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Pressemitteilung RAA Sachsen e.V.

Gemeinsame Pressemitteilung der Opferberatung für Betroffene
rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt des RAA Sachsen e.V. sowie
des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V.

veröffentlicht am

Justiz in Plauen will öffentliches Verfahren zum Tod eines Asylbewerbers vermeiden

Während der Einsatz privater Sicherheitsdienste in
Flüchtlingsunterkünften in der öffentlichen Debatte steht, soll nach
einem Bericht der Freien Presse
in Plauen klammheimlich ein Verfahren gegen einen privaten
Security-Mitarbeiter beendet werden. Am 14. Februar 2014 verstarb der
libysche Flüchtling Ahmed J. nachdem der diensthabende Wachmann einer
privaten Sicherheitsfirma in Kenntnis des Zustandes des Asylbewerbers
keinen Notarzt informiert hatte. Jetzt erlässt das Amtsgericht einen
Strafbefehl wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den Wachmann in Höhe
von 60 Tagessätzen á 40 Euro.
 

Dazu Ali Moradi, Geschäftsführer des Sächsischen Flüchtlingsrats: “Ob
aktive Quälerei wie in Burbach oder der Weigerung in Plauen einem
schwerkranken Menschen die ärztliche Versorgung zukommen zu lassen,
zeigt den erschreckenden Umgang mit Asylsuchenden, die hier auf Hilfe
hoffen. Offensichtlich herrscht die Haltung, dass Flüchtlinge weniger
wert seien. Sie werden gedemütigt, misshandelt und sterben gelassen. Ein
Strafverfahren, nachdem die öffentliche Empörung abgeklungen ist,
heimlich zu beenden, steht dem Rechtsstaat mehr als schlecht zu
Gesicht.”

Dazu Dr. Kati Lang, Rechtsanwältin, welche die Hinterbliebenen
vertritt: “Ausweislich der Ermittlungen hätte in einem Gerichtsverfahren
die Frage geklärt werden müssen, ob die Handlungen des Wachmanns nicht
mitursächlich für den Tod von Ahmed J. gewesen sind. Der
Obduktionsbericht ist entgegen der Angaben der Staatsanwaltschaft in
dieser Frage gerade nicht eindeutig. Wir werden nunmehr rechtliche
Schritte gegen diese skandalöse Beendigung des Verfahrens prüfen.”

Robert Kusche, Geschäftsführer der Sächsischen Beratungsstellen für
Betroffene rechter und rassistischer Gewalt des RAA Sachsen e.V.: „Es
ist für uns nicht nachvollziehbar, dass das Verfahren gegen Zahlung
einer Geldstrafe beendet werden soll. Somit kann auch die Motivation des
Wachmanns nicht mehr vor Gericht erörtert werden. Gerade vor dem
Hintergrund der aktuellen Debatte um das Verhalten privater
Sicherheitsunternehmen in Asylsuchendenunterkünften ist der
Aufklärungsmangel seitens der Sächsischen Justiz für uns
unverständlich.”

Über die Frage der Verantwortung des diensthabenden Wachmanns hinaus
muss dringend die Rolle des Landkreises Plauen aufgeklärt werden. Von
Asylbewerbern wurde berichtet, dass ihnen seitens der Heimleitung
untersagt worden wäre, den Notarzt selbstständig zu informieren.

Dazu Rechtsanwältin Dr. Kati Lang: “Die stille Verfahrensbeendigung
hat den Nebeneffekt, dass auch Nachfragen an die zuständigen Behörden
wie zum Vertrag mit dem Sicherheitsdienst, dem Fehlen einer
Notrufbeschilderung und der Information der Asylbewerber vermieden
werden.”