehen muss, durch alle Organisationen der islamischen Gelehrten und
Muslime weltweit.

23. Nationale Zuschreibungen

In einer deiner Reden sagtest du: „Syrien ist nicht für die Syrer und Irak ist nicht für die Iraker.“[54]
In deiner gleichen Rede rufst du alle Muslime weltweit dazu auf, in
jene Länder auszuwandern, die unter der Kontrolle des „Islamischen
Staates“ im Irak und der Levante sind. Dadurch beschlagnahmst du die
Rechte und Ressourcen dieser Länder und teilst sie unter Menschen auf,
welche Fremde in diesen Ländern sind, auch wenn sie den gleichen Glauben
tragen. Dies gleicht Israel, welches jüdische Siedler dazu aufrief,
nach Palästina auszuwandern und Palästinenser vertrieb und deren Rechte,
die sie durch ihre Vorfahren auf ihre Länder hatten, beschlagnahmte. Wo
liegt hier die Gerechtigkeit?

Patriotismus und Liebe zum eigenen Land stellen keinen Widerspruch zu
den Lehren des Islams dar. Im Gegenteil, die Liebe zur Heimat
entspringt dem Glauben und zwar instinktiv und ist auch gemäß der
Sunnah. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte Mekka
ansprechend: „Welch gutes Land du bist und wie lieb du mir doch
bist. Hätte mein Volk mich nicht gezwungen dich zu verlassen, hätte ich
niemals an einem anderen Ort gelebt.“
[55] Es gibt viele Beweise im Koran und der Sunnah für Patriotismus und Liebe für das eigene Land. Gott sagt im Koran: „Wenn
Wir ihnen vorschreiben würden: „Tötet euch selbst oder zieht aus euren
Wohnstätten aus“, so täten sie es nicht, außer wenige von ihnen.“
(al-Nisāʾ, 4:66) Faḫr al-Dīn al-Rāzī kommentiert dies wie folgt: „Das Verlassen der eigenen Heimat gleicht dem Selbstmord.“[56] Und es wurde von Anas b. Mālik überliefert, dass der Prophet: „wenn
er die Mauern Medinas bei der Rückkehr von einer Reise sah, er sein
Kamel beschleunigte. Wenn er ein Pferd ritt, dann beschleunigte er es
ebenfalls aus Liebe für (Medina).“
[57]
Ibn Ḥaǧar sagt: „Der Hadith ist ein Beweis für die Tugenden Medinas und
für die Legitimität der Liebe zum eigenen Land und der Sehnsucht
danach.“[58]

24. Auswanderung

Ihr habt Muslime weltweit dazu aufgerufen, in die Länder
auszuwandern, welche unter der Kontrolle des „Islamischen Staates“ im
Irak und der Levante sind.[59]
Abū Muslim al-Kanādī, ein Soldat des „Islamischen Staates“, sagte:
„Kommt und schließt euch uns [in Syrien] an, bevor die Tore versperrt
werden.“[60] Es genügt hierfür die Worte des Propheten Muḥammad – Frieden und Segen seien auf ihm – zu wiederholen, der da sagte: „Es
gibt keine Auswanderung nach der Eroberung (Mekkas), doch der Jihad und
(seine) Absichten (bleiben). Wenn ihr zur Schlacht gerufen werdet, dann
marschiert los.“
[61]

Schlusswort

Als Schlusswort soll gesagt sein, dass Gott sich selbst als „den Barmherzigsten aller Barmherzigen“ bezeichnet. Er erschuf den Menschen aus Seiner Barmherzigkeit heraus. Gott sagt im Koran: „Der Barmherzige lehrte den Koran. Er erschuf den Menschen.“ (al-Raḥmān, 55:1-3) Und Gott erschuf den Menschen für Seine Barmherzigkeit: „Und
wenn dein Herr wollte, hätte Er die Menschen wahrlich zu einer einzigen
Gemeinschaft gemacht. Aber sie bleiben doch uneinig außer denen, derer
Sich dein Herr erbarmt hat. Dazu hat Er sie erschaffen.“
(Hūd, 11:118-119) Sprachlich gesehen bezieht sich das „dazu“ auf das nächste Nomen, und zwar „Barmherzigkeit“ und nicht „Uneinigkeit“. Dies ist die Meinung des Ibn ʿAbbās, der da sagte: „Er erschuf sie für Barmherzigkeit.“[62]

Der beste Weg um diese Barmherzigkeit zu erreichen ist die Anbetung Gottes. Gott sagt: „Und Ich habe die Ǧinn und die Menschen nur (dazu) erschaffen, damit sie Mir dienen.“ (al-Ḏāriyāt,
51:56) Gott anzubeten ist keine Wohltat, die der Mensch Gott – Erhaben
und Makellos ist Er – leistet, sondern es ist eine Versorgung von Ihm: „Ich will weder von ihnen irgendeine Versorgung, noch will Ich, dass sie Mir zu essen geben. Gewiss, Allah ist der Versorger, der Besitzer von Kraft und der Feste.“ (al-Ḏāriyāt, 51:57-58). So offenbarte Gott den Koran auch als eine Barmherzigkeit von Sich: „Und Wir offenbaren vom Koran, was für die Gläubigen Heilung und Barmherzigkeit ist…“ (al-Isrāʾ, 17:82) Islam ist Barmherzigkeit
und seine Eigenschaften sind barmherzig. Der Prophet – Frieden und
Segen seien auf ihm –, der als Barmherzigkeit für die gesamten Welten
gesandt wurde, fasst die Handlungen eines Muslims wie folgt zusammen: „Derjenige, der keine Barmherzigkeit zeigt, wird keine Barmherzigkeit erfahren“[63] und: „Seid barmherzig und euch wird Barmherzigkeit gezeigt werden.“[64]
Doch wie man aus allem, was gesagt wurde, verstehen kann, habt ihr den
Islam als Härte, Brutalität, Folter und Mord fehlinterpretiert. Wie
dargelegt, ist dies ein großes Vergehen und eine Beleidigung des Islams,
der Muslime und der gesamten Welt.

Überdenkt all eure Handlungen, kehrt euch ab von ihnen und bereut sie
und vermeidet anderen zu schaden und kehrt zurück zu der Religion der
Barmherzigkeit. Gott sagt im Koran: „Sag: O Meine Diener, die ihr
gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf
Allahs Barmherzigkeit. Gewiss, Allah vergibt die Sünden alle. Er ist ja
der Allvergebende und Barmherzige.“
(al-Zumar, 39:53)

Und Allāh weiß es am Besten.

24. Ḏu al-Qaʿdah 1435 AH / 19. September 2014

Die Worte des ʿAlī b. Abī Ṭālib

 Nuʿaym b. Ḥammād überliefert in al-Fitan, dass der vierte Kalif, ʿAlī b. Abī Ṭālib, sagte:

„Wann auch immer ihr die schwarzen Fahnen seht, bleibt auf euren
Sitzen und bewegt weder eure Hände noch Füßen. Danach werdet ihr eine
kraftlose unbedeutende Schar sehen. Ihre Herzen werden wie Eisenstücke
sein. Sie werden die Herrschaft haben. Sie werden weder einen Vertrag
noch ein Abkommen einhalten. Sie werden zur Wahrheit aufrufen, doch sie
werden nicht die Leute der Wahrheit sein. Ihre Namen werden elterliche
Bezeichnungen sein und ihrer Zuschreibungen werden zu Städten sein. Ihre
Haare werden herabhängen wie die einer Frau. Dieser Zustand wird
anhalten, bis sie untereinander streiten. Danach wird Gott die Wahrheit
hervorbringen durch wen auch immer Er will.“
[65]

Die Menschen fragen: Bezieht sich diese Überlieferung von ʿAlī b. Abī
Ṭālib – welches überliefert wird von einem der Lehrer al-Buḫārīs,
Nuʿaym b. Ḥammād und zwar vor 1200 Jahren in seinem Buch al-Fitan – auf den „Islamischen Staat“?

Ist es möglich die Überlieferung wie folgt zu verstehen?

„Wenn ihr die schwarzen Fahnen seht“: Die Fahnen des „Islamischen Staates“ sind schwarz.

„Bleibt wo ihr seid“, d.h., bleibt wo ihr seid, oh Muslime, und schließt euch nicht ihnen an.

„Bewegt nicht eure Hände und Füße“, d.h. helft ihnen weder mit Geld noch mit Ausrüstung.

„Daraufhin wird eine kraftlose unbedeutende Schar auftreten“, d.h. „schwach“ und „unbedeutend“ bezüglich ihrem Verständnis der Religion, ihrer Sittlichkeit und religiösen Praxis.

„Ihre Herzen werden wie Eisenstücke sein“, d.h. sie werden kaltblütig Kriegsgefangene töten und Menschen brutal foltern.

„Sie werden die Herrschaft haben“, seit einem Jahrhundert
hat niemand behauptet ein Islamisches Kalifat zu sein, außer dem
„Islamischen Staat“ in Irak und der Levante.

„Sie werden weder ein Vertrag noch Abkommen einhalten“: Der
„Islamische Staat“ hat sein Abkommen mit dem Schaitat Stamm nicht
eingehalten, nachdem der Stamm ihnen die Treue geschworen hat. Der
„Islamische Staat“ metzelte sie zu Hunderten nieder. Sie töten auch
Journalisten.

„Sie rufen zur Wahrheit“: Der „Islamische Staat“ ruft zum Islam.

„Doch sie werden nicht Leute der Wahrheit sein“: Die Leute
der Wahrheit sind barmherzig. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf
ihm – sagte: „Seid barmherzig und euch wird Barmherzigkeit gezeigt
werden.“

„Ihre Namen sind elterliche Zuschreibungen“: Wie: Abū Muṯanna (Vater von Muṯanna), Abū Muḥammad, Abū Muslim usw.

„Ihre Zuschreibungen gehen auf Städte zurück“: wie: al-Baġdādī (der Bagdader), al-Zarqāwī, al-Tūnīsī usw.

„Ihre Haare hängen herab wie die der Frauen“: Soldaten des „Islamischen Staates“ tragen ihre Haare genauso.

„Bis sie untereinander streiten“: Wie der Streit zwischen
dem „Islamischen Staat“ und seinem Vater, der Al-Nusra-Front (al-Qaidah
in Syrien). Die Kämpfe zwischen diesen zwei führte zu zehntausend Toten
in einem einzigen Jahr.

„Daraufhin wird Gott die Wahrheit hervorbringen durch wen immer Er auch will“: durch einen klaren und richtigen islamischen Ausruf (wie dieser offene Brief).

Der weise Luqmān sagt im Koran:

„O mein lieber Sohn, gewiss, wäre es auch das Gewicht eines
Senfkorns und befände es sich in einem Felsen oder in den Himmeln oder
in der Erde, bringt es Allah bei. Gewiss, Allah ist Feinfühlig und
Allkundig.“

(Luqmān, 31:16)

Liste der Unterzeichner

  1. Seine Eminenz, der  Sultan  Muhammad  Sa’ad Ababakar

Der Sultan Sokotos, Leiter des Nigerianischen Nationalen Hochkonzil für Islamische Angelegenheiten.

  1. Prof. Abdul-Rahman Abbad

Professor der Islamischen Studien an der Universität des
al-Qurʾān al-Karīm und Sekretär der Gelehrten und Prediger Vereinigung,
Jerusalem.

  1. Herr Omar Abboud

Generalsekretär des Institut für Interreligiösen Dialogs, Buenos Aires, Argentinien.

  1. Prof. Salim Abdul-Jalil

Vorheriger Staatsekretär der Daʿwah am Awqaf Ministerium und
Professor der Islamischen Zivilisation an der Misr Universität für
Wissenschaft und Technologie, Ägypten.

  1. Scheich Wahid Abdul-Jawad

Fatwa Konzil, Dar al-Ifta, Ägypten.

  1. Dr. Mustafa Abdul-Kareem

Fatwa Konzil, Dar al-Ifta, Ägypten. Professor der Scharia, Dar al-Ulum  Universität, Kairo.

  1. Prof. Ibrahim Abdul-Rahim

 Professor der Scharia, Dar al-Ulum Universität, Kairo Universität, Ägypten.

  1. Prof. Jafar Abdul-Salam

Generalsekretär der Liga Islamischer Universität und Professor Internationalen Humanitären Rechts, Ägypten.

  1. Seine Eminenz Dr. Scheich Hussain Hasan Abkar

Vorsitzender des Hochkonzils für Islamische Angelegenheiten und Imam der Muslime in der Republik von Chad, Chad.

  1. Seine Eminenz der Prinz Judge Bola AbdulJabbar Ajibola

 Islamische Mission für Afrika (IMA) und Gründer der Crescent Universität, Nigeria.

  1. Seine Eminenz Prof. Scheich Shawqi Allam

 Großmufti Ägyptens, Ägypten.

  1. Prof. Scheich Abdul Nasser Abu Al-Basal

 Professor an der Yarmouk Universität, Jordanien.

  1. Prof. Mohammad Mahmoud Abu-Hashem

Vizepräsident der Al-Azhar Universität und Mitglied des Zentrums für Islamische Forschung an der Al-Azhar Al-Sharif, Ägypten.

  1. S. Em. Prof. Scheich Mustafa Cagrici

 Früherer Mufti Istanbuls, Türkei.

  1. Scheich Mohammad Ahmad Al-Akwa’

 Ranghoher sunnitischer Gelehrter, Jemen.

  1. Prof. Mohammad Al-Amir

 Dekan der Fakultät für Islamische Studien für Mädchen, Al-Mansoura Universität, Egypt.

  1. Dr. Majdi Ashour

 Fatwa Konzil, Dar al-Ifta, Ägypten.

  1. Prof. Dr. Abdul-Hai Azab

 Dekan der Fakultät für Scharia und Recht, Al-Azhar Universität, Ägypten.

  1. Azhar Aziz

 Präsident der Islamischen Gemeinschaft Nord Amerikas (ISNA), USA.

  1.  Prof. Mustafa Abu Sway

Inhaber des Integral Professorial Chair for the Study of Imam Ghazali’s Work, Jerusalem.

  1. Prof. Bakr Zaki Awad

 Dekan der Fakultät für Theologie,  Al-Azhar Universität, Ägypten.

  1.  Nihad Awad

 Nationaler Exekutivdirektor des Konzils für Amerikanisch-Islamische Beziehungen (CAIR), USA.

  1. Dr. Scheich Osama Mahmoud Al-Azhari

 Islamischer Prediger, Ägypten.

  1. Dr. Jamal Badawi

Exekutivdirektor des Fiqh Konzils Nordamerikas, USA.

  1. Dr. Ihsan Bagby

Extraordinarius der Islamischen Studien an der Universität von Kentucky und Konzilmitglied des Fiqh Konzils Nordamerikas, USA.

  1. Naeem Baig

Präsident des Islamischen Kreises Nordamerikas (ICNA), USA.

  1. Prof. Osman Bakr

Internationales Zentrum für Islamische Studien, Malaysia.

  1. Scheich Abu Bakr Baldi

Oberhaupt der afrikanischen Gemeinschaft in Portugal, Portugal.

  1. Dr. Hatem Bazian

 Vorsitzender der Amerikanische Muslime für Palästina (AMP), USA.

  1. Dr. Mohammed Bechari

Mitglied der Internationalen Fiqh Akademie und Präsident der Französischen National Föderation der Muslime, Frankreich.

  1. S. Em. Scheich Abdallah bin Bayyah

Führender muslimischer Gelehrter und Präsident des Forums für
die Verbreitung von Frieden in muslimischen Gesellschaften, Abu Dhabi.

  1. SKH Prinz Ghazi bin Muhammad

 Vorsitzender des Board of Trustees der Royal Aal al-Bayt Institute for Islamic Thought, Jordanien.

  1. Al-Habib Muhammad Luthfi bin Ali bin Yahya

 Islamischer Prediger, Indonesien.

  1. S. Em. Scheich Dr. Ra’ed Abdullah Budair

Mitglied der Gelehrten und Prediger Vereinigung, Jerusalem.

  1.  Dr. Mohammad Abdul Sam’i Budair

 Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

  1. Dr. Sameer Budinar

Muslimischer Gelehrte und Direktor des Zentrum für Humanitäre und Soziale Studien, Marokko.

  1. Dr. Zahid Bukhari

Exekutivdirektor des Zentrum für Islam und öffentliche Politik (CIPP), USA.

  1. S. Em. Prof. Mustafa Ceric

Ehemaliger Großmufti Bosnien-Herzegowinas, Bosnien-Herzegowina.

  1. S. Em, Hr. Ibrahim Chabbouh

Tunesischer Gelehrter, Tunesien.

  1. Prof. Caner Dagli

 Professor für Islamische Studien, USA.

  1. Prof. Jamal Farouq Al-Daqqaq

 Professor an der Al-Azhar Universität, Ägypten.

  1. Seyyed Abdullah Fadaaq

Islamischer Prediger und Gelehrter, Saudi Arabien.

  1. Scheich Wahid Al-Fasi Al-Fahri

 Vorsitzender der Föderation Italienischer Muslime, Italien.

  1. Prof. Mohammad Nabil Ghanayim 

 Professor der Scharia, Dar al-ulum College, Kairo Universität, Ägypten.

  1. Scheich Dr. Ali Gomaa

Ehemaliger Großmufti Ägyptens, Ägypten.

  1. S. Em. Dr. Ahmad Abdul-Aziz Al-Haddad

 Vorsitzender des Fatwa Department, Dubai, VAE.

  1. Dr. Abdullah Hafizi

Generalsekretär der Internationalen Gesellschaft für Idrisid Sherifs und deren Cousins, Marokko.

  1. S. Em. Scheich Mustafa Hajji

Der Mufti Bulgariens, Bulgarien.

  1. Scheich Ali Al-Halabi

Autor und islamischer Prediger, Jordanien.

  1. Scheich Hamza Yusuf Hanson

Gründer und Direktor des Zaytuna College, USA

  1. Scheich Farouq Aref Hasan

Inhaber des Integral Professorial Chair for the Study of Imam Fakhr Al-Din Al-Razi’s Work, Jordanien.

  1. S. Em. Scheich Ali bin Abdul Rahman Aal Hashem

Berater des Staatsoberhauptes in gerichtlichen und religiösen Angelegenheiten, VAE

  1. Dr. Ahmad Hassan

 Professor der Dawah und Irschads, Jemen.

  1. Scheich Musa Hassan

Generalsekretär der Majma al-Ummah, Schweden.

  1. S. Em. Prof. Mohammad Al-Hifnawi 

Professor des Usul al-Fiqh an der Fakultät für Scharia und Recht an der al-Azhar Universität, Tanta branch, Ägypten.

  1. Prof. Sami Hilal 

 Dekan des Kolleg des Heiligen Koran, Tanta Universität, Ägypten.

  1. Prof. Sa’d al-Din Al-Hilali

 Leiter der Abteilung für vergleichendes Recht an der Al-Azhar Universität, Ägypten.

  1. Ed Husain

 Senior Fellow für Middle Eastern Studies (CFR), GB.

  1. Imam Monawar Hussain 

 Gründer der Oxford Foundation, GB.

  1. S. Em. Scheich Muhammad Ahmad Hussein

 Mufti Jerusalems und Palästinas, Palästina

  1. S. Em. Scheich Ibrahim Saleh Al-Husseini

 Leiter des Hochkonzils für Fatwā und islamische Angelegenheiten, Nigeria.

  1. Dr. Jabri Ibrahim

 Leiter der Abteilung für Predigt und Leitung am jemenitischen Awqaf Ministerium, Jemen.

  1. Dr. Khaled Imran

 Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

  1. Prof. Salah al-Din Al-Ja’farawi

Assistenzgeneralsekretär der Europäischen Islamkonferenz,
Gutachter des Ibn Sina Institut in Frankreich und Gutachter des Muhammed
bin Rashid al-Maktoum Wohltätigkeitsstiftung, Deutschland.

  1. Dr. Omar Jah

Vorsitzender des Scheich Abdullah Jah Wohltätigkeitsstiftung, Gambia

  1. Oussama Jammal

Generalsekretär des US-Konzil für muslimische Organisationen (USCMO), USA.

  1. Scheich Muqbil Al-Kadhi

Islamischer Prediger, Jemen.

  1. Prof. Muhammad Hashem Kamali

 Vorsitzender und CEO des Internationalen Instituts für vertiefte Islamische Studien, Afghanistan.

  1. Prof. Enes Karic

Bosnischer Gelehrter, Bosnien-Herzegowina.

  1. Yusuf  Z. Kavakci

 Prof. Dr. (Emeritus), USA.

  1. Scheich Ahmad Wisam Khadhr

 Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

  1. Scheich Muhammad Wisam Khadhr

 Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

  1. Scheich Abdul-Majeed Khayroun

 Vereinigung der Moscheen, Niederlande.

  1. Scheich Mohammad Yahya Al-Kittani

 Prediger und Imam, Ägypten.

  1. Scheich Dr. Mohammad Al-Kumein

 Professor der Da’wah, Jemen

  1. Scheich Amr Mohamed Helmi Khaled

Islamischer Prediger und Gründer und Präsident der Right Start Global Foundation, Ägypten.

  1. Prof. Judge Maher Alyan Khudair 

Richter des Hohen Schariagerichts und Mitglied der Gelehrten und Prediger Vereinigung Jerusalems, Palästina.

  1. Scheich Prof. Ahmad Al-Kubaisi

 Gründer der Ulema Vereinigung, Irak.

  1.  Prof. Joseph E. B. Lumbard

 Professor an der Brandeis Universität, USA.

  1. S. Em. Scheich Mahmood As’ad Madani

Generalsekretär der Jamiat Ulema-i-Hind, Indien.

  1. Prof. Dr. Abdul Hamid Madkour

Professor für Islamische Philosophie, Dar al-Ulum Kolleg, Universität Kairo, Ägypten.

  1. Scheich Mohamed Magid

ADAMS Center, USA

  1. Prof. Mohammad Mukhtar Al-Mahdi 

Professor für Islamische Studien, Al-Azhar Universität and Präsident der Scharia Gesellschaft, Ägypten.

  1. Imam al-Sadiq Al-Mahdi

Leiter der Nationalen Umma Partei, Sudan.

  1. Scheich Ahmad Mamdouh

Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten

  1. Prof. Bashar Awad Marouf

Irakischer Gelehrter, Autor und Historiker, Irak.

  1. Mr. Bakkay Marzouq

Französisch-nationale Föderation der Muslime, Frankreich.

  1. Scheich Moez Masoud

Islamischer Prediger, Ägypten.

  1. Prof. Mohammad Abdul Samad Muhanna

 Berater der Großimams der Al-Azhar Al-Sharif, Ägypten.

  1. Scheich Mukhtar Muhsen

 Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

  1. Professor Fathi Awad Al-Mulla 

Experte und Berater der Vereinigung der Islamischen Universitäten, Ägypten.

  1. Scheich Hussein Al-Obeidi

 Scheich der Al-Zaytuna Großmoschee, Tunesien.

  1. Dr. Yasir Qadhi

Professor für Islamische Studien, Rhodes College, USA.

  1. Dr. Muhammad Tahir Al-Qadri

Gründer des Minhaj-ul-Qur’an International, Pakistan.

  1. Scheich Mohammad Hasan Qarib-Allah

 Muslimischer Gelehrter, Sudan.

  1. Herr Abdul Hadi Al-Qasabi

Großscheich der Sufi Tariqahs in Ägypten, Ägypten.

  1. Prof. Saif Rajab Qazamil 

 Professor für Vergleichendes Recht, Al-Azhar Universität, Ägypten.

  1. Scheich Faraz Rabbani

Islamischer Gelehrter und Gründer von SeekersGuidance, Kanada.

  1. Scheich Ashraf Sa’ad

Muslimischer Gelehrter, Ägypten.

100. Scheich Dr. Hmoud Al-Sa’idi

 Islamischer Prediger und Untersekretär am jemenitischen Ministerium der Awqaf, Jemen.

  1. Scheich Hasan Al-Scheich

 Oberhaupt der religiösen Angelegenheiten der Salah Moschee, der größten Moschee Jemens, Jemen.

  1. Scheich Mahmoud Al-Sharif

 Oberhaupt der Vereinigung der Scharifs in Ägypten, Ägypten.

  1. S. Em. Scheich Abdullah al-Sheikh Sae’eed

 Oberhaupt der Vereinigung der Islamischen Gelehrten in Kurdistan, Kurdistan.

  1. Dr. Mohamad Adam El Scheich

Exekutivdirektor des Fiqh Konzils Nordamerikas, USA.

  1. Dr. Mohammad Sammak

Generalsekretär des Nationalenkomitees für Christlich-Muslimischen Dialog, Libanon.

  1. Dr. Zulfiqar Ali Shah

Generalsekretär des Fiqh Konzils in Amerika, USA.

  1. Prof. Ismail Abdul-Nabi Shaheen

Vizepräsident der Al-Azhar Universität und Stellvertretender Generalsekretär der Liga der Islamischen  Universitäten, Ägypten.

  1. Dr. Omar Shahin

 Generalsekretär der Nordamerikanischen Imam Föderation, USA.

  1. Imam Talib M. Shareef

Präsident der Nation’s Mosque, Masjid Muhammad, USA.

  1. Dr. Ahmad Shqeirat

 Mitglied der Nordamerikanischen Imam Föderation, USA.

  1. Dr. Muzammil Siddiqi

Vorsitzender des Fiqh Konzils Nordamerikas, USA.

  1. Dr. Muddassir H. Siddiqui

Konzilmitglied des Fiqh Konzils Nordamerikas, USA.

  1. Prof. Nabil Al-Smalouti

Professor für Soziologie und ehemaliger Dekan der Abteilung für Humanwissenschaften, Al-Azhar Universität, Ägypten.

  1. S. Em. Prof. M. Din Syamsuddin

Präsident der Muhammadiyah und Vorsitzender des Indonesischen Gelehrtenkonzils, Indonesien.

  1. Dr. Mohammad Tallabi

 Muslimischer Gelehrter und Anführer der Tawhid und Islah Bewegung, Marokko.

  1. Eng. Salmann Tamimi

Gründer der Muslimvereinigung Islands, Island.

  1. Scheich Na’im Ternava

Der Mufti Kosovos, Kosovo.

  1. Dr.  Muhammad Suheyl Umar

Rektor der Iqbal Akademie, Pakistan.

  1. Mr. Mohammad Wadgiri

Vorsitzender der muslimischen Gemeinschaft in Belgien, Belgien.

  1. S. Em. Dato’ Wan Zahidi bin Wan Teh

Ehemaliger Mufti der föderalen Gebiete Malaysias, Malaysia.

  1. Dr. Amr Wardani

Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

  1. Prof. Muhammad Al-Mukhtar Wuld-Abah

Präsident der Chinguitt Modern University, Mauritanien.

  1. Scheich Muhammad Al-Yaqubi

Islamischer Prediger, Syrien.

  1. Scheich Mohammad Mustafa Al-Fakki Al-Yaqouti

Staatsminister im Sudanesischem Ministerum der Awqaf, Sudan.

  1. S. Em. Scheich Muhammad Sadiq Muhammad Yusuf

 Ehemaliger Großmufti der Republik Uzbekistans, Uzbekistan.

  1. Prof. Zaki Zaidan

Professor der Scharia an der Fakultät für Recht, Tanta Universität, Ägypten.

[1] Überliefert bei Muslim, Kitāb al-īmān, Nr. 55.

[2] Veröffentlicht von SawarimMedia auf YouTube am 3. April 2014.

[3] Ibn Taymīyah sagt in seinem Maǧmūʿ al-fatāwā,
B. 28, S. 270: „Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sprach:
‚Ich wurde mit dem Schwert als ein Zeichen des jüngsten Tages gesandt,
so dass außer Gott keiner mehr angebetet wird, ohne Teilhaber, nur Er
allein. Meine Versorgung wurde unter den Schatten meines Speers gelegt.
Erniedrigung und Schande wird jene treffen, die meinen Lehren
entgegenhandeln. Wer andere Menschen imitiert gehört zu ihnen.‘
Überliefert durch Ibn ʿUmar und Buḫārī zitiert ihn.“

Aḥmad überliefert diesen Hadith in seinem Musnad, B. 2, S. 50 und seine Überlieferungskette ist schwach.

[4] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-tawḥīd, Nr. 7422 und von Muslim in Kitāb al-tawbah, Nr. 2751.

[5] Ibn Taymiyyah sagt in seinem Maǧmūʿ al-fatāwā,
B. 13, S. 341: „Tautologie in der (Arabischen Sprache) ist selten und
im Koran noch seltener oder gar nichtexistent.“ Al-Rāġib al-Iṣfahānī
sagt in seinem Mufradāt al-qurʾān, S. 55: „Diesem Buch folgt …
ein Buch welches die Verwendung von Synonymen und ihre feinen
Unterschiede erklärt. Somit wird die Einzigartigkeit eines jeden
Ausdruckes klargestellt, wodurch er sich von seinen Synonymen
unterscheidet.“

[6] Tafsīr al-ṭabarī , B. 9, S. 28.

[7] Überliefert von al-Tirmiḏī, Tafsīr al-qurʾān, Nr. 2950.

[8] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ẖudūd, Nr. 6786 und von Muslim in Kitāb al-faḍāʾil, Nr. 2327.

[9] Überliefert von Abū Dāwūd in Kitāb al-ādāb, Nr. 4904.

[10] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-Ādāb, Nr. 6030.

[11] Al-Ġazzālī, al-Musṭasfā fī uṣūl al-fiqh, B. 1, S. 420.

[12] Ibn Qayyim al-Ǧawzīyah, Kitāb iʿlām al-mūqiʿīn ʿan rabb al-ʿālamīn, B. 4, S. 157.

[13]
Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – tötete die Heuchler
nicht, obwohl sie seine Ansichten nicht teilten. Er erlaubte auch ihre
Tötung auch nicht. Wahrlich, der Prophet – Frieden und Segen seien auf
ihm – sprach: „Damit die Menschen nicht sagen, Muhammed habe seine Gefährten getötet.“ Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb tafsīr al-qurʾān, Nr. 4907 und von Muslim in Kitāb al-birr wa al-ṣilāḥ, Nr. 2584.

[14] Überliefert von Imām Aḥmad in seinem Musnad, B. 6, S. 306.

[15] Überliefert von al-Buḫārī in seinem Kitāb al-ǧihād, Nr. 3004.

[16] Überliefert von al-Bayhaqī in Kitāb al-zuhd, B. 2, S. 165 und von al-Ḫatib al-Baġdādī in Tārīḫ al-baġdād, B. 3, S. 523.

[17] Überliefert von Imām Mālik in al-Muwaṭṭaʾ, Kitāb al-nidāʾ li al-ṣalāh, Nr. 490 und von al-Tirmiḏī in Kitāb al-daʿawāt und Ibn Māǧah in Kitāb al-ādāb, Nr. 3790. Als Ṣaḥīḥ erklärt von al-Ḥākim in al-Mustadrak, B. 1, S. 673.

[18] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-Tawḥīd, Nr. 7458 und von Muslim in Kitāb al-imārah, Nr. 1904.

[19] Überliefert von Muslim in Kitāb al-imārah, Nr. 1905.

[20] Vgl. Wahbi al-Zuhaylī, Aḥkām al-ḥarb fī al-islām.

[21] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ǧihād, Nr. 2946.

[22] Überliefert von al-Buḫārī in Ṣaḥīḥ, Kitāb al-ǧihād, Nr. 3053 und von Muslim in Kitāb al-waṣsīyah, Nr. 1637.

[23] Überliefert von Muslim in Kitāb al-ǧihād, Nr. 1731 und al-Tirmiḏī in Kitāb al-dīyāt, Nr. 1408.

[24] Überliefert von Ibn Abī Šaybah in al-Muṣannaf, B. 1, S. 498.

[25] Die Diakonen waren bewaffnete Kriegsmönche.

[26] Überliefert von al-Bayhaqī in al-Sunan al-kubra, B. 9, S. 90 und al-Marwazī in Musnad abu bakr, Nr. 21.

[27] Überliefert von Ibn ʿAbdullāh in al-Istīʿāb, B. 2, S. 812 und von al-Qurtubī in seinem Tafsīr, B. 19, S. 129: „Qatada sagte: ‚Gott befahl die Gefangenen gut zu behandeln.‘“

[28] Überliefert von al-Bayhaqī in al-Sunan al-Kubra, B. 9, S. 118. Vgl. Fayḍ al-qadīr fī šarḥ al-ǧāmīʿ al-ṣaġīr, B. 5, S. 171.

[29] Überliefert von Muslim in Kitāb al-ǧihād, Nr. 1745.

[30] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-maġāzī, Nr. 4403 und von Muslim in Kitāb al-īmān, Nr. 66.

[31] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ǧihād, Nr. 2946.

[32] Wie überliefert von Ḥāfiẓ al-Ḥayṯamī in Maǧmāʿ al-zawāʾid, B. 1, S. 106.

[33] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ādāb, Nr. 6104.

[34] Überliefert von Ibn Hibbān in seinem Ṣaḥīḥ, B. 1, S. 282.

[35] Überliefert von Muslim in Kitāb al-īmān, Nr.
96. Andere Überlieferungen lauten: „Hast du ihn etwa getötet, nachdem
er „Es gibt keine Gottheiten außer Gott“ gesagt hat?!“, und ich
erwiderte: „Er versuchte nur sich selbst zu retten.“ Der Prophet
wiederholte beständig seine Worte….“ Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-maġāzī, Nr. 4369.

[36] YouTube Video von Juni 2014: https://www.youtube.com/watch?v=9yrVPE_-f9I (letzter Zugriff: 27.09.14)

[37] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb badaʾ al-waḥy, Nr. 1 und von Muslim in Kitāb al-imārah, Nr. 1907.

[38] Al-Ḏahabī in Sīyar aʿlām al-nubalāʾ, B. 11, S. 393.

[39] Überliefert von Ibn Māǧah, Kitāb al-zuhd, Nr. 4204.

[40] Überliefert von Muslim in Kitāb ṣifāt al-qiyāmah wa al-ǧannah wa al-nār, Nr. 2812.

[41] Al-Ṭabarī sagt in seinem Tafsīr B. 6, S. 157: „In den Worten Gottes: „Kämpft gegen jene, die weder an Gott noch an den Jüngsten Tag glauben…“
gibt es keinen Widerspruch zu Vergebung und Freilassung… Wenn sie
zustimmen gefügig zu sein und sie nach dem Kampf die Kopfsteuer
bezahlen, ist es gestattet ihnen für geplanten Verrat oder für Eide, die
sie brechen wollten,  zu vergeben und zu verzeihen. Dies, solange sie
keinen Krieg führen ohne die Kopfsteuer zu zahlen oder sie sich den
Gesetzen, die für sie gelten, widersetzen.

[42]
Die Juristen erlauben das Aufheben der Kopfsteuer wenn einige von ihnen
sich der muslimischen Armee anschließen, wie es in Zeiten von ʿUmar b.
al-Ḫaṭṭāb geschehen ist.

[43] Überliefert von Imām Mālik in al-Muwaṭṭaʾ, Kitāb al-zakāt, Nr. 617 und al-Šāfiʿī in seinem Musnad, Nr. 1008.

[44] Al-Qurtubī, Tafsīr, B. 8, S. 110.

[45] Vgl. Ibn Kaṯīr, al-Bidāyah wa al-nihāyah,
B. 5, S. 284, worin er sagt: „Der Prophet – Frieden und Segen seien auf
ihm – befreite männliche und weibliche Sklaven… und nachdem der Prophet
– Frieden und Segen seien auf ihm – verstarb, gab es nicht einen
einzigen Sklaven von ihm zu vererben.“

[46] Bayhaqī, Maʿrifah al-sunan wa al-aṯār, B. 11, S. 135 sowie al-Sunan al-Kubra, B. 6, S. 596; Sīra Ibn Hišām, B. 1, S. 266.

[47] Überliefert von Ibn Māǧah, Nr. 224 und al-Ṭabarānī in seinem Muʿǧam al-kabīr, B. 10, S. 195.

[48] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-nikāḥ, Nr. 5186 und von Muslim in Kitāb al-riḍā, Nr. 1468.

[49] Überliefert von Muslim in seinem Ṣaḥīḥ Nr. 977 und al-Tirmiḏī, Nr. 1054 und anderen.

[50] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-aḏān, Nr. 693.

[51] Überliefert von Muslim in Kitāb al-imārah, Nr. 1855.

[52] Überliefert von al-Ḥākim in al-Mustadrak, B. 2, S. 342.

[53] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-Ḥudūd, Nr. 6830.

[54] BBC News online, 1. Juli 2014.

[55] Überliefert von al-Tirmiḏī in Kitāb al-manāqib, Nr. 3926 und in Ṣaḥīḥ Ibn Hibbān, B. 9, S. 23.

[56] Al-Rāzī, Mafatih al-Ghayb, B. 15, S. 515 in seiner Exegese zu al-Anfal, 8:75.

[57] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ḥaǧǧ, Nr. 1886.

[58] Ibn Ḥaǧar, Fatḥ al-Bārī, B. 3, S. 621.

[59] BBC News online, 1. Juli 2014.

[60] Er erschien in einem Rekrutierungsvideo welches von Hayat Media Center im August 2014 produziert wurde.

[61] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ǧihād, Nr. 2783.

[62] Vgl. al-Rāzī, Mafātiḥ al-ġayb, B. 18, S. 412.

[63] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ādāb, Nr. 5997 und von Muslim in Kitāb al-faḍāʾil, Nr. 2318.

[64] Überliefert von Ahmad in seinem Musnad, B. 2, S. 160.

[65] Überliefert von Nuʿaym b. Ḥammād, Kitāb al-fitan, Hadith Nr. 573.